AHS unterstützt Gesetz zur eingetragenen Partnerschaft
Zürich (ots)
Am Samstag findet vor dem Bundeshaus in Bern eine Kundgebung für das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft statt. Die Aids-Hilfe Schweiz unterstützt die Aktion, denn die Gesetzesvorlage ist ein klarer Schritt hin zur Anerkennung von Schwulen und Lesben in unserer Gesellschaft. Dadurch wird auch die Solidarität mit Menschen, die mit HIV/Aids leben, gestärkt.
Am nächsten Samstagnachmittag (23.10.) findet auf dem Bundesplatz in Bern eine Kundgebung statt, in deren Mittelpunkt das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare steht. Gegen den Gesetzesentwurf wurde das Referendum ergriffen. Die Aids-Hilfe Schweiz stellt sich hinter das neue Gesetz. Es fördert die Solidarität mit Schwulen und Lesben durch rechtliche Anerkennung. Insbesondere unterstützt es gleichgeschlechtliche Paare, deren Alltag vom HI-Virus bzw. von Aids geprägt ist, wenn einer der Partner oder gar beide direkt betroffen sind.
Die juristische Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare leistet einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen Akzeptanz des ganzen Spektrums menschlicher Lebensweisen und damit auch zur Aids-Prävention. Im Kampf gegen HIV/Aids ist die gesellschaftliche Anerkennung ein wichtiges Anliegen, denn sie ermöglicht präventive Massnahmen gezielt bei besonders gefährdeten Gruppen.
Der Prozentsatz homosexueller Männer, die mit HIV/Aids leben, liegt bei schätzungsweise zehn Prozent. Ein Teil davon lebt in einer festen Beziehung. Diese Menschen sollen sich auf gegenseitige Unterstützung im Rahmen ihrer Partnerschaft verlassen können. Fragen wie das Besuchsrecht im Krankenhaus, Ansprüche aus Sozialversicherungen wie AHV/Pensionskasse sowie der 3. Säule und Erbrechtsregelungen sind für solche Lebensgemeinschaften ganz besonders wichtig. Heute sind gleichgeschlechtliche Paare, bei denen ein Partner oder gar beide mit dem HI-Virus infiziert sind oder an Aids bzw. an einer andern schweren Krankheit leiden, ohne geeignete Rechtsgrundlage mit diesen komplexen Problemen konfrontiert. Die Gesetzesvorlage zur eingetragenen Partnerschaft stellt eine entscheidende Etappe im Kampf um bessere Lebensbedingungen für gleichgeschlechtliche Konkubinatspartner dar: sie stellt diese in steuerlichen und medizinischen Belangen Ehepartnern gleich, ohne jedoch Konkubinat und eheliche Gemeinschaft als absolut gleichwertig zu behandeln.
Bereits haben Genf, Zürich, Freiburg und Neuenburg auf Kantonsebene Gesetze zur eingetragenen Partnerschaft erlassen oder sind dabei, solche zu erarbeiten. Ein Bundesgesetz hätte Signalwirkung, auch für die restlichen Kantone.
Dieser Text kann auch unter www.aids.ch/f/ahs/medienmitteilung.php abgerufen werden.
Kontakt:
Roberto Induni
Geschäftsleiter AHS
Donnerstag, 21.10., zwischen 15.30 und 17 Uhr,
Freitag, 22.10., zwischen 15 und 16 Uhr,
Tel. +41/1/447'11'11