Genmab A/S - Mitteilung zur Einberufung der Jahreshauptversammlung
Kopenhagen, Dänemark (ots/PRNewswire)
- Genmab A/S beruft Jahreshauptversammlung ein
- Zusammenfassung: Die Jahreshauptversammlung von Genmab wird am 23. April 2008 stattfinden
Genmab A/S (OMX: GEN) beruft seine Jahreshauptversammlung ein, die am Mittwoch, den 23. April 2008 um 15:00 Uhr MESZ im Radisson SAS Scandinavia Hotel, Amager Boulevard 70, 2300 Kopenhagen S (Dänemark) stattfinden wird.
Tagesordnung:
1. Bericht des Vorstands über die Geschäftstätigkeit im vergangenen Geschäftsjahr.
2. Vorlage des geprüften Jahresabschlusses 2007 zur Genehmigung und Entlastung des Vorstandes und der Unternehmensleitung.
3. Beschluss zum Ausgleich des Jahresfehlbetrags gemäss dem genehmigten Jahresabschluss.
Der Vorstand beantragt, den Jahresfehlbetrag von 373 Mio. DKK auf das aufgelaufene Defizit zu übertragen.
4. Wahl der Vorstandsmitglieder.
Gemäss Paragraf 13 der Satzung der Gesellschaft werden die Mitglieder des Vorstandes für einen Zeitraum von drei Jahren gewählt. Die Amtszeiten von Michael B. Widmer und Karsten Havkrog Pedersen laufen zur Jahreshauptversammlung aus. Der Vorstand schlägt vor, Michael B. Widmer und Karsten Havkrog Pedersen, für weitere drei Jahre wiederzuwählen.
Informationen zu Michael B. Widmer
Dr. Widmer ist Vorstandsvorsitzender und seit März 2002 Mitglied des Vorstands. Dr. Widmer war Vice President und Director of Biological Sciences der Immunex Corporation in Seattle. Bevor er im Jahre 1984 zu Immunex kam, war er Assistenzprofessor für Labormedizin und Pathologie an der Universität von Minnesota. Davor war er wissenschaftlicher Mitarbeiter der Leukemia Society of America. Seine Forschungen konzentrierten sich auf die Eindämmung von Immun- und Entzündungsreaktionen. Er hat über 100 wissenschaftliche Veröffentlichungen verfasst. Während seiner Zeit bei Immunex leistete Dr. Widmer Pionierarbeit auf dem Gebiet der Zytokinantagonisten, insbesondere der löslichen Zytokinrezeptoren als pharmakologische Entzündungshemmer. Er war entscheidend an der Entwicklung von Enbrel, einem löslichen, von Amgen und Wyeth Ayerst vermarkteten TNF-Rezeptor zur Behandlung rheumatoider Arthritis, beteiligt. Im Jahre 1976 erhielt er von der Universität Wisconsin den Doktortitel in Genetik; anschliessend arbeitete er im Rahmen eines Forschungsstipendiums als Postdoktorand im Bereich Immunologie am Institut für experimentelle Krebsforschung in Lausanne (Schweiz).
Informationen zu Karsten Havkrog Pedersen
Herr Pedersen ist seit März 2002 Mitglied des Vorstands. Er blickt auf eine über 25-jährige Laufbah als Anwalt in den Bereichen dänisches Körperschaftsrechts und Unternehmensführung zurück. Herr Pedersen war seit 1981 Partner in der Kanzlei Hjejle, Gersted & Mogensen. 1983 wurde er als Rechtsanwalt am obersten Gericht zugelassen. Herr Pedersen war von 2000 bis 2003 Mitglied des dänischen Berufungsgerichts und von 2001 bis 2007 Mitglied des Ausschusses für Rechtsangelegenheiten im dänischen Juristenverband. Von 1991 bis 2004 war er Mitglied des Redaktionskomitees der dänischen Juristenzeitschrift "Lov & Ret". Pedersen ist Vorstandsmitglied von BIG Fonden, deren Tochtergesellschaften und anderen dänischen Unternehmen.
