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RVK-Fachtagung vom Freitag, 10. Juni 2011: «Wie viel darf uns ein Leben kosten?»

Luzern (ots)

Wer entscheidet über Leben und Weiterleben?

Die Gratwanderung zwischen Ethik und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen ist schmal. Das Bundesgericht hat am 23. November 2010 ein wegweisendes Grundsatzurteil für die obligatorische Krankenpflegeversicherung gefällt und einen Krankenversicherer unterstützt, der einer Patientin die jährlichen Behandlungskosten von rund einer halben Million verweigert hatte.

Das Bundesgericht löste mit seinem Entscheid heftige Reaktionen aus. Erstmals wurden der uneingeschränkten Behandlung einer Krankheit klare Grenzen gesetzt. Ist nun das Myozyme-Urteil der erste Schritt zur Rationierung? Kommt der Solidaritätsgedanken der sozialen Krankenversicherung ins Wanken? Wie viel wert ist ein Leben? Dass es notwendig ist, diese Fragen auf breiter Ebene zu diskutieren, zeigte eine Fachtagung des RVK, Verband der kleinen und mittleren Krankenversicherer. Referenten aus verschiedenen Fach- und Denkrichtungen waren eingeladen, ihre Blickwinkel und Argumente darzulegen. Und die Meinungen waren etwa so unterschiedlich, wie die Leute, die auf dem Podium standen.

Politik am Zug

In einem Punkt waren sich die Fachleute einig: Das Urteil bringt einen Stein auf verschiedensten Ebenen ins Rollen. Ebenso einig war man sich, dass das Urteil grossen Interpretations-Spielraum offenlasse und zwingend weiterer Präzisierung bedürfe. Für Prof. Tomas Poledna ist das Urteil ein Meilenstein. Weniger das Urteil an und für sich, sondern weil die Rechtssprechung weit über das Urteil hinaus Kriterien - wie zum Beispiel Kosten-/Nutzen-Beziehung - beurteilte, die auf politischer Ebene nicht festgelegt sind. Er forderte, dass die Politik diesen vom Bundesgericht fast provokativ zugespielten Ball aktiv aufnehmen sollte. Auch für Markus Dürr, ehemaliger Gesundheitsdirektor des Kantons Luzern, ist klar, dass die Politik diese Lücke sofort schliessen sollte. Sein Blickwinkel galt jedoch der politischen Gesamtverantwortung. Wo sparen und wo nicht? Tatsache sei, dass das Gesundheitswesen jedes Jahr zusätzliche Teile des BIP wegfrisst, die in anderen Bereichen - zum Beispiel im Bildungswesen - nachher fehlen. Er stellte fest, dass Anspruchshaltung und Finanzierungswille immer mehr auseinanderklaffen.

Fast akribisch versuchte Prof. Stefan Felder als Gesundheitsökonom den Wert eines Menschenlebens in Zahlen nachzurechnen. Er bemängelte, dass undifferenziert mit Zahlen jongliert und das entscheidende Kosten-Nutzen-Verhältnis oft in den Hintergrund gedrängt würde. Die wissenschaftlich messbare Bewertung von Gesundheitszuständen biete Grundlage, den Nutzen von Behandlungskosten richtig einzuschätzen. Anders sieht es Theologe Dr. Markus Zimmermann-Acklin: Er beurteilte das Urteil als nachvollziehbar. Er stellte aber in Frage, ob sich aus ethischer Sicht eine Nutzenmaximierung und Gleichbehandlung unter den gleichen Hut bringen lasse. Wenn nun festgelegt werde, ein Medikament habe keinen genügenden Nutzen, dann sei daraus zu schliessen, dass die Gesellschaft keinen Wert auf das weitere Überleben der Betroffenen lege. Für ihn ist es in der Schweiz keine Frage der Finanzierung, sondern an der Bereitschaft der Solidarität.

Viele Fragen blieben offen. Auch das Parlament und die Öffentlichkeit kommt nicht mehr drum herum, das heisse Eisen anzufassen; Wahljahr hin oder her. Der Anfang ist gemacht.

Bild-Download: http://rvk.ch/bilder-myozyme

Organisator:

RVK, Verband der kleinen und mittleren Krankenversicherer, Haldenstrasse 25, 6006 Luzern

Kontakt:

Marcel Graber
Direktor RVK
Tel.: +41/41/417'05'66
E-Mail: marcel.graber@rvk.ch

Martina Ruoss
Leiterin Marketing
Tel.: +41/41/417'05'73
E-Mail: m.ruoss@rvk.ch

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