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Staatskanzlei Luzern

EBKK unterstützt Zielsetzungen des Planungsberichts Kulturförderung

Luzern (ots)

Die Kommission Erziehung, Bildung und Kultur EBKK des Luzerner Kantonsrats nimmt zustimmend vom Planungsbericht über die Kulturförderung des Kantons Luzern Kenntnis. Der neue Bericht spiegelt den Reichtum und die Vielfalt des kulturellen Schaffens im Kanton Luzern. Er besticht durch innovative und massgeschneiderte Lösungen für eine gute Kulturzukunft.

Kultur spielt eine wichtige Rolle für den Zusammenhalt der Gesellschaft und deren Wohlbefinden. Doch ist sie ebenfalls ein nicht zu unterschätzender Faktor für die Wirtschaft und speziell den Tourismus. Die kantonsrätliche EBKK zeigte sich an den Sitzungen vom 5. und 19. Mai beeindruckt vom umfassenden und klar strukturierten Planungsbericht über die Kulturförderung des Kantons Luzern (B 103). Nach mehr als 20 Jahren sei es an der Zeit für eine neue Standortbestimmung und eine breite Diskussion über notwendige Anpassungen für die Zukunft. Die EBKK unterstützt die Gesamtzielsetzung des Berichts und ist einverstanden, dass die bisher eingeschlagene Strategie fortgesetzt wird. Diese umfasst:

   - die Finanzierung und Weiterentwicklung der grossen
     Kulturbetriebe; 
   - die neue Theaterinfrastruktur NTI unter der Federführung des
     Zweckverbandes Grosse Kulturbetriebe mit den Partnern Luzerner
     Theater, Freie Szene, Luzerner Sinfonieorchester, Lucerne   
     Festival, KKL Luzern, Südpol; 
   - die Regionalen Förderfonds; 
   - die selektive Produktionsförderung.

Alle Massnahmen finden breite Zustimmung. Die Mehraufwände sind vertretbar. Dass der Mehrbedarf an Mitteln über Lotteriegelder gedeckt wird, wie es auch in anderen Kantonen üblich ist, findet die EBKK in Ordnung.

Leuchttürme der Luzerner Kultur: KKL und Luzerner Theater

Die Massnahmen, welche das KKL und das Luzerner Theater umfassen, sind aus Sicht der Kommission besonders wichtig. Das KKL spricht mit dem umfangreichen und viele Sparten umfassenden Programm ganz unterschiedliches Publikum an und ist sehr erfolgreich unterwegs. Das Image von Luzern wird massgeblich dadurch bestimmt. Und es generiert unverzichtbare Wertschöpfung auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Das Luzerner Theater geniesst weit herum einen guten Ruf. Allerdings ist die Infrastruktur in die Jahre gekommen und muss, nicht zuletzt auch damit wieder effizienter produziert werden kann, dringend erneuert werden. So wird künftig auch eine bessere Eigenfinanzierung erreicht und es werden gute Voraussetzungen für Sponsoring geschaffen.

Regionale Förderfonds angemessen starten

Wichtig findet die EBKK auch die regionalen Förderfonds. Das kulturelle Schaffen auf der Landschaft und in der Agglomeration ist reich und stark geprägt von viel Freiwilligenarbeit. Diese grosse Eigeninitiative soll weiter gestärkt werden. Künftig sollen die Kräfte gebündelt und die Gemeinden, von denen einige kulturell schon sehr engagiert unterwegs sind, weiter motiviert werden, sich für die lokale Kultur zu engagieren. Kanton und Gemeinden sollen sich die Aufwände hälftig teilen. Auf deren gegenwärtig angespannte finanzielle Situation wird jedoch Rücksicht genommen. Weitergehende Anträge, welche die Gemeinde verpflichten wollten, ihren finanziellen Beitrag zu leisten, wurden von der Kommission abgelehnt.

Für die Freie Szene

Die Stärkung der freien Szene wird von der Kommission begrüsst. Künftig sollen in der selektiven Produktionsförderung weniger Projekte höhere Beiträge bekommen. Die Zusammenarbeit mit der Stadt Luzern, welche gleichzeitig ihre Kulturagenda 2020 erarbeitet hat, verläuft gut. Die Stadt wird weiterhin von ihren kulturellen Zentrumslasten befreit, was ihr jedoch die Finanzierung weiterer Massnahmen im Kulturbereich ermöglicht.

Finanzielle Auswirkungen

Aus den Verhandlungen mit der Stadt Luzern zur Kulturfinanzierung erfolgt eine Mehrbelastung von jährlich 1,1 Millionen Franken für den Zweckverband Grosse Kulturbetriebe und auf Seiten des Kantons ein zusätzlicher Mittelbedarf gegenüber 2012 von insgesamt 19 Millionen Franken für das KKL Luzern (Periode 2014 - 2028, inkl. Dachsanierung). Für die zukünftige Förderung des freien Kulturschaffens ist ab 2015 von einem zusätzlichen Mittelbedarf von 980'000 Franken auszugehen. Dieser Betrag umfasst die selektive Produktionsförderung, die Filmförderung, kantonale Auszeichnungen und den Kulturdialog.

Beim KKL Luzern erfolgt die Finanzierung über Lotterie-Zusatzerträge und einer Bürgschaft des Kantons für die Dachsanierung. Bei der Erweiterung des Zweckverbandes Grosse Kulturbetriebe und Massnahmen freies Kulturschaffen geschieht dies durch Erhöhung des Anteils des Bildungs- und Kulturdepartementes (BKD) an Lotteriemitteln um 1,48 Millionen Franken bzw. durch Umverteilung innerhalb des BKD von 500'000 Franken.

Damit ist B 103 aus Sicht der EBKK auch aus finanzieller Warte, in dieser Zeit der Finanzknappheit, eine durchaus ausgewogene Vorlage. Der Kantonsrat wird das Geschäft voraussichtlich an seiner Junisession beraten.

Kontakt

Adrian Bühler
Vizepräsident EBKK
079 502 61 72

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