Kantonaler Gewerbeverband Zürich
Villigers Steuerpaket mit falschen Prioritäten
Zürich (ots)
Von Robert E. Gubler, Präsident Kantonaler Gewerbeverband Zürich
Die vom Bundesrat in Aussicht genommenen Steuerentlastungen scheinen bereits im Hinblick auf die Wahlen 2003 konzipiert. Die Gewichte sind mehr nach dem Opportunitätsprinzip als im Sinne einer nachhaltigen Standort- und Wirtschaftsförderung angelegt. Während die Linken fälschlicherweise immer noch von Steuergeschenken sprechen, warten die KMU in der Schweiz seit Jahren auf eine spürbare Entlastung. Ebenso dringend sind die Korrekturen bei der Doppelbesteuerung der KMU, wo sie gleichzeitig als private und juristische Personen belastet werden. Handlungsbedarf gibt es auch bei der Nachfolgeregelung innerhalb und ausserhalb der Familie. Auch hier schöpft der Staat unverhältnismässig Geld ab, das dem Gewerbler in der Alterssicherung verlustig geht.
Im Herbst des Vorjahres hat der Kantonale Gewerbeverband seine acht finanzpolitischen Eckpfeiler lanciert. Im Frühling dieses Jahres doppelte er im Züri-Gwerb unter dem Titel «Jetzt müssen die KMU berücksichtigt werden» nochmals nach. Gefordert werden Steuerentlastungen von mindestes 300 Mio Franken, das wäre ein Fünftel des bundesrätlichen Steuerpaketes und nur gerade 15 Prozent wenn das Steuersenkungspaket der nationalrätlichen Kommission von rund 2 Mia beschlossen würde.
Bundesrat Kaspar Villiger stemmte sich in «Der KMU-Unternehmer» des Schweizerischen Gewerbeverbandes seitenlang gegen die Begehrlichkeiten von Interessengruppen und versuchte die KMU auf eine nächste Steuersenkungsrunde mit unbestimmten Zeithorizont zu vertrösten. Das ist schlicht unakzeptabel. Der Hinweis, dass wir im internationalen Vergleich tiefere Steuerquoten hätten und damit kein Grund für weitere Steuersenkungen gegeben seien liegt völlig daneben. Es geht nicht nur darum, günstige Signale nach aussen zu senden, um Betriebe aus dem Ausland mit dem Steuerargument für die Ansiedlung zu gewinnen. Vielmehr geht es um die 98 Prozent der KMU, die bereits niedergelassen sind und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen und Sparmöglichkeiten auch im Hinblick auf eine nächste Rezession benötigen.
Bund und KMU verfolgen gleiche betriebswirtschaftliche Ziele
Nicht nur der Staat muss sich auf schlechte Zeiten vorbereiten können, sondern auch die Wirtschaft. Das die Klein- und Mittelbetriebe massiv mitgeholfen haben, den Arbeitsmarkt Schweiz einigermassen über die Runden zu bringen ist Verdienst der KMU und nicht etwa der grossen Finanz- und Industrieunternehmen. Die Entlastung der KMU schafft eine der Voraussetzungen dafür, dass die in der Rezession der 90er Jahre aufgebrauchten Reserven neu gebildet werden können. Das was der Bund für sich in Anspruch nimmt und mit dem gezielten Schuldenabbau anvisiert, das streben auch die KMU an. Es liegt im volkswirtschaftlichen Interesse, gegenüber den KMU eine hohe Priorität im Steuerpaket einzuräumen. Die Entlastung steuerliche der Familien wird nicht grundsätzlich bestritten. Sie ist aber tendenziell konsumrelevant und führt zu keiner Reservebildung. Die Entlastung der Familien nützt im nächsten konjunkturellen Abschwung wenig bis nichts.
Die Reihenfolge der Steuerpakte überdenken
Nach Villiger gibt es nur wenig Spielraum, die zentralen steuerlichen Anliegen der KMU in nächster Zeit zu berücksichtigen. Diese liegen zur Zeit bei einer Expertengruppe zum Studium. Zum Glück hat sich das Parlament in die Konzeption des nächste Steuererleichterungspaketes eingeschaltet. So wie der Zwischenstand aussieht, versucht man allerdings auch hier die Anliegen der KMU auf einem minimalen Nenner zu etappieren um die Verkäuflichkeit der Vorlage damit zu verbessern. Die Überweisung der Motion Rolf Schweigers im Ständerat für die «Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz» zielt in die richtige Richtung. Die Forderung nach einem «Steuerpaket 2» für die Anliegen der KMU ist allerdings in eine falsche Reihenfolge gesetzt. Das Gewerbe muss im ersten Steuerpaket spürbar entlastet werden. Bei den Anliegen der Hauseigentümer und im Rahmen der verfassungsmässig überfälligen Wohneigentumsförderung hat der Lernprozess der Finanzpolitiker bereits zu einem guten Zwischenresultat geführt. Jetzt müssen auch für die Interessen die KMU die richtigen Akzente im ersten Steuerpaket gesetzt werden. Auch im Gewerbe gilt die Devise: Wahltag ist Zahltag.
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