Pro Infirmis informierte zum Thema "Testament und Vermächtnis"
Zürich (ots): Der Informationsanlass "Testament und Vermächtnis. Was muss ich beachten?" im Kirchgemeindehaus Paulus in Bern stiess auf reges Interesse. Mehr als hundert Personen erkundigten sich über die Tücken des Erbrechts und den juristischen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Regelung einer Erbschaft. Die Veranstaltung vom letzten Donnerstag wurde von der Pro Infirmis Schweiz organisiert.
Darf ein Erblasser, der keine pflichtteilgeschützten Verwandten hat, jene Neffen enterben, die nicht an seiner Beerdigung erscheinen? Solche und andere kuriose Erbfragen kommen nicht gerade jeden Tag vor, leitete der Referent Benno Studer, Rechtsanwalt und Autor des Bestsellers 'Testament Erbschaft' (Verlag Beobachter), seinen Vortrag ein, doch sie gehören auch in seinen Berufsalltag. Grundsätzlich hat jede Person nämlich das Recht zu bestimmen, was mit dem Vermögen nach ihrem Tod geschieht. Wichtig ist, dass einige Regeln und Formvorschriften zu beachten sind, damit auch wirklich der Wunsch des Erblassers erfüllt wird. Beim Verfassen des Testamentes sind die vom Gesetz vorgeschriebenen Pflichtteile zwingend einzuhalten. Liegt jedoch kein Testament vor, dann gilt was im Gesetz steht. Studer erläuterte verschiedene Varianten, die dazu beitragen können, wie ein erweiterter Personenkreis, wie Lebenspartner, begünstigt werden kann. Auch kann in einem Legat bzw. Vermächtnis eine gemeinnützige Organisation durch eine Erbeinsetzung bedacht werden. In diesem Fall werden keine Erbschaftssteuern erhoben und über den Tod hinaus kann etwas Gutes getan werden. Es lohnt sich auf jeden Fall, ein Testament zu schreiben.
Nach dem verständlich gehaltenen Referat hatte das Publikum Gelegenheit, Fragen zu stellen. Deren Anzahl und Vielfalt bewies, dass das Interesse am Thema Erben sehr gross ist.
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