BVET: Kühe im Schnee: Erst Wind und Nässe lassen Tiere schlottern
(ots)Kühe können auch im Winter dauernd auf der Weide gehalten werden. Mit ihrem Fell frieren sie an trockenen Wintertagen selbst bei Minustemperaturen nicht. Bei Regen und Wind aber sind Kühe bedeutend kälteempfindlicher: Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) hat deshalb nun Mindestanforderungen zum Witterungsschutz für dauernd im Freien gehaltene Nutztiere festgelegt.
In einer neu veröffentlichten "Information Tierschutz" beschreibt das BVET, wann ein Witterungsschutz nötig ist und was er Kühen, Ziegen, Schafen, Schweinen und Pferden bieten muss. Dabei muss nicht zwingend ein gebauter Unterstand vorhanden sein. Es kommt auch ein natürlicher Witterungsschutz, etwa eine dichte Hecke, in Frage. Wichtig ist im Winter, dass die Tiere bei Nässe vor Wind geschützt sind und ein trockenes Plätzchen zum Liegen haben. Zudem muss der Witterungsschutz so angelegt sein, dass auch rangniedere Tiere ihn betreten können. Mit einem solchen Witterungsschutz können Kühe in der Schweiz prinzipiell den ganzen Winter hindurch draussen bleiben: In Versuchen hielten Mastmunis an trockenen Wintertagen Kälte von bis zu minus 30 Grad Celsius aus. Auch lassen sich Rinder gerne einschneien, selbst wenn ihnen ein trockener Unterstand zur Verfügung steht.
Nicht nur auf der Weide, auch in offenen Stallgebäuden können Tiere tiefen Temperaturen ausgesetzt sein. Diese Haltungsform ist etwa bei Schweinen zunehmend verbreitet. Wichtig bei Kälte ist, dass die Schweine stets einen warmen, zugfreien Liegebereich aufsuchen können. Ab welchen Temperaturen Tierhalter solche Massnahmen ergreifen müssen, damit die Tiere nicht frieren, hat das BVET in den nun revidierten Richtlinien für die Haltung von Schweinen festgelegt.
BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN Medien- und Informationsdienst Auskunft: Nina Keil, Zentrum für tiergerechte Haltung Tänikon 052 / 368 33 76