Luzerner Regierungsrat legt Planungsbericht Übertrittsverfahren vor
Luzern (ots)
Die beiden Übertrittsverfahren von der Primarschule in die Sekundarstufe l und von der Sekundarschule ins Kurzzeitgymnasium sind Gegenstand eines Planungsberichts, den der Regierungsrat dem Kantonsrat zur Genehmigung vorlegt. Während der erste Übertritt in die Sekundarstufe l weitgehend unverändert bleibt, soll der Übergang ans Kurzzeitgymnasium nun grundsätzlich nach der 2. Sekundarklasse erfolgen.
Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat einen Planungsbericht über die Übertrittsverfahren von der Primarschule in die Sekundarstufe I und von der Sekundarschule ins Kurzzeitgymnasium. Der Kantonsrat hatte den Bericht mit einem Postulat verlangt.
Das erste Übertrittsverfahren von der Primarschule in die Sekundarstufe I dauert vom Beginn der 5. bis Mitte der 6. Klasse. Es stösst gemäss einer neuen Evaluation bei allen befragten Personen auf grosse Zustimmung. Ein grösserer Veränderungsbedarf zeichnet sich daher nicht ab. Erste Erkenntnisse der Arbeitsgruppe Übertrittsverfahren, die im Zusammenhang mit der Einführung des Lehrplans 21 eingesetzt wurde, zeigen, dass allfällige Anpassungen die grundsätzliche Ausgestaltung des Übertrittsverfahrens nicht tangieren werden.
Kurzzeitgymnasium schliesst an die 2. Sekundarklasse an
Das zweite Übertrittsverfahren von der Sekundarschule ins Kurzzeitgymnasium sollte in der Regel während des 1. Semesters der 2. Sekundarklasse stattfinden. Gemäss der geltenden Verordnung würde anschliessend, nach der 2. Sekundarklasse, der Übertritt ins Kurzzeitgymnasium erfolgen. In der Praxis zeigt sich aber, dass zwei Drittel der Lernenden erst nach der 3. Sekundarklasse übertreten, obwohl die Lehrpläne des Kurzzeitgymnasiums an diejenigen der 2. Sekundarklasse anschliessen und das Niveau A auch als Vorbereitung auf das Kurzzeitgymnasium geschaffen wurde.
Das Bildungs- und Kulturdepartement verstärkt seit längerer Zeit seine Anstrengungen, die Lernenden, die Erziehungsberechtigten und die Schulen zu überzeugen, dass der Übertritt ins Kurzzeitgymnasium bereits nach der 2. Sekundarklasse möglich und sinnvoll ist. Dies zeigen auch langjährige Erfahrungen der Kantonsschule Schüpfheim, wo der grösste Teil der Schülerinnen und Schüler ohne Nachteile nach der 2. Sekundarklasse ins Kurzzeitgymnasium eintreten. Zudem wurde mit der Neustrukturierung der Sekundarschule ab dem Schuljahr 2003/2004 die 3. Sekundarklasse inhaltlich angepasst und als Vorbereitung für den Berufseinstieg konzipiert.
Der Regierungsrat erachtet es im Hinblick auf die Bildungseffizienz als richtig, wenn der Übertritt in der Regel nach der 2. und nur im Einzelfall nach der 3. Sekundarklasse stattfindet. Da die Umsetzung dieses Anliegens für den Kanton auch finanziell von Vorteil ist, ist diese Anpassung gleichzeitig im Projekt "Leistungen und Strukturen II" enthalten. Damit sie in der Praxis umgesetzt wird, sind folgende Massnahmen zu treffen:
- Es findet nur noch ein ordentliches Übertrittsverfahren in der 2. Sekundarklasse statt. Nur im zu begründenden Einzelfall soll ein Übertritt nach der 3. Sekundarklasse stattfinden (z.B. bei längerem Schulausfall wegen Unfall oder Krankheit, bei einem Kantonswechsel). - Die entsprechenden Informationsmittel werden präzisiert, und Schulleitungen und Lehrpersonen werden beauftragt, die Lernenden und die Erziehungsberechtigten korrekt zu informieren. - Die Verantwortlichen der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II stellen sicher, dass die Lehrpläne der Kurzzeitgymnasien wirklich an den Lehrplan der 2. Sekundarklasse anschliessen. Dies soll insbesondere bei den Niveaufächern strikte gewährleistet werden.
Einsparungen für "Leistungen und Strukturen II"
Bei rund 120 zusätzlichen Übertritten nach der 2. Sekundarklasse haben die Gemeinden etwa 1,8 Millionen Franken mehr Schulgeld an den Kanton zu zahlen. Gleichzeitig können mit dem Übertritt nach der 2. Sekundarklasse die 3. Sekundarklassen in grossen Gemeinden zum Teil optimiert werden, was im Einzelfall zu einer Kostenreduktion führen wird.
Diese Zusatzkosten für die Gemeinden werden im Projekt Leistungen und Strukturen II mehr als kompensiert. Des Weiteren entfallen die Pro-Kopf-Beiträge des Kantons an die Gemeinden an die früher ins Kurzzeitgymnasium eintretenden Lernenden im Umfang von 4'410 Franken pro Schuljahr und Schüler. Dies ergibt eine Reduktion der Ausgaben von 529'000 Franken für den Kanton. Die Anpassung des Übertrittsverfahrens von der Sekundarschule ins Kurzzeitgymnasium soll auf das Schuljahr 2016/2017 hin umgesetzt werden. Dies bedingt, dass beim Übertrittsverfahren im Schuljahr 2015/2016 erstmals die neue Regelung zur Anwendung gelangt.
Kontakt
Regierungsrat Reto Wyss
Bildungs- und Kulturdirektor
Tel. 041 228 52 03
reto.wyss@lu.ch