BJ: Marini an Italien ausgeliefert
(ots)Bern, 29. Juli 2003. Die Schweiz hat heute Dienstag Igor Marini an Italien ausgeliefert. Er wurde am Vormittag in Gondo im Auftrag des Bundesamtes für Justiz (BJ) den italienischen Behörden übergeben. Gleichzeitig hat die Bundesanwaltschaft entschieden, das in der Schweiz gegen Marini laufende Strafverfahren wegen Geldwäscherei an Italien abzutreten.
Interpol Rom hat am 23. Juli 2003 beim BJ ein provisorisches Verhaftsersuchen gegen Igor Marini eingereicht. Am 28. Juli 2003 wurde Marini befragt und erklärte sich mit der Auslieferung und mit der Stellung eines Strafübernahmebegehrens an Italien einverstanden. Der italienische Staatsangehörige Igor Marini befindet sich seit dem 8. Mai in der Schweiz in Untersuchungshaft im Rahmen eines von der Bundesanwaltschaft gegen ihn geführten Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Geldwäscherei, des Betrugs und der Urkundenfälschung. Marini hatte sich am 8. Mai in Begleitung von fünf weiteren italienischen Staatsangehörigen in die Schweiz begeben, um beim Konkursamt in Lugano Dokumente einzusehen, die für eine in Italien geführte parlamentarische Untersuchung in Zusammenhang mit einer unter dem Stichwort "Telekom Serbia" bekannten mutmasslichen Korruptionsaffäre hätten von Belang sein sollen.
Marini beschuldigt mehrere Personen Die Tessiner Kantonspolizei und die Tessiner Staatsanwaltschaft schalteten die Bundesanwaltschaft ein, welche gegen die sechs Staatsangehörigen ein mittlerweile eingestelltes Verfahren wegen des Verdachts verbotener Handlungen für einen fremden