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Staatskanzlei Luzern

Projekt «Leistungen und Strukturen II»: PFK schlägt Anpassungen vor

Luzern (ots)

Die Planungs- und Finanzkommission (PFK) des Luzerner Kantonsrates kritisiert die Vorlage «Leistungen und Strukturen II». Sie lehnt fünf der 17 im Projekt enthaltenen Gesetzesänderungen ab.

Die PFK hat unter dem Vorsitz von Erwin Arnold (CVP, Buchrain) die Botschaft B 120 «Projekt Leistungen und Strukturen II» vorberaten. Der Regierungsrat schlägt dem Kantonsrat darin 67 Massnahmen zur Wiederherstellung des Gleichgewichts im Kantonshaushalt vor. Das Massnahmenpaket soll dazu beitragen, die Schuldenbremse im Aufgaben- und Finanzplan 2015-2018 zu entlasten. Das Entlastungsvolumen gegenüber dem Finanzplan 2014-2017 beträgt gemäss Botschaft 193,8 Millionen Franken. Auch die Gemeinden sollen 2015-2017 mit rund 110 Millionen Franken entlastet werden. Für die Umsetzung von 17 Massnahmen sind Gesetzesänderungen nötig, welche in der Kompetenz des Kantonsrates liegen.

PFK kritisiert Vorlage

Alle Fraktionen haben in der Kommission Kritik an der Vorlage geübt. Einerseits vermisste man eine Auseinandersetzung mit den Strukturen, andererseits dominierten Ernüchterung und Unzufriedenheit darüber, dass die von der kantonsrätlichen Spezialkommission Leistungen und Strukturen II vorgeschlagenen Massnahmen kaum Eingang in die Botschaft gefunden haben. Die PFK erachtet das Massnahmenpaket mehrheitlich als unausgewogen, bemängelt die starke Belastung von Schwachen und Behinderten und wirft dem Regierungsrat vor, seine Führungsverantwortung bei diesem Projekt nicht konsequent genug wahrgenommen zu haben. Eine Minderheit der Kommission erkennt keinen Handlungsbedarf bei den Leistungen, sondern ortet das Problem der Kantonsfinanzen bei den nicht ausreichenden Einnahmen. Die Mehrheit der PFK lehnt im vorliegenden Projekt jedoch Massnahmen ab, die zu einer faktischen Steuererhöhung führen. Hingegen wurden Stimmen laut, welche eine grundsätzliche und damit weniger punktuelle Rev ision des Steuergesetzes wünschen.

Von den 67 Massnahmen wurden lediglich jene 17 Massnahmen beraten, für die eine Gesetzesänderung notwendig ist. Die übrigen 50 Massnahmen, welche in der Kompetenz der Regierung liegen, werden zusammen mit dem Voranschlag 2015 und dem AFP 2015-2018 behandelt.

   Die PFK lehnt die folgenden Gesetzesänderungen ab: 

- Übertritt ins Kurzzeitgymnasium nach der 2. Sekundarklasse 
- Einführung Minimalsteuer bei juristischen Personen 
- Neuregelung Abzüge Eigen- und Fremdbetreuung 
- Begrenzung Fahrkostenabzug 
- Reduktion der Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung von
  Einkommen
   Die PFK unterstützt die folgenden Massnahmen: 

- Bewirtschaftung der Lohnzulagen 
- Beschränkung der Entschädigung bei unentgeltlicher Rechtspflege in
  Zivilverfahren mit hohen Streitwerten 
- Optimierung der Sekundarschulkreise 
- Weiterverrechnung Erlassbeiträge AHV 
- Erhöhung Vermögensanrechnung bei den Ergänzungsleistungen 
- Ausschreibung Leistungsverträge Asyl, Flüchtlinge und Integration 
- Einschränkung der Rückerstattungspflicht des Kantons für die
  Sozialhilfe an Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen 
- Reduktion von Heimplätzen und Förderung von Pflegefamilien im
  Bereich Kinder und Jugendliche 
- Aufnahme SEG-Heime auf Pflegeheimliste 
- öffentlicher Verkehr: Kürzung Globalbudget und Plafonierung der
  Investitionsausgaben 
- Neustrukturierung des landwirtschaftlichen Kreditwesens 
- Aufhebung der Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung von
  Vermögen

Der Kantonsrat wird die Vorlage an der Sondersession vom 4. November 2014 beraten.

Kontakt:

Erwin Arnold Präsident Planungs- und Finanzkommission
041 444 20 44 oder 079 655 00 94 (Montag, 27. Oktober 2014, 13.30 bis
15.00 Uhr)

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