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Bundesamt für Veterinärwesen

Schweizer Massnahmen bleiben in Kraft

Bern (ots)

Das neue Aufflackern der Maul- und Klauenseuche in
Grossbritannien hat keine Auswirkungen auf unser Land. Die im
Frühling getroffenen Massnahmen sind weiterhin in Kraft.
Das neue Aufflackern der Maul- und Klauenseuche (MKS) im Norden
von England ist zwar für die lokale Seuchenbekämpfung ein Rückschlag,
da die betroffene Gegend seit rund drei Monaten MKS-frei war; da sich
aber das Seuchengeschehen in Grossbritannien gesamthaft noch nie ganz
beruhigt hat, sind die im Frühling getroffenen Schweizer Massnahmen
gegenüber der britischen Insel immer noch in Kraft.
So dürfen nach wie vor aus England, Schottland und Wales kein
Fleisch und keine Fleischprodukte von Klauentieren (Rindern,
Schweinen, Schafen, Ziegen, Hirschen) eingeführt werden und auch das
Einfuhrverbot von lebenden Klauentieren gilt weiterhin. Einzig die
Einfuhr von Pferden aus Grossbritannien ist seit dem 6. August mit
besonderen Auflagen wieder erlaubt. Pferde sind jedoch für MKS nicht
empfänglich.
Deshalb besteht heute kein weiterer Handlungsbedarf. Das Bundesamt
für Veterinärwesen verfolgt die Lage aber aufmerksam und beurteilt
die Situation laufend neu.
ots Oringinaltext: Bundesamt für Veterinärwesen
Internet: www.newsaktuell.ch

Kontakt:

Hans Wyss
Leiter Bereich Kommunikation
Tel. +41 31 323 84 96

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