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Bundesamt für Gesundheit

BAG: Das Bundesamt für Gesundheit warnt: Radon verursacht 240 Todesopfer pro Jahr

(ots)

Radongas fordert in der Schweiz jährlich 240 Todesopfer und ist nach dem Rauchen die häufigste Ursache für Lungenkrebs. Zu diesem Schluss kommt eine von der Hochschule Hannover im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) durchgeführte Studie. Radon stellt somit den gefährlichsten Krebserreger im Wohnbereich dar. In der Schweiz sind rund 100'000 Menschen Radonkonzentrationen ausgesetzt, welche über dem Richtwert liegen. Weitere 15'000 Menschen leben in Wohnungen, welche sogar den Grenzwert überschreiten. Ein wirksamer Schutz vor Radon ist bereits mit einfachen baulichen Massnahmen möglich. Einige Kantone haben Radonmess- und Sanierungskampagnen lanciert und werden dabei vom BAG unterstützt.

Man sieht es nicht, man hört es nicht, man riecht es nicht: Das 
natürliche Edelgas Radon, welches beim Zerfall von Uran im Erdreich 
entsteht. Durch undichte Stellen in der Gebäudehülle und ungünstige 
Luftdruckverhältnisse kann Radon ungehindert in Wohnräume gelangen. 
Wird das Gas über lange Zeit und in hohen Konzentrationen 
eingeatmet, können beim Zerfall von Radon zu Polonium, Blei und 
Wismut und der damit verbundenen Bestrahlung des Lungengewebes 
bösartige Tumore entstehen.
Neuste epidemiologische Studien belegen den Zusammenhang zwischen 
Radon und Lungenkrebs. Das Risiko an einem Radonbedingten 
Lungenkrebs zu erkranken steigt um 16% pro 100 Bq/m3 an. Bei einer 
Belastung von 1'000 Bq/m3 ist das Risiko an Lungenkrebs zu erkranken 
also doppelt so hoch, wie wenn keine Belastung vorhanden wäre. Somit 
stellen erhöhte Radonkonzentrationen im Wohnbereich ein viel 
grösseres Gesundheitsrisiko dar als etwa Asbest oder konventionelle 
Lösungsmittel.
Hohes Radonrisiko in der Schweiz In der Schweiz sterben jedes Jahr 
240 Menschen an durch Radongas verursachten Lungenkrebs. Damit 
fordert Radon in der Schweiz etwa doppelt so viele Todesopfer wie 
Aids und nur geringfügig weniger Opfer als Hautkrebs. Im 
schweizerischen Durchschnitt sind 8.5% aller Lungenkrebstodesfälle 
auf eine erhöhte Radonbelastung zurückzuführen. Die 
Radonkonzentration variiert je nach geologischer Beschaffenheit des 
Untergrundes und führt somit nicht in allen Kantonen zu einem gleich 
hohen Sterblichkeitsrisiko.
Am höchsten ist das relative Risiko einem durch Radon verursachtem 
Lungenkrebs zum Opfer zu fallen in den Kantonen Jura (16.1% aller 
Lungekrebstodesfälle), Tessin (15.7%), Neuenburg (15%), Glarus 
(14.1%), Graubünden (13.4%), Uri (12%) und Luzern (11.1%). Aber auch 
in den Kantonen Bern, Schaffhausen, Thurgau, Waadt und Wallis ist 
das Risiko überdurchschnittlich hoch. Gering ist das Risiko mit 2.3% 
aller Lungenkrebstodesfälle nur im Kanton Genf. Da jedoch auch die 
Bevölkerungszahl einen Einfluss auf die Zahl der Opfer hat, sind im 
Kanton Zürich mit 37 Toten pro Jahr am meisten Radonopfer zu 
beklagen. Auf Zürich folgen die Kantone Bern (30 Opfer), Waadt (25), 
Tessin (17), Aargau (17), beide Basel (14) und Neuenburg (10).
Grenz- und Richtwerte oft überschritten In der Schweiz gilt ein 
Grenzwert von 1'000 Bq/m3 und ein Richtwert von 400 Bq/m3 (Art. 110 
Strahlenschutzverordnung StSV). Gebäude, welche den Grenzwert 
überschreiten, müssen von Gesetzes wegen saniert werden (Art. 113 
und Art. 116 StSV). Für Neubauten ab Jahrgang 1994 und bei 
Sanierungen von Altbauten ist der tiefere Richtwert massgebend (Art. 