5. Wahl des Wirtschaftsprüfers.
Der Vorstand schlägt die Wiederwahl von PricewaterhouseCoopers, Statsautoriseret Revisionsaktieselskab A/S als Wirtschaftsprüfer des Unternehmens vor.
6) Anträge des Vorstandes und/oder der Aktionäre:
(a) Alle nach dem derzeitigen Paragrafen 5 ausgegebenen Optionsscheine wurden eingelöst bzw. sind als nicht eingelöst am 26. September 2007 verfallen. Infolgedessen wird beantragt, sowohl den derzeitigen Paragraf 5 der Satzung als auch die zugehörige Tabelle A aus der Satzung zu streichen.
(b) Der Inhalt des Paragrafen 6 der Satzung wurde am 30. August 2005 gestrichen und es wird beantragt, den Verweis auf diese Streichung zu löschen.
(c) Als Folge der Streichung der Paragrafen 5 und 6 (siehe Abschnitte (a) und (b) weiter oben) wird beantragt, dass der derzeitige Paragraf 6A die neue Nummer 5 erhält. Die folgenden Paragrafen 7 bis 14 sollen entsprechend umnummeriert werden.
(d) Im Rahmen der nach dem derzeitigen Paragraf 6A der Satzung (in Paragraf 5 umbenannt, siehe Abschnitt (c) weiter oben) geltenden Genehmigung des Vorstandes, Optionsscheine auszugeben, sind bisher 1.776.200 Optionsscheine nicht ausgegeben worden. Der Vorstand beantragt, Paragraf 5 dergestalt zu ändern, dass die Ausgabe zusätzlicher Optionsscheine, ohne Vorkaufsrecht für derzeitige Aktionäre, zugelassen ist. So sollen Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, Mitarbeiter und Berater der Gesellschaft sowie Mitarbeiter und Berater von Tochtergesellschaften der Gesellschaft das Recht haben, Anteile an der Gesellschaft im Nennwert von bis zu 1.500.000 DKK zu zeichnen und die entsprechenden Kapitalerhöhungen vorzunehmen. Der Vorstand hält es für notwendig, dass das Unternehmen bei Festanstellung bzw. Zugehörigkeit zum Unternehmen usw. Optionsscheine ausgeben kann, um eine genügende Anzahl qualifizierter Mitarbeiter, Vorstandsmitglieder und Berater anzuwerben und langfristig binden zu können.
Es wird darüber hinaus beantragt, im Paragraf 5 zu ergänzen, dass der Vorstand die im Paragraf 5 enthaltenen Genehmigungen gemäss der neuen Tabelle A ausgeübt hat. Diese ist als wesentlicher Bestandteil Anhang der Satzung.
(e) Nach Massgabe der Optionsschein-Programme der Gesellschaft der Jahre 1999 bis 2003 sind ehemalige Mitarbeiter usw., die Optionsscheine ausüben, eventuell (je nachdem, wie lange sie beschäftigt waren) verpflichtet, zwischen 0 und 100 Prozent der von ihnen gezeichneten Aktien an die Gesellschaft zurückzuverkaufen. Damit das Unternehmen das Rückkaufsrecht bezüglich dieser Aktien selbst rechtsverbindlich ausüben kann, beantragt der Vorstand die Genehmigung gemäss Abschnitt 48 des dänischen Aktiengesetzes, so dass die Gesellschaft, im Rahmen des Rückkaufs der von Mitarbeitern usw. gemäss den Mitarbeiteroptionsprogrammen gezeichneten Aktien, bis zur nächsten Jahreshauptversammlung eigene Aktien bis zu einem Betrag von 2 Prozent des Stammkapitals der Gesellschaft kaufen darf. Dabei muss die Zahlung für diese Aktien dem Ausübungspreis, der für besagte Aktien bezahlt wurde, entsprechen. Eine ähnliche Befugnis wurde auf der letzten Jahreshauptversammlung erteilt.
