Kantonaler Gewerbeverband Zürich
Revision des Gesundheitsgesetzes im Kantonsrat
Weg von
Maximalforderungen
Zürich (ots)
Von Robert E. Gubler, Vizepräsident Kantonaler Gewerbeverband Zürich
Im Zusammenhang mit der Revision des Gesundheitsgesetzes haben sich Ärzte und Apotheken mit Initiativen und einer intensiven Lobby auf eigene Maximalforderungen versteift. Die Aufgabe der kantonsrätlichen Kommission war keine leichte: Die dem Kantonsrat jetzt vorliegende Lösung ist aber in ihren Auswirkungen noch zu wenig ausgewogen. Sie schafft Anreize im Bereich des ärztlichen Notfalldienstes und führt zu einer Verlagerung des Medikamentenverkaufs von den Apotheken zu den Ärzten. Positive Auswirkungen auf die Kostenexplosion sind nicht erreicht. Mit dieser Ausgangslage ist davon auszugehen, dass beide Initiativen und der Gegenvorschlag vors Volk kommen. Der Abstimmungsausgang ist völlig offen, so dass der Zufall die künftige Gesundheitspolitik im Kanton Zürich bestimmen dürfte. Der Kantonsrat hat es in der Hand, die Führungsrolle wieder zu übernehmen und die Initianten von den Maximalforderungen abzubringen.
Bei der Regelung der Medikamentenabgabe im Kanton Zürich ereifern sich Interessenvertreter hüben wie drüben. Zwischen den Partnern im Gesundheitswesen, den Ärzten und Apothekern, hat sich ein Graben aufgetan, weil das Verwaltungsgericht die bisherige bewährte Praxis nicht als verfassungskonform beurteilt. Auf der anderen Seite verlangt das Eidgenössische Krankenversicherungsgesetz, dass die öffentlichen Apotheken für die ganze Bevölkerung jederzeit gut zugänglich sein müssen. Die von der Kommission und von den Ärzten vorgeschlagene Verlagerung des Medikamentverkaufs führt bei den Apotheken zu Arbeitsplatz- und Präsenzabbau und dürfte auch zur Schliessung etlicher Betriebe führen. Statt den Wettbewerb unter den Apotheken oder unter den Ärzten zu fördern, wird eine Konkurrenz zwischen Apothekern und Ärzten aufgebaut. Das ist keine Gesundheits-, sondern eine Strukturpolitik, die mit ungleichen Ellen misst.
Sparen und Bewährtes sanft verbessern
Bei der Konzeption ein vernünftige Mittelweges darf die bisherige Gesundheitsversorgung nicht schlechter werden. Gemäss Verlautbarungen in den Medien könnten sowohl Ärzte wie auch die Apotheken grundsätzlich mit der bisherigen Praxis leben. Es geht also darum, sowohl dem Krankenversicherungsgesetz des Bundes wie auch der kantonalen Verfassung gerecht zu werden und auf Anreize zu verzichten, welche sich entweder zu Gunsten der Ärzte oder der Apotheken einseitig auswirken. Der Wettbewerb und der damit verbundene Schritt in Richtung Liberalisierung des Gesundheitswesens soll ausschliesslich unter gleichen Anbietern, also Ärzten oder Apothekern jeweils unter sich, stattfinden. Es ist nicht Aufgabe der Politik, Umsatzgeschenke an die eine oder andere Gruppe zu machen, sondern die Aufgabe liegt vor allem darin, Anreize zu einem sparsamen Umgang mit den verfügbaren Mitteln und zur Stabilisierung der Gesundheitskosten zu schaffen.
Von den Ärzten und von den Apotheken ist dagegen zu verlangen, dass sie jetzt Hand zum Kompromiss bieten und von den Maximalforderungen abrücken. Die Initiativen haben ihre Aufgabe erfüllt und können zurückgezogen werden, wenn es dem Kantonsrat gelingt, den Mittelweg zu finden und mit einer klaren Mehrheit durchzusetzen.
Rückfragen: VZI, Robert E. Gubler, Vizepräsident Kantonaler Gewerbeverband Zürich, Tel. +41 1 455 56 70