BAG: Freilandhaltungsverbot für Geflügel: Produktekennzeichnungen bleiben
(ots)Nach dem Verbot für die Freilandhaltung von Geflügel durch den Bundesrat bleiben die Kennzeichnungen wie aus Auslaufhaltung oder Bio weiterhin bestehen. Da es sich um eine zeitlich befristete Massnahme handelt, sollen den Geflügelproduzenten keine zusätzlichen Auflagen gemacht werden. Damit die Konsumentinnen und Konsumenten über diese Sonderregelung informiert sind, stellt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) den Verkaufsstellen von Geflügelprodukten ab Montag, 24. 10. 05 ein Informationsblatt zur Verfügung. Auf diesem wird auf die vorübergehende Einschränkung der Auslaufmöglichkeiten aufmerksam gemacht.
Diese Sonderregelung gilt analog dem Verbot der Freilandhaltung bis zum 15. Dezember 2005.
Für Fragen aus dem Lebensmittel-Handel, 031 322 95 55 Medienauskünfte: Bundesamt für Gesundheit, Kommunikation, 031 322 95 05
Internet: www.bag.admin.ch/infekt/d/vogelgrippe.htm www.bag.admin.ch/verbrau/d/index.htm