Schweizer Massnahmen bleiben in Kraft
Bern (ots)
Das neue Aufflackern der Maul- und Klauenseuche in Grossbritannien hat keine Auswirkungen auf unser Land. Die im Frühling getroffenen Massnahmen sind weiterhin in Kraft.
Das neue Aufflackern der Maul- und Klauenseuche (MKS) im Norden von England ist zwar für die lokale Seuchenbekämpfung ein Rückschlag, da die betroffene Gegend seit rund drei Monaten MKS-frei war; da sich aber das Seuchengeschehen in Grossbritannien gesamthaft noch nie ganz beruhigt hat, sind die im Frühling getroffenen Schweizer Massnahmen gegenüber der britischen Insel immer noch in Kraft.
So dürfen nach wie vor aus England, Schottland und Wales kein Fleisch und keine Fleischprodukte von Klauentieren (Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Hirschen) eingeführt werden und auch das Einfuhrverbot von lebenden Klauentieren gilt weiterhin. Einzig die Einfuhr von Pferden aus Grossbritannien ist seit dem 6. August mit besonderen Auflagen wieder erlaubt. Pferde sind jedoch für MKS nicht empfänglich.
Deshalb besteht heute kein weiterer Handlungsbedarf. Das Bundesamt für Veterinärwesen verfolgt die Lage aber aufmerksam und beurteilt die Situation laufend neu.
ots Oringinaltext: Bundesamt für Veterinärwesen Internet: www.newsaktuell.ch
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