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Bundesamt für Justiz

Spitex: neue Stundenansätze festgelegt

Bern (ots)

Bundesrat heisst Beschwerde teilweise gut
Der Bundesrat hat am Mittwoch für jene Neuenburger
Krankenversicherer, die nicht der Spitex-Vereinbarung von 1999
beigetreten waren, neue Stundenansätze festgelegt. Er hat damit ihre
Beschwerde teilweise gutgeheissen.
Am 1. Januar 1999 trat eine Spitex-Vereinbarung zwischen dem
Verband der Neuenburger Krankenversicherer und den
Leistungserbringern in Kraft. Kurz darauf setzte der Regierungsrat
des Kantons Neuenburg auch für jene Versicherer, die der Vereinbarung
nicht beigetreten waren, Tarife fest. Dagegen erhoben am 5. März 1999
verschiedene Versicherer Beschwerde beim Bundesrat. Sie beantragten,
diesen Beschluss aufzuheben und den Regierungsrat zum Erlass eines
neuen Tarifs anzuweisen.
Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass die Rügen formeller Natur
der Beschwerdeführer grundsätzlich begründet sind. Diese hatten
gerügt, der Regierungsrat habe bei der Festsetzung der Spitex-Tarife
das rechtliche Gehör verletzt und die Preisüberwachung zu Unrecht
nicht angehört. Diesen Mangel hat der Bundesrat allerdings aufgrund
seiner Überprüfungskompetenz im Beschwerdeverfahren beheben können.
Die Berechnung der Kosten zu Lasten der Krankenversicherer erachtet
der Bundesrat mit Ausnahme gewisser Posten als rechtmässig. Da die
umstrittenen Beträge gering sind, wäre es unverhältnismässig, die
Tarife aufzuheben und zur Neufestsetzung an den Regierungsrat
zurückzuweisen. Zudem haben es die ausgewiesenen Aufwendungen dem
Regierungsrat erlaubt, die tatsächlichen Kosten je Leistung im
Durchschnitt zu berechnen. Da ihm jedoch die Ergebnisse zu weit von
den Vertragstarifen entfernt schienen, setzte er schliesslich Tarife
fest, die sich jenen der Vereinbarung annäherten. Dieses Vorgehen
widerspricht dem Grundsatz der Kostentransparenz und birgt die Gefahr
einer Über- oder Unterentschädigung der Leistungserbringer, hält der
Bundesrat fest. Er hat deshalb die Tarife aufgehoben und neue
Stundenansätze festgelegt, die den tatsächlichen Kosten im
Durchschnitt entsprechen.

Kontakt:

Martine Thiévent Schlup
Bundesamt für Justiz
Tel. +41/31/322'41'12

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