BAG: Impf-Patenschaft: Ein Akt der Solidarität
(ots)Bern, 19. November 2004 Ein neue Art der Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Gesundheit BAG und UNICEF Schweiz, dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen, hat zum Ziel, Impfungen bei uns zu einem Akt der Solidarität mit den Entwicklungsländern zu erklären. Mit den Impf-Patenschaften können Eltern, die ihre Kinder in der Schweiz impfen lassen, einen Beitrag zu den weltweiten Impfkampagnen von UNICEF leisten. Die-se Zusammenarbeit, die anlässlich des Tags der Kinderrechte lanciert wird, stellt zugleich eine konkrete Unterstützung des weltweiten Kampfes gegen gewisse vermeidbare Krank-heiten dar sowie ein Mittel, das Bewusstsein für die Bedeutung von Impfungen in der Schweiz und in der übrigen Welt zu fördern.
Jährlich werden 34 Millionen Säuglinge nicht geimpft, und 2 Millionen Kleinkinder sterben an Krankheiten, die mit Impfungen vermieden werden könnten. Der Zugang zu Impfungen stellt gemäss UNICEF ein Grundrecht der Kinder dar, um das es aber in vielen Gegenden der Welt schlecht bestellt ist.
Impfungen bei uns zu einem solidarischen Akt mit den Entwicklungsländern zu erklären, wirft ein zusätzliches Licht auf deren Bedeutung und weist auf die enorme Wichtigkeit des weltweiten Kampfes gegen gewisse Krankheiten hin. Die Impf-Patenschaften bringen uns die Entwicklungsländer näher und verdeutlichen, dass gewisse Krankheiten, die bei uns gefährlich sein können, anderswo oftmals tödlich enden. Weltweite Impfaktionen sind deshalb von grosser Bedeutung.
Das Projekt ist schlank organisiert. Die Aktion beruht auf Information und freiwilligen Bei-trägen. Das Vorgehen ist einfach: Eltern, die ihre Kinder impfen lassen, erhalten von der Kinderärztin oder vom Kinderarzt einen Flyer des Schweizerischen Komitees für UNICEF und einen Einzahlungsschein. Eine Kinderimpfung in einem Entwicklungsland zur Ver-meidung der wichtigsten Krankheiten (Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Kinderlähmung, Masern, Tuberkulose) ist nicht nur wirksam, sondern kostet auch wenig: nämlich nur rund einen Franken.
Die Lancierung dieser Impf-Patenschaft erfolgt am Tag der Kinderrechte vom 20. No-vember. Die UN-Kinderrechtskonvention wurde 1989 von der Weltversammlung der Ver-einten Nationen verabschiedet und von der Schweiz 1997 ratifiziert. Die Konvention pos-tuliert, dass jedes Kind das Recht hat, gesund aufzuwachsen ein Grundrecht, das UNI-CEF weltweit umsetzen will. 2002 engagierte sich die UNICEF beispielsweise in mehr als 250 Impfkampagnen, von denen rund 500 Millionen Kinder in 93 Ländern profitierten. Die weltweiten Aktivitäten, an denen sich auch die Schweiz beteiligt, haben zur Ausrottung der Pocken beigetragen. Bald wird auch die Kinderlähmung besiegt sein und, sofern die Be-mühungen koordiniert werden, auch die Masern, die heute noch jedes Jahr zu mehr als 600000 Todesfällen führen.
Text- und Bildmaterial sowie den Flyer von UNICEF Schweiz finden Sie auf www.sich-impfen.ch und www.unicef.ch unter der Rubrik News.
Für weitere Informationen: Jean-Louis Zurcher, Kommunikation Bundesamt für Gesundheit Telefon: +41 (0)31 322 95 05, E-mail: jean- louis.zurcher@bag.admin.ch www.sich-impfen.ch
Alexander Rödiger, Leiter Information UNICEF Schweiz Telefon: +41 (0)44 317 22 20, Natel: +41 (0)76 566 58 93 E-mail: a.roediger@unicef.ch www.unicef.ch
Flyers sind erhältlich bei: Schweizerisches Komitee für UNICEF Baumackerstr. 24 8050 Zürich
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