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Bundesamt für Veterinärwesen

Freilandhaltungsverbot wird nicht verlängert

(ots)

Das Freilandhaltungsverbot läuft am 15. Dezember wie geplant aus. Der Vogelzug ist grösstenteils abgeschlossen und bislang wurde in der Schweiz kein Wildvogel mit Vogelgrippe entdeckt. Dank dem Engagement von professionellen und hobbymässigen Geflügelhaltenden wurde das Freilandhaltungsverbot ohne grössere Probleme umgesetzt.

Das hochansteckende Virus H5N1 wurde bislang bei keinem Zugvogel in 
Mitteleuropa entdeckt. Dabei wurden knapp 800 Proben in der Schweiz 
und Tausende in den Nachbarländern untersucht. Der Vogelzug ist 
Mitte Dezember grösstenteils abgeschlossen. Ab dem 16. Dezember darf 
nun das Schweizer Geflügel wieder ins Freie. Auch Geflügelmärkte und 
–ausstellungen werden ab dann wieder erlaubt sein.
Die Zugvogel-Untersuchungen werden jedoch bis Januar weitergeführt. 
Würde dabei ein Zugvogel mit H5N1 entdeckt, wäre ein 
Freilandhaltungsverbot erneut möglich. Für diesen Fall sollten sich 
Geflügelhaltende bereit halten. Zudem startet 2006 eine Überwachung 
auf Vogelgrippe in Geflügelbetrieben, insbesondere in Freiland- 
Betrieben.
Auch Österreich hat bereits angekündigt, das Freilandhaltungsverbot 
aufzuheben und Deutschland wird dasselbe tun.
Für weitere Auskünfte:
Marcel Falk, Bundesamt für Veterinärwesen, Tel. 031 323 84 96

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