Kaufvertrag für Antikörperproduktionsanlage von Kartellbehörde genehmigt
Kopenhagen, Dänemark (ots/PRNewswire)
- Genmab gab heute bekann, dass der Kaufvertrag, der zwischen Genmab und PDL BioPharma geschlossen wurde und im Rahmen dessen Genmab die Fertigungsanlage PDLs erwirbt, von der Kartellbehörde genehmigt wurde.
Genmab A/S (OMX: GEN) gab heute bekannt, dass der Kaufvertrag, der zwischen Genmab und PDL BioPharma geschlossen wurde und im Rahmen dessen Genmab die Fertigungsanlage PDLs für Antikörper erwirbt, dem Hart-Scott-Rodino Act gemäss von der US-amerikanischen Kartellbehörde freigegeben wurde. Diese Transaktion wurde am 21. Februar 2008 angekündigt und soll bis zum Ende des ersten Quartals 2008 abgeschlossen werden. Die heute erhaltene Genehmigung durch die US-amerikanische Kartellbehörde erfüllt eine der für den Abschluss dieser Transaktion erforderlichen handelsüblichen Abschlussbedingungen. Die Transaktion wird wirksam, sobald sämtliche Bedingungen erfüllt sind.
Informationen zu Genmab
A/S Genmab ist ein führendes internationales Biotechnologie-Unternehmen, das sich mit der Entwicklung menschlicher Antikörper zur Behandlung von bisher unbefriedigten medizinischen Bedürfnissen befasst. Durch den Einsatz seiner einzigartigen und wegbereitenden Antikörpertechnologie haben Genmabs erstklassige Forschungs- und Entwicklungsteams eine umfangreiche Produktpalette für die potentielle Behandlung von einer Reihe von verschiedenen Krankheiten inklusive Krebs und Autoimmunkrankheiten erfunden und entwickelt. Genmab schreitet in Richtung einer wirtschaftlichen Zukunft weiter fort, bleibt jedoch seinem obersten Ziel treu, die Lebensqualität von Patienten, die dringend neuer Behandlungswege bedürfen, zu verbessern. Weitere Informationen über die Produkte und Technologie Genmabs erhalten Sie unter http://www.genmab.com.
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsweisende Aussagen. Diese Aussagen sind zu erkennen an Begriffen wie "glauben", "erwarten", "vorhersehen", "beabsichtigen" und "planen" sowie ähnlichen Ausdrücken. Tatsächliche Ergebnisse oder Leistungen können erheblich von den in solchen Erklärungen abgegebenen oder implizierten zukünftigen Ergebnissen oder Leistungen abweichen. Die Hauptfaktoren, die zu wesentlichen Abweichungen von tatsächlichen Ergebnissen oder Leistungen führen können, umfassen u.a. Risiken im Zusammenhang mit der Entdeckung und Entwicklung von Medikamenten, Unwägbarkeiten hinsichtlich der Ergebnisse und Durchführung klinischer Studien einschliesslich unvorhergesehener Sicherheitsprobleme, Unsicherheiten bezüglich der Produktherstellung, mangelnde Marktakzeptanz unserer Produkte, mangelnde Wachstumssteuerung, das Konkurrenzumfeld in Bezug auf unseren Geschäftsbereich und unsere Absatzgebiete, unser Unvermögen, entsprechend qualifiziertes Personal zu rekrutieren und zu halten, Nichtdurchsetzbarkeit oder mangelnden Schutz unserer Patente und Urheberrechte, unsere Beziehung zu angegliederten Unternehmen, technologische Veränderungen und Entwicklungen, die zur Überalterung unserer Produkte führen könnten sowie weitere Faktoren. Genmab hat keinerlei Verpflichtung, die auf die Zukunft gerichteten Aussagen nach der Veröffentlichung dieser Presseerklärung zu aktualisieren, oder die hier abgegebenen Aussagen im Hinblick auf tatsächlich erzielte Ergebnisse zu bestätigen, es sei denn, dies wird durch rechtliche Vorschriften so festgelegt.
Genmab(R); the Y-shaped Genmab logo(R); HuMax(R); HuMax-CD4(R); HuMax-CD20(R); HuMax-EGFr(TM); HuMax-IL8(TM); HuMax-TAC(TM); HuMax-HepC(TM); HuMax-CD38(TM); HuMax-CD32b(TM) und UniBody(R) sind Warenzeichen von Genmab A/S.
Ansprechpartner: Helle Husted Sr. Director, Investor Relations, Tel: +45-33-44-77-30, Mobil: +45-25-27-47-13, E-Mail: hth@genmab.com
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