(f) Der Vorstand soll ermächtigt werden, bis zum 23. April 2013 in einem oder mehreren Durchgängen Darlehen gegen Anleihen oder andere Finanzinstrumente bis zu einem Maximalbetrag von 2 Mrd. DKK bzw. den entsprechenden Beträgen in USD oder EUR aufzunehmen, wobei der Darlehensgeber das Recht erhält, seine Forderungen in neue Unternehmensanteile zu wandeln (Wandelanleihen).
(g) Es wird beantragt, im derzeitigen Paragrafen 9 (in Paragraf 8 umbenannt, siehe Abschnitt (c) weiter oben) die Notwendigkeit, die Einberufung der Jahreshauptversammlung in einer landesweiten dänischen Zeitung zu veröffentlichen, fallenzulassen. Stattdessen soll die Jahreshauptversammlung über das Computer-Informationssystem der Danish Commerce and Companies Agency, durch Mitteilung an die OMX The Nordic Exchange Copenhagen und durch Veröffentlichung auf der Website des Unternehmens angekündigt werden.
(h) Es wird beantragt, im derzeitigen Paragrafen 13 (in Paragraf 12 umbenannt, siehe Abschnitt (c) weiter oben) die Vorschriften zur schrittweisen Wahl des Vorstandes in ein einfacheres Wahlverfahren umzuwandeln, sodass die von der Jahreshauptversammlung gewählten Mitglieder des Vorstandes für einen Zeitraum gewählt werden, der mit der Jahreshauptversammlung des Unternehmens im dritten Jahr nach ihrer Wahl endet. Ein Drittel (1/3) der Vorstandsmitglieder soll jedes Jahr neu gewählt werden.
(i) Es wird beantragt, allgemeine Richtlinien für die prämienbasierte Vergütung der Vorstandsmitglieder und der Unternehmensleitung zu verabschieden und einen neuen Paragrafen 14 zu schaffen, der der Verabschiedung dieser Richtlinien Rechnung trägt.
Die Annahme der Anträge nach 6 (a) bis 6 (h) zur Änderung der Paragrafen der Satzung der Gesellschaft setzt voraus, dass jeder dieser Anträge durch Zustimmung mindestens 2/3 der abgegebenen Stimmen sowie des auf der Jahreshauptversammlung vertretenen stimmberechtigten Kapitals angenommen wird.
Zum 31. März 2008 belief sich das Aktienkapital des Unternehmens auf 44.519.827 DKK, aufgeteilt in Anteile von jeweils 1 DKK bzw. einem Vielfachen hiervon. Jeder Anteilsbetrag von 1 DKK berechtigt den Aktionär zu einer Stimme.
Spätestens acht Tage vor der Jahreshauptversammlung können die Tagesordnung, sämtliche Anträge sowie der Jahresabschluss von den Aktionären in den Büroräumen der Gesellschaft an der Toldbodgade 33, 1253 Kopenhagen K (Dänemark) eingesehen werden. Die Unterlagen stehen auch auf der Website des Unternehmens unter http://www.genmab.com zur Verfügung.
Eintrittskarte: Alle Aktionäre, die bis spätestens Montag, den 21. April 2008 um 16:00 Uhr MESZ eine Eintrittskarte angefordert haben, sind berechtigt, an der Jahreshauptversammlung teilzunehmen. Eintrittskarten können über VP Investor Services A/S, Tel.: +45-43-58-88-66 bzw. Fax: +45-43-58-88-67 oder auch über http://www.genmab.com bzw. http://www.uk.vp.dk/agm angefordert werden.
