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Staatskanzlei Luzern

Kanton Luzern weist Gemeinden Asylsuchende zu

Luzern (ots)

Die Asylsituation im Kanton Luzern hat sich unerwartet rasch zugespitzt. Während die kantonalen Zentren voll belegt sind, überweist der Bund massiv mehr Asylsuchende als erwartet. Der Kanton muss in der Folge seit Juni 2014 monatlich 60 bis 80 neue Unterkunftsplätze schaffen. Trotz intensivsten Bemühungen stösst er nun an Grenzen. Die Regierung macht deshalb von ihrer Möglichkeit Gebrauch, die Gemeinden zur Mitwirkung zu verpflichten. 67 Gemeinden haben einen Zuweisungsentscheid erhalten. Sie haben zehn Wochen Zeit, Unterkunftsplätze zu schaffen.

Bereits Mitte Juli 2014 hat das Gesundheits- und Sozialdepartement die Gemeinden auf den sich anbahnenden Notstand aufmerksam gemacht und dringend zur aktiven Mithilfe bei der Suche nach Wohnraum aufgefordert. Aus den Gemeinden sind wenige Rückmeldungen eingetroffen: Es wurde lediglich eine Unterkunft für fünf Personen angeboten. Auch die intensiven Bemühungen der kantonalen Stellen um kollektive Unterkünfte führten nicht zu genügend neuen Unterkunftsplätzen. Die beiden kantonalen Asylzentren Sonnenhof in Emmenbrücke und Hirschpark in Luzern sind seit drei Monaten massiv überbelegt. Gegen die beiden geplanten kantonalen Asylzentren Mettmenegg in Fischbach und Grosshof in Kriens laufen Beschwerdeverfahren. Sie sind zum Entscheid beim Kantonsgericht. Diese insgesamt 150 neuen Plätze können frühestens im Sommer/Herbst 2015 in Betrieb genommen werden.

Kanton verpflichtet Gemeinden zur Mithilfe

Der Kanton Luzern verpflichtet nun die Gemeinden zur Mitwirkung, um sicherzustellen, dass auch in den kommenden Monaten alle Asylsuchenden untergebracht werden können. Das Gesundheits- und Sozialdepartement stützt sich dabei auf die kantonale Asylverordnung. Nach Paragraf 8 der Asylverordnung kann der Kanton Luzern den Gemeinden Asylsuchende zuweisen, wenn er selber nicht mehr in der Lage ist, genügend Plätze zu schaffen. Das Gesundheits- und Sozialdepartement hat an 67 Gemeinden einen Zuweisungsentscheid erteilt. Gemäss kantonalem Verteilschlüssel erfüllen diese Gemeinden ihr Aufnahme-Soll nicht oder nur ungenügend. Der Verteilschlüssel sieht vor, dass pro 1000 Einwohner vier Asyl suchende Person aufgenommen werden muss. Mit dem Zuweisungsentscheid von heute haben die Gemeinden zehn Wochen Zeit, um Unterkunftsplätze für die zugewiesenen Asylsuchenden bereit zu stellen.

Keine Kosten für die Gemeinden

Die Betreuung der Asylsuchenden sowie die Finanzierung der Kosten bleibt Aufgabe des Kantons. «Für einige Gemeinden liegt die Lösung eigentlich auf der Hand», sagt Regierungsrat Guido Graf, Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements. «Diverse Gemeinden können ihre Zivilschutzanlagen für den Betrieb von temporären Asyl-Notzentren zur Verfügung stellen.» Gemeinsam mit der Abteilung Zivilschutz des Kantons Luzern hat das Gesundheits- und Sozialdepartement die geeigneten Zivilschutzanlagen vorgängig evaluiert. Bereits Mitte Juli hat das Departement die Gemeinden über die Eignung ihrer Anlagen informiert.

Seit Juni verschärfte Lage im Asylwesen

Unerwartet rasch hat sich in den vergangenen Wochen die Lage im Asylwesen dramatisch verschärft. Seit Juni 2014 müssen monatlich rund 60 bis 80 neue Unterkunftsplätze geschaffen werden. Drei Faktoren haben hauptsächlich zur Verschärfung der Situation geführt:

Erstens: Seit Juni sind dem Kanton Luzern mit 120 bis 130 Personen pro Monat doppelt so viele Asylsuchende zugewiesen worden wie in den Vormonaten. Das hat zu einer sehr schnellen Voll- bzw. Überbelegung der Asylzentren geführt. Gemäss der eidgenössischen Asylverordnung ist der Kanton Luzern verpflichtet, 4.9 Prozent aller Asylsuchenden vom Bund zu übernehmen.

Zweitens: Deutlich mehr Asylsuchende werden derzeit vom Bund als Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen anerkannt. Seit einigen Monaten liegt die Quote bei bis zu 70 Prozent anstatt der üblichen 30 bis 40 Prozent. «Seit Erlass des ersten Asylgesetzes von 1979 ist niemals eine ähnlich hohe Anerkennungsquote erreicht worden», sagt der kantonale Asyl- und Flüchtlingskoordinator Ruedi Fahrni. Die Zahl der Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen ist im Kanton Luzern seit Jahresbeginn um 400 Personen gestiegen. Deshalb sind alle durch die Caritas Luzern gemieteten Wohnungen in den Gemeinden belegt.

Drittens: Die Anzahl der Dublin-Fälle hat sich um mindestens einen Drittel reduziert. Grund dafür ist die sehr angespannte Asylsituation in Italien. Viele ankommende Asylsuchende werden dort nicht mehr registriert und reisen nach Norden weiter. Anstelle von kurzfristigen Dublin-Verfahren bedeutet dies für die Bundesbehörden längerfristige Asyl- und Beschwerdeverfahren.

Bund rechnet mit weiterhin hohen Asylzahlen

Eine Entspannung der Lage ist momentan nicht in Sicht. Das Bundesamt für Migration BFM rechnet mit jährlich 26?000 Asylgesuchen. Aufgrund der aktuellen Lage in den Herkunftsländern der grössten Asylgruppen (Eritrea, Syrien, Sri Lanka) wird auch die Quote der Schutzanerkennungen weiterhin hoch bleiben. Auf den Herbst hin wird zudem eine grössere Wanderbewegung von Asylsuchenden aus Italien nach Nordeuropa erwartet. Dies bedeutet, dass der Kanton Luzern weiterhin bereit sein muss, monatlich 100 bis 120 neue Asylsuchende aufzunehmen.

Strategiereferenz

Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Kantonsstrategie: Solidarische Gesellschaft

Anhang 
Tabelle Verteilschlüssel Asylsuchende per 31.07.2014
Anhänge 
http://ots.ch/cubNZ

Kontakt:

Regierungsrat Guido Graf
Vorsteher Gesundheits- und Sozialdepartement Kanton Luzern
Tel. 041 228 60 81 (heute 14.40 bis 16.00)
guido.graf@lu.ch

Ruedi Fahrni
Asyl- und Flüchtlingskoordinator des Kantons Luzern
Dienststelle Soziales und Gesellschaft
Tel. 041 228 58 91
ruedi.fahrni@lu.ch

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