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Staatskanzlei Luzern

Pflege- und Spitalfinanzierung: Ähnlich hoher Kostenanstieg für Kanton und Gemeinden

Luzern (ots)

Die neue Pflege- und der Spitalfinanzierung belastet die Luzerner Gemeinden und den Kanton Luzern in ähnlichem Masse. Wie die Auswertung der Zahlen aus dem Jahr 2013 zeigt, sind den Gemeinden seit der Einführung der Pflegefinanzierung Mehrkosten in der Höhe von 54 Millionen Franken entstanden. Die Einführung der Spitalfinanzierung hatte beim Kanton einen Kostenanstieg von 62 Millionen Franken zur Folge.

Die neue Pflegefinanzierung ist 2011, die neue Spitalfinanzierung 2012 in Kraft getreten. Die beiden Änderungen im Krankenversicherungsgesetz KVG haben finanzielle Auswirkungen auf den Kanton und die Gemeinden. Um die Entwicklung dieser Kosten zu verfolgen, führt der Kanton Luzern jedes Jahr eine Evaluation durch.

Pflegefinanzierung: Kostenanstieg wegen grösserer Nachfrage

Im Bereich der Pflegefinanzierung haben die Luzerner Gemeinden im Jahr 2013 Kosten in der Höhe von 102,9 Millionen Franken ausgewiesen. Das sind 2,7 Millionen Franken mehr als im Vorjahr. Diese Kostensteigerung ist insbesondere auf den ambulanten Bereich zurückzuführen, erklärt Daniel Wicki, Leiter Soziales und Arbeit des Gesundheits- und Sozialdepartementes: «2013 stieg die Zahl der Pflegestunden durch die Spitex und andere Pflegefachpersonen, welche Patientinnen und Patienten zu Hause betreuen. Im Vergleich zum Vorjahr sind diese Leistungen um 13 Prozent gestiegen.» Stabil geblieben sind hingegen die Kosten im Bereich der stationären Pflege in den Pflegeheimen.

Mit den Zahlen aus dem Jahr 2013 ist bei der Pflegefinanzierung nun die Kostenentwicklung über einen Zeitraum von drei Jahren bekannt. Seit der Einführung der neuen Pflegefinanzierung sind für die Gemeinden Mehrkosten in der Höhe von 54 Millionen Franken entstanden. Dies ist einerseits auf den Systemwechsel zurückzuführen, andererseits aber auch auf die höhere Nachfrage nach Pflegeleistungen. Aufgrund der demographischen Entwicklung müssten die Gemeinden auch in Zukunft mit einem Kostenanstieg rechnen, erklärt Regierungsrat Guido Graf, Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartementes. «Die Zahl der hochbetagten Personen steigt. Ältere Menschen leben länger zu Hause und lassen sich dort betreuen. Treten sie dann aber doch in ein Heim ein, dann ist der Pflegebedarf oft relativ hoch.»

Spitalfinanzierung: Überproportionaler Kostenanstieg bis 2017

Im Bereich der Spitalfinanzierung werden die Kosten der stationären Spitalbehandlungen zwischen dem Kanton und den Krankenversicherungen aufgeteilt. Die Zahlen für das Jahr 2013 sind noch provisorisch, da die Höhe des Basispreises pro Fall (Baserate) noch nicht bei sämtlichen Spitälern feststeht. Tatsache ist, dass die neue Spitalfinanzierung die Staatsrechnung 2013 mit insgesamt 314,5 Millionen Franken belastete. Seit dem Systemwechsel zur Pflegefinanzierung sind die Kosten im Bereich der Spitalfinanzierung für den Kanton um 62 Millionen Franken gestiegen. Hauptgrund ist, dass sich der Kanton neu an allen Klinikaufenthalten finanziell beteiligen muss, also auch an jenen in Privatkliniken oder ausserhalb des Kantons. Ein weiterer Grund für den Kostenanstieg ist die höhere Nachfrage nach medizinischen Leistungen.

Im Jahr 2013 hat sich der Kanton zu 50 Prozent an den stationären Spitalkosten beteiligt. Gemäss Krankenversicherungsgesetz muss dieser Anteil bis im Jahr 2017 auf mindestens 55 Prozent gesteigert werden. «Für den Kanton Luzern erwarten wir deshalb in den kommenden Jahren einen überproportionalen Kostenanstieg. Die zusätzlichen fünf Prozent, die wir bis 2017 übernehmen müssen, entsprechen etwa 27,5 Millionen Franken», erklärt Regierungsrat Guido Graf. Zusätzlich werde die Kostenentwicklung in der Spitalfinanzierung weiterhin auch von der immer höheren Nachfrage bestimmt, gleich wie dies in der Pflegefinanzierung der Fall ist.

Kostenentwicklung wird jährlich überprüft

Mit der neuen Pflegefinanzierung 2011 und der neuen Spitalfinanzierung 2012 ist schweizweit die Abgeltung für die Leistungen in der Pflege sowie der stationären Spitalbehandlungen neu geregelt worden. Bei der Pflege betrifft der Systemwechsel die Gemeinden, die neue Spitalfinanzierung betrifft den Kanton. Eine Projektgruppe, bestehend aus Vertretern des Gesundheits- und Sozialdepartements, des Finanzdepartements und des Verbands Luzerner Gemeinden VLG, führt jährlich eine Evaluation der Kostenentwicklung durch.

Strategiereferenz

Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie: Flächendeckende Grundversorgung

© Urheberrechte sind beim Kanton Luzern: www.lu.ch

Kontakt:

Pflegefinanzierung
Daniel Wicki
Leiter Soziales und Arbeit Gesundheits- und Sozialdepartement
041 228 60 80

Spitalfinanzierung
David Dürr
Leiter Dienststelle Gesundheit Gesundheits- und Sozialdepartement
041 228 59 60

Mitglied Projektausschuss
Erwin Arnold
Kantonsrat Sozialvorsteher Buchrain
041 444 20 40

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