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Bundesamt für Gesundheit

BAG: Impf-Patenschaft: Ein Akt der Solidarität

(ots)

Bern, 19. November 2004 – Ein neue Art der Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Gesundheit BAG und UNICEF Schweiz, dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen, hat zum Ziel, Impfungen bei uns zu einem Akt der Solidarität mit den Entwicklungsländern zu erklären. Mit den „Impf-Patenschaften“ können Eltern, die ihre Kinder in der Schweiz impfen lassen, einen Beitrag zu den weltweiten Impfkampagnen von UNICEF leisten. Die-se Zusammenarbeit, die anlässlich des Tags der Kinderrechte lanciert wird, stellt zugleich eine konkrete Unterstützung des weltweiten Kampfes gegen gewisse vermeidbare Krank-heiten dar sowie ein Mittel, das Bewusstsein für die Bedeutung von Impfungen in der Schweiz und in der übrigen Welt zu fördern.

Jährlich werden 34 Millionen Säuglinge nicht geimpft, und 2 
Millionen Kleinkinder sterben an Krankheiten, die mit Impfungen 
vermieden werden könnten. Der Zugang zu Impfungen stellt gemäss 
UNICEF ein Grundrecht der Kinder dar, um das es aber in vielen 
Gegenden der Welt schlecht bestellt ist.
Impfungen bei uns zu einem solidarischen Akt mit den 
Entwicklungsländern zu erklären, wirft ein zusätzliches Licht auf 
deren Bedeutung und weist auf die enorme Wichtigkeit des weltweiten 
Kampfes gegen gewisse Krankheiten hin. Die Impf-Patenschaften 
bringen uns die Entwicklungsländer näher und verdeutlichen, dass 
gewisse Krankheiten, die bei uns gefährlich sein können, anderswo 
oftmals tödlich enden. Weltweite Impfaktionen sind deshalb von 
grosser Bedeutung.
Das Projekt ist schlank organisiert. Die Aktion beruht auf 
Information und freiwilligen Bei-trägen. Das Vorgehen ist einfach: 
Eltern, die ihre Kinder impfen lassen, erhalten von der Kinderärztin 
oder vom Kinderarzt einen Flyer des Schweizerischen Komitees für 
UNICEF und einen Einzahlungsschein. Eine Kinderimpfung in einem 
Entwicklungsland zur Ver-meidung der wichtigsten Krankheiten 
(Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Kinderlähmung, Masern, 
Tuberkulose) ist nicht nur wirksam, sondern kostet auch wenig: 
nämlich nur rund einen Franken.
Die Lancierung dieser „Impf-Patenschaft“ erfolgt am Tag der 
Kinderrechte vom 20. No-vember. Die UN-Kinderrechtskonvention wurde 
1989 von der Weltversammlung der Ver-einten Nationen verabschiedet 
und von der Schweiz 1997 ratifiziert. Die Konvention pos-tuliert, 
dass jedes Kind das Recht hat, gesund aufzuwachsen – ein Grundrecht, 
das UNI-CEF weltweit umsetzen will. 2002 engagierte sich die UNICEF 
beispielsweise in mehr als 250 Impfkampagnen, von denen rund 500 
Millionen Kinder in 93 Ländern profitierten. Die weltweiten 
Aktivitäten, an denen sich auch die Schweiz beteiligt, haben zur 
Ausrottung der Pocken beigetragen. Bald wird auch die Kinderlähmung 
besiegt sein und, sofern die Be-mühungen koordiniert werden, auch 
die Masern, die heute noch jedes Jahr zu mehr als 600’000 
Todesfällen führen.
Text- und Bildmaterial sowie den Flyer von UNICEF Schweiz finden Sie 
auf www.sich-impfen.ch und www.unicef.ch unter der Rubrik News.
Für weitere Informationen:
Jean-Louis Zurcher, Kommunikation Bundesamt für Gesundheit
Telefon: +41 (0)31 322 95 05, E-mail: jean- 
louis.zurcher@bag.admin.ch    
www.sich-impfen.ch
Alexander Rödiger, Leiter Information UNICEF Schweiz
Telefon: +41 (0)44 317 22 20, Natel: +41 (0)76 566 58 93
E-mail:  a.roediger@unicef.ch 
www.unicef.ch
Flyers sind erhältlich bei:
Schweizerisches Komitee für UNICEF
Baumackerstr. 24
8050 Zürich
Telefon: +41 (0)44 317 22 66
Fax: +41 (0)44 317 22 77
E-Mail:  info@unicef.ch

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