Kanton Luzern gibt totalrevidiertes Wasserbaugesetz in Vernehmlassung
Luzern (ots)
Der Kanton Luzern hat das Wasserbaugesetz einer Totalrevision unterzogen. Der Gesetzesentwurf regelt die Aufgaben und die Finanzierung des Gewässerunterhalts und des Wasserbaus neu. Zentral ist dabei die Einteilung der öffentlichen Gewässer in Kantons- und Gemeindegewässer. Zur Finanzierung stellt die Vorlage verschiedene Varianten zur Diskussion. Die Vernehmlassung dauert bis am 5. September 2014.
Das kantonale Wasserbaugesetz stammt aus dem Jahr 1979. Die geltende Aufgabenteilung und Finanzierung des Wasserbaus (Schutzbauten, Dämme, etc.) und des Gewässerunterhalts führten in der Vergangenheit immer wieder zu Diskussionen. Der Hochwasserschutz soll heute nicht mehr in erster Linie durch bauliche Massnahmen, sondern durch einen verstärkten Unterhalt der Gewässer und raumplanerische Massnahmen gewährleistet werden. Eine Projektgruppe mit Vertretern des Kantons und der Gemeinden hat darum das Wasserbaugesetz einer Totalrevision unterzogen. Der Gesetzesentwurf setzt neue Schwerpunkte und sieht eine Neuregelung der Organisation und der Finanzierung des Gewässerunterhalts und des Wasserbaus vor. In Übereinstimmung mit dem neuen Regelungsinhalt soll in Zukunft vom «Gewässergesetz» gesprochen werden. Das breite Vernehmlassungsverfahren dient dazu, die Meinungen der Gemeinden, Verbände und Parteien einzuholen und in das Gesetz einfliessen zu lassen.
Neue Einteilung der Gewässer
Bisher war der Kanton für den Wasserbau zuständig, die Gemeinden für den Gewässerunterhalt auf ihrem Gemeindegebiet. Neu werden die öffentlichen Gewässer in Kantons- und Gemeindegewässer eingeteilt. Diese Einteilung folgt der Logik des Strassengesetzes mit Kantons- und Gemeindestrassen. Dabei sind der Kanton und die Gemeinden für den Gewässerunterhalt, den Wasserbau und die Kostentragung an ihren Gewässern zuständig. Aufgrund der Bedeutung der Gewässereinteilung sieht der Gesetzesentwurf vor, dass der Kantonsrat darüber entscheidet.
Der Entwurf des Gewässergesetzes definiert neu, was öffentliche Gewässer sind und berücksichtigt dabei ihre Bedeutung für die Bevölkerung und die Landschaft. Weitere zentrale Punkte im Entwurf sind die Gewichtung des Gewässerunterhalts sowie die Neuregelung der Vorschriften für Bauten und Anlagen an und in Gewässern.
Mehrere Finanzierungsoptionen
Ziel ist es, die neue Aufgabenteilung möglichst kostenneutral umzusetzen. Bereits der vom Kantonsrat im April 2014 zur Kenntnis genommene Planungsbericht über den Schutz vor Naturgefahren in den Jahren 2014-2016 hat aufgezeigt, dass der errechnete Finanzbedarf für einen zeitgemässen und fachgerechten Wasserbau und Gewässerunterhalt höher ist als die heute zur Verfügung stehenden Mittel. Bei einer ordnungsgemässen Aufgabenerfüllung ist, unabhängig von der Gesetzesrevision, mit einer finanziellen Mehrbelastung der Gemeinwesen zu rechnen. Die Vernehmlassungsvorlage zeigt deshalb Lösungsansätze zum Umgang mit dieser Problematik auf und stellt sie zur Diskussion. Vorgeschlagen sind unter anderem eine Anpassung des Standards durch eine Priorisierung und Etappierung der erforderlichen Massnahmen und eine Erhöhung der Einnahmen, beispielsweise über eine Beitragserhebung durch die Gebäudeversicherung (analog zu den bestehenden Feuerschutzbeiträgen), Einnahmen über die Siedlungsentwäss erungsgebühren oder die Zweckbindung der Mehrwertabgabe.
«Das Ziel des Gewässergesetzes ist es, die Bevölkerung und ihr Eigentum zu schützen», erklärt Regierungsrat Robert Küng, Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements. «Darum schlagen wir insbesondere eine einfach handhabbare Einteilung der Gewässer und kostenneutrale Finanzierungsvarianten vor.»
Die Vernehmlassung zum Gewässergesetz dauert bis am 5. September 2014. Die Ergebnisse werden anschliessend ausgewertet und in den Gesetzesentwurf einfliessen. Der überarbeitete Entwurf wird dem Regierungsrat voraussichtlich Ende 2014 zur Verabschiedung an den Kantonsrat vorgelegt.
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie: Solidarische Gesellschaft
Anhang Vernehmlassungsunterlagen: http://ots.ch/GjLsX
Fragen zum Gesetz Susanne Bäurle-Widmer Rechtsdienst Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement 041 228 50 52 susanne.baeurle@lu.ch
Kontakt:
Regierungsrat Robert Küng
Vorsteher Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
041 228 50 41 (erreichbar am Donnerstag, 5. Juni 2014, 13.30 bis
14.30 Uhr)