Die Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten im ersten Halbjahre 2001
Bern (ots)
Im ersten Halbjahr 2001 gingen etwas weniger neue Anfechtungen bei den Schlichtungsbehörden für Mietangelegenheiten ein als im zweiten Halbjahr 2000, nämlich 15969 gegenüber 17228. Damit waren in der Berichtsperiode insgesamt 24670 Anfechtungen hängig, wovon 16782 Fälle erledigt werden konnten.
Bei den erledigten Fällen kam in 7475 Fällen (Vorsemester 6873), bzw. 44.54 %, eine Einigung zwischen den Parteien zustande. Es betraf dies im einzelnen Mietzinserhöhungen 2187 (2515) Mietzinssenkungen 282 (326) Anfangsmietzins 56 (32) Kündigungsschutz 1823 (1417) Mietzinshinterlegung 466 (449) andere Gründe 2661 (2134)
In 3009 (2727) Fällen, bzw. 17.93 %, konnte keine Einigung erzielt werden. Es betraf dies im einzelnen Mietzinssenkungen 98 (129) Mietzinserhöhungen 763 (774) Anfangsmietzinse 50 (26) andere Gründe 2098 (1798)
In 1129 (974) Fällen, bzw. 6.73 %, haben die Schlichtungsbehörden einen Entscheid getroffen. Es betraf dies im einzelnen den Kündigungsschutz 756 (637) und die Mietzinshinterlegung 373 (337).
5169 (4'921) Anfechtungen, bzw. 30.80 %, wurden anderweitig erledigt. Insbesondere durch Rückzug oder Nichteintreten 4084 (4065) oder durch Schiedsgericht 98 (108).
7888 (9'676) Fälle blieben am Ende der Berichtsperiode pendent.
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Bundesamt für Wohnungswesen, Cipriano Alvarez, Leiter Bereich Recht,
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