116 StSV). In der Schweiz leben schätzungsweise 15'000 Menschen in 
5'000 Gebäuden, welche den Grenzwert von 1'000 Bq/m3 überschreiten. 
Diese Menschen sind einem doppelt so hohen Lungenkrebsrisiko 
ausgesetzt, wie Menschen welche in Gebäuden mit geringer Belastung 
wohnen. Aber auch die Überschreitung des Richtwerts kann 
gesundheitliche Folgen haben. Der Richtwert von 400 Bq/m3 wird in 
ca. 30'000 Gebäuden überschritten und betrifft an die 100'000 
Menschen. Um Mieterinnen und Mieter vor gesundheitsschädigenden 
Einwirkungen zu schützen, können Betroffene auf der Grundlage von 
Art. 111 Abs. 4 StSV vom Eigentümer eine Radonmessung verlangen, 
falls Anhaltspunkte für eine Überschreitung des Grenzwerts bestehen. 
Die Kosten für Messungen und Sanierungen gehen zu Lasten des 
Eigentümers.
Messen und Sanieren Radonmessungen kosten rund 60 Franken und können 
bei anerkannten Messstellen beantragt werden. Präventionsmassnahmen 
sind in den meisten Fällen einfach und fallen im Vergleich zu den 
übrigen Baukosten kaum ins Gewicht. Ausserdem sichern sie die 
Werterhaltung des Gebäudes, tragen zur Vermeidung von 
Haftpflichtfällen bei und schützen die Gesundheit der Hausbewohner.
Sowohl bei der Prävention als auch bei der nachträglichen Sanierung 
wird das Eindringen von Radon in ein Gebäude durch eine bessere 
Abdichtung des Gebäudes zum Erdreich hin und durch eine 
systematische Luftzirkulation erschwert. Jede Verletzung der 
Gebäudehülle muss vermieden werden. Schutzmassnahmen kosten je nach 
Komplexität wenige Hundert bis einige Tausend Franken.
Das BAG hat eine Liste der anerkannten Messstellen und weitere 
Informationen zum Thema Radon im Internet publiziert: 
www.ch-radon.ch.
Aktionsplan des Bundesamtes für Gesundheit Die Identifizierung aller 
betroffenen Gebäude gleicht einer Suche nach der Nadel im Heuhaufen. 
Denn nicht nur die geologische Beschaffenheit des Bodens und Lage 
des Hauses beeinflusst die Radongaskonzentration im Innern, sondern 
auch die Bauweise, die Bausubstanz, das Temperaturgefälle und 
Luftdruckverhältnisse im Haus- innern. Es gilt die Devise: „Kein 
Haus gleicht dem Anderen“.
Das BAG hat sich zum Ziel gesetzt, bis ins Jahr 2014 alle Gebäude 
mit Grenzwertüberschreitungen zu identifizie-ren und sanieren zu 
lassen. Zu diesem Zweck unterstützt es die Kantone bei der 
Durchführung von flächendeckenden Messkampagnen und beim Vollzug der 
Strahlenschutzverordnung. Des Weiteren setzt sich das BAG dafür ein, 
dass die in der Strahlenschutzverordnung enthaltenen Bauvorschriften 
besser verankert und in die Baubewilligungsverfahren integriert 
werden.
Langfristig will das BAG das radonbedingte Lungenkrebsrisiko in der 
Schweiz halbieren. Das ist nur möglich, wenn möglichst viele 
Hauseigentümer im Interesse ihrer Gesundheit auf freiwilliger Basis 
Radonmessungen durchführen lassen. Ausserdem müssen Neubauten 
künftig so erstellt werden, dass gesundheitsschädigende 
Radonkonzentrationen vermieden werden können. Zu diesem Zweck wird 
sich das BAG verstärkt in der Aus- und Weiterbildung von 
ArchitektenInnen, IngenieurenInnen, GebäudetechnikerInnen und 
weiteren Baufachpersonen engagieren. Um die Bevölkerung für die 
Radonproblematik zu sensibilisieren, wird das BAG die 
Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf Radon verstärken und in den 
Dialog mit betroffenen Verbänden und Personengruppen treten.
Ein vollständiges Mediendossier ist online: www.ch-radon.ch

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