Vorsorglicher Zugang zu den Hausanschlüssen vom Bundesgericht zum Nachteil der Konsumenten leider abgelehnt
Bern (ots)
Im März dieses Jahres hat das Bundesgericht im Interkonnektionsverfahren zwischen Swisscom und TDC (früher diAx) betreffend das Unbundling im Local Loop die Beschwerde von Swisscom gegen eine vorsorgliche Verfügung der ComCom gutgeheissen und entschieden, die "letzte Meile" nicht vorsorglich zu öffnen. Damit schützt das Bundesgericht eine Monopolistin. Es ist unverständlich, warum die Konsumenten noch immer auf ein breiteres Angebot an Breitbanddiensten warten müssen.
Natürlich war der VIT über dieses Urteil enttäuscht. Inzwischen liegt die Begründung für dieses Urteil vor. Zu begrüssen ist insbesondere die Tatsache, dass das Bundesgericht sich nicht materiell geäussert hat, ob nach dem geltenden Fernmelderecht die Swisscom verpflichtet ist, den anderen Anbietern den Zugang zu den Hausanschlüssen zu gewähren. Die von der ComCom im Hinblick auf die Öffnung der letzten Meile angeordneten vorsorglichen Massnahmen wurden vom Bundesgericht allein aus prozessualen Gründen aufgehoben. Die Voraussetzungen für einen positiven Entscheid zugunsten des Unbundling im Local Loop bleiben damit im Hauptverfahren intakt.
Als sehr ermutigend in diesem Zusammenhang wertet der VIT das Gutachten der Wettbewerbskommission vom 6. April 2001, in dem festgestellt wird, dass Swisscom im Bereich des Anschlussnetzes eine marktbeherrschende Stellung besitzt. Darauf gestützt kann die Eidg. Kommunikationskommission (ComCom) nun einen schnellen Entscheid in der Hauptsache herbeiführen.
Der Entscheid der ComCom zur Entbündelung des Anschlussnetzes dürfte im Sommer 2001 fällig werden. Der VIT ist zuversichtlich, dass im Hauptverfahren das Gesuch von TDC/diAx auf Zugang zu den Hausanschlüssen letztlich doch durchdringt und damit die Voraussetzungen geschaffen werden, damit Kundinnen und Kunden von Fernmeldediensten schon in Kürze eine interessante Auswahl an attraktiven, schnellen Daten- und Internetdiensten zu vernünftigen Preisen zur Verfügung stehen wird. Denn solange Swisscom das Monopol in der letzten Meile behält, steht den Konsumenten nur ein eingeschränktes Angebot zur Verfügung.
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