Berufsgeheimnis in der medizinischen Forschung
Bern (ots)
Zweiter Tätigkeitsbericht der Expertenkommission
Der Bundesrat hat vom zweiten Tätigkeitsbericht der Expertenkommission für das Berufsgeheimnis in der medizinischen Forschung Kenntnis genommen. Der Bericht umfasst die Jahre 1998, 1999 und 2000.
Die Expertenkommission für das Berufsgeheimnis in der medizinischen Forschung wurde 1993 in Zusammenhang mit dem Erlass des Artikels 321bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches ins Leben gerufen. Die Kommission erlässt Bewilligungen für einzelne Forschungsstudien, für Spitäler wie auch für Medizinalregister im Bereich der medizinischen Forschung. Es geht dabei um Datenschutz und konkret um die Frage, welche Patientendaten zu Zwecken der medizinischen Forschung weitergegeben und genutzt werden dürfen. Die Kommission hat die vergangenen drei Jahre vornehmlich dafür genutzt, ihre Praxis sowohl bei den Bewilligungen zu den einzelnen Forschungsgesuchen wie auch bei den Klinikbewilligungen zu festigen.
Erwähnenswert ist die Praxisänderung bei den Klinikbewilligungen und dort insbesondere bei den Universitätsspitälern. Bis zum Entscheid für das Kantonsspital Basel vertrat die Expertenkommission die Meinung, ein wirkungsvoller Schutz der Patientendaten könne einzig dadurch gewährleistet werden, dass Bewilligungen nur an einzelne Klinikeinheiten erteilt werden. Zahlreiche und intensive Diskussionen mit Klinikerinnen und Klinikern bewogen die Kommission letztlich, ihre Praxis zu überdenken. Sie beschloss, das Universitätsspital als Einheit zu betrachten und diesem eine einzige Bewilligung zu erteilen. Allerdings muss das Spital, wenn es in den Genuss einer einheitlichen Bewilligung kommen will, zusätzlich flankierende Massnahmen für den Datenschutz in Aussicht stellen. Die neue Praxis wurde sowohl beim Universitätsspital Zürich wie auch bei jenem von Genf bestätigt.
Interessante Entwicklungen konnte die Kommission bei den einzelnen Forschungsstudien, den so genannten Sonderbewilligungen, feststellen. Neben Studien aus dem medizinisch-epidemiologischen Bereich waren vermehrt Gesuche mit einem medizinisch-historischen Hintergrund oder aus dem Bereich der Qualitätssicherheitsüberprüfungen zu beurteilen. Diese Entwicklung mag nach Ansicht der Kommission mit der politischen Situation der Jahre 1998/1999 zusammenhängen. Diese Periode war stärker als andere vergangenheitsbezogen und auf die Aufarbeitung der Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg ausgerichtet. Es wurden namentlich verschiedene Nationalfondsstudien zur Eugenik verfasst, wofür die Projektverantwortlichen um Zugang zu medizinischen Akten ersuchten.
Bei der Präsentation des ersten Tätigkeitsberichts Anfang 1998 bemängelte die Kommission bestehende Vollzugsprobleme. Die Situation hat sich seither verbessert, ist aber nach wie vor nicht zufriedenstellend. Die Expertenkommission sucht weiter nach Lösungen für die komplexe Situation. Sie prüft, ob eine neue gesetzliche Ausgestaltung mehr Raum für die Bewilligungserteilung schaffen könnte. Sie verstärkt die Aufklärungsarbeit bei potentiellen Gesuchstellern und unterstützt die Entwicklung zu einer neuen medizinischen Kultur, die ein korrektes Umgehen mit Patientendaten in die tägliche Praxis einbezieht.
Den Tätigkeitsbericht finden Sie unter http://www.bag.admin.ch/themen/weitere/d/index.htm
Kontakt:
- Prof. Dr. iur. Franz Werro, Präsident der Expertenkommission,
Tel. +41 26 300 80 53/49
- Sekretariat der Expertenkommission, Tel. +41 31 322 95 05
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