Aktionäre, die voraussichtlich nicht an der Jahreshauptversammlung teilnehmen können, können dem Vorstand oder einer anderen Person ihrer Wahl Vollmacht erteilen. Wahlvollmachtsformulare stehen unter http://www.genmab.com zur Verfügung. Die Aktionäre nehmen ihre finanziellen Rechte über ihre eigene Depositenbank war, siehe Abschnitt 73,5(2) des dänischen Börsen- und Aktiengesetzes.
Aktionäre, die bereits eine Eintrittskarte erhalten haben, an der Jahreshauptversammlung jedoch nicht teilnehmen können, werden gebeten, dies dem Unternehmen möglichst vor Dienstag, dem 22. April 2008 mitzuteilen.
Kopenhagen, den 7. April 2008
Im Namen des Vorstandes
MICHAEL B. WIDMER
Vorsitzender
Informationen zu Genmab A/S
Genmab ist ein führendes, internationales Biotechnologieunternehmen, das sich auf die Entwicklung rein humaner Antikörper-Therapeutika für den bisher nicht abgedeckten medizinischen Behandlungsbedarf spezialisiert hat. Unter Einsatz einzigartiger, bahnbrechender Antikörper-Verfahren hat das hochkarätige Forschungs-, Entwicklungs- und Fertigungsteam von Genmab eine umfassende Wirkstoff-Pipeline zur potenziellen Behandlung einer ganzen Reihe von Krankheiten, u.a. von Krebs und Autoimmunkrankheiten, schaffen und entwickeln können. Genmab schreitet in Richtung einer wirtschaftlichen Zukunft weiter fort, bleibt jedoch seinem obersten Ziel treu, die Lebensqualität von Patienten, die dringend neuer Behandlungsmöglichkeiten bedürfen, zu verbessern. Weitere Informationen zu den Produkten und den Technologien von Genmab finden Sie im Internet unter http://www.genmab.com.
Die vorliegende Pressemitteilung enthält zukunftsweisende Aussagen. Zukunftsweisende Aussagen können an Begriffen wie "glauben", "erwarten", "vorhersehen", "beabsichtigen" und "planen" oder ähnlichen Ausdrücken erkannt werden. Die tatsächlich eintretenden Ergebnisse bzw. Leistungen können wesentlich von den in diesen Erklärungen ausgedrückten oder implizierten künftigen Ergebnissen bzw. Leistungen abweichen. Wichtige Umstände, die dazu führen können, dass die tatsächlich eintretenden Ergebnisse bzw. Leistungen wesentlich anders ausfallen, sind unter anderem Risiken im Zusammenhang mit der Entdeckung und Entwicklung von Medikamenten, Ungewissheiten in Verbindung mit dem Ergebnis und der Durchführung klinischer Studien, z.B. unvorhergesehene Sicherheitsrisiken, Ungewissheiten bezüglich der Herstellung des Mittels, mangelnde Marktakzeptanz der Produkte, mangelhaftes Wachstumsmanagement sowie das Konkurrenzumfeld in unserem Geschäftsbereich und auf unseren Märkten, unsere Unfähigkeit, qualifiziertes Personal anzuwerben bzw. dauerhaft zu binden, die Nichtdurchsetzbarkeit bzw. der mangelhafte Schutz unserer Patente und Urheberrechte, unsere Geschäftsbeziehungen zu verbundenen Unternehmen, technologische Veränderungen und Entwicklungen, die unsere Produkte eventuell übertreffen sowie andere Umstände. Genmab ist nicht dazu verpflichtet, diese Prognosen nach Veröffentlichung dieser Pressemitteilung zu aktualisieren bzw. in Bezug auf die tatsächlich eingetretenen Ergebnisse zu bestätigen, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
Genmab(R), das Y-förmige Genmab-Logo(R), HuMax(R), HuMax-CD4(R), HuMax-CD20(R), HuMax-EGFr(TM), HuMax-IL8(TM), HuMax-TAC(TM), HuMax-HepC(TM), HuMax-CD38(TM), HuMax-CD32b(TM) und UniBody(TM) sind Handelsmarken von Genmab A/S.
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