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Aids-Hilfe Schweiz

AHS unterstützt Gesetz zur eingetragenen Partnerschaft

Zürich (ots)

Am Samstag findet vor dem Bundeshaus in Bern eine
Kundgebung für das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft
statt. Die Aids-Hilfe Schweiz unterstützt die Aktion, denn die
Gesetzesvorlage ist ein klarer Schritt hin zur Anerkennung von
Schwulen und Lesben in unserer Gesellschaft. Dadurch wird auch die
Solidarität mit Menschen, die mit HIV/Aids leben, gestärkt.
Am nächsten Samstagnachmittag (23.10.) findet auf dem Bundesplatz
in Bern eine Kundgebung statt, in deren Mittelpunkt das Bundesgesetz
über die eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare
steht. Gegen den Gesetzesentwurf wurde das Referendum ergriffen. Die
Aids-Hilfe Schweiz stellt sich hinter das neue Gesetz. Es fördert die
Solidarität mit Schwulen und Lesben durch rechtliche Anerkennung.
Insbesondere unterstützt es gleichgeschlechtliche Paare, deren Alltag
vom HI-Virus bzw. von Aids geprägt ist, wenn einer der Partner oder
gar beide direkt betroffen sind.
Die juristische Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare leistet
einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen Akzeptanz des ganzen
Spektrums menschlicher Lebensweisen und damit auch zur
Aids-Prävention. Im Kampf gegen HIV/Aids ist die gesellschaftliche
Anerkennung ein wichtiges Anliegen, denn sie ermöglicht präventive
Massnahmen gezielt bei besonders gefährdeten Gruppen.
Der Prozentsatz homosexueller Männer, die mit HIV/Aids leben,
liegt bei schätzungsweise zehn Prozent. Ein Teil davon lebt in einer
festen Beziehung. Diese Menschen sollen sich auf gegenseitige
Unterstützung im Rahmen ihrer Partnerschaft verlassen können. Fragen
wie das Besuchsrecht im Krankenhaus, Ansprüche aus
Sozialversicherungen wie AHV/Pensionskasse sowie der 3. Säule und
Erbrechtsregelungen sind für solche Lebensgemeinschaften ganz
besonders wichtig. Heute sind gleichgeschlechtliche Paare, bei denen
ein Partner oder gar beide mit dem HI-Virus infiziert sind oder an
Aids bzw. an einer andern schweren Krankheit leiden, ohne geeignete
Rechtsgrundlage mit diesen komplexen Problemen konfrontiert. Die
Gesetzesvorlage zur eingetragenen Partnerschaft stellt eine
entscheidende Etappe im Kampf um bessere Lebensbedingungen für
gleichgeschlechtliche Konkubinatspartner dar: sie stellt diese in
steuerlichen und medizinischen Belangen Ehepartnern gleich, ohne
jedoch Konkubinat und eheliche Gemeinschaft als absolut gleichwertig
zu behandeln.
Bereits haben Genf, Zürich, Freiburg und Neuenburg auf
Kantonsebene Gesetze zur eingetragenen Partnerschaft erlassen oder
sind dabei, solche zu erarbeiten. Ein Bundesgesetz hätte
Signalwirkung, auch für die restlichen Kantone.
Dieser Text kann auch unter www.aids.ch/f/ahs/medienmitteilung.php
abgerufen werden.

Kontakt:

Roberto Induni
Geschäftsleiter AHS
Donnerstag, 21.10., zwischen 15.30 und 17 Uhr,
Freitag, 22.10., zwischen 15 und 16 Uhr,
Tel. +41/1/447'11'11

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