Alle Storys
Folgen
Keine Story von Staatskanzlei Luzern mehr verpassen.

Staatskanzlei Luzern

Entwurf zum neuen kantonalen Gewässergesetz wird überarbeitet

Luzern (ots)

Die Teilnehmer der Vernehmlassung sind mit den Grundsätzen und Zielen des neuen Luzerner Gewässergesetzes grossmehrheitlich einverstanden. In wesentlichen Fragen präsentieren sich die Rückmeldungen jedoch sehr unterschiedlich. Der Regierungsrat hat darum die Projektgruppe beauftragt, den Gesetzesentwurf in den entsprechenden Punkten zu überarbeiten.

Der Kanton Luzern hat im Juni 2014 die Totalrevision des bisherigen Wasserbaugesetzes aus dem Jahre 1979 in die Vernehmlassung (neu Gewässergesetz) gegeben. Ziel des Gesetzes ist es, die Bevölkerung und das Eigentum vor Naturgefahren zu schützen. Dafür sollen unter anderem die Aufgaben zwischen dem Kanton und den Gemeinden neu aufgeteilt und die Massnahmen kostenneutral finanziert werden.

Grosse Beteiligung an der Vernehmlassung

An der Vernehmlassung nahmen alle im Kantonsrat vertretenen Parteien, der Verband Luzerner Gemeinden (VLG), drei regionale Entwicklungsträger, 64 Gemeinden, 27 Verbände und Organisationen und vier private Seeeigentümer teil. Die Rückmeldungen waren sehr umfangreich und widersprachen sich in gewissen Punkten. Grossmehrheitlich einverstanden sind die Vernehmlassungsteilnehmer mit den Grundsätzen und Zielen des Gesetzes und der Definition des Gewässerbegriffs. Kontroverse Antworten wurden aber zur Öffentlichkeit der Gewässer und der Einteilung der Gewässer in Kantons- und Gemeindegewässer eingereicht. Ein Massnahmenpaket zur Finanzierung des Gewässerunterhalts und des Wasserbaus wird begrüsst. Die Beurteilung dieser Vorschläge fällt aber ebenfalls sehr unterschiedlich aus.

Variantenstudium wird wieder aufgenommen

«Die Vernehmlassungsantworten haben gezeigt, dass wir keine mehrheitsfähige Botschaft vorlegen können», erklärt Regierungsrat Robert Küng, Vorsteher des Bau-, Umwelt und Wirtschaftsdepartementes (BUWD). «Wir nehmen nun das Variantenstudium noch einmal auf, um die umstrittenen Punkte zu überarbeiten und ein breit abgestütztes Gewässergesetz vorlegen zu können.» Dafür prüft die Projektgruppe mit Vertretern des BUWD und des VLG noch einmal vertieft mögliche Lösungen bei der Aufgabenteilung und der Finanzierung von Gewässerunterhalt und Wasserbau. Dem Ausgang des Variantenstudiums entsprechend wird das BUWD den Gesetzesentwurf anpassen und eine zweite Vernehmlassung durchführen.

Strategiereferenz

Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden 
Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie: 
- Solidarische Gesellschaft 
- Perspektiven für die Landschaft

© Urheberrechte sind beim Kanton Luzern: www.lu.ch

Kontakt:

Regierungsrat Robert Küng
Vorsteher Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
041 228 50 41

Weitere Storys: Staatskanzlei Luzern
Weitere Storys: Staatskanzlei Luzern
  • 04.02.2015 – 16:53

    Erfolgreicher Sirenentest im Kanton Luzern

    Luzern (ots) - Die Alarmierung der Luzerner Bevölkerung in Gefahrensituationen ist sichergestellt. Dies ergab der heutige Sirenentest. 168 von 172 stationären Anlagen wurden getestet. 14 Sirenen konnten nur manuell ausgelöst werden, da zurzeit Umbauarbeiten für die neue Sirenenfernsteuerung stattfinden. Im Kanton Luzern verlief der heute durchgeführte schweizweite Sirenentest erfolgreich. Zwischen 13.30 und 14.00 Uhr ...

  • 04.02.2015 – 10:14

    Pflege- und Spitalfinanzierung: Ähnlich hoher Kostenanstieg für Kanton und Gemeinden

    Luzern (ots) - Die neue Pflege- und der Spitalfinanzierung belastet die Luzerner Gemeinden und den Kanton Luzern in ähnlichem Masse. Wie die Auswertung der Zahlen aus dem Jahr 2013 zeigt, sind den Gemeinden seit der Einführung der Pflegefinanzierung Mehrkosten in der Höhe von 54 Millionen Franken entstanden. Die Einführung der Spitalfinanzierung hatte beim Kanton ...

  • 03.02.2015 – 14:18

    GASK will Beteiligung des Kantons an Kosten von vorläufig aufgenommenen Personen

    Luzern (ots) - Die kantonsrätliche Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) stimmt dem Entwurf für ein neues Sozialhilfegesetz auch in zweiter Beratung zu. Sie stellt in drei Bereichen noch einmal Anträge. Vor allem die Gemeinden sollen durch die Neuerungsvorschläge entlastet werden. Mit der Botschaft B126 beantragt der Regierungsrat dem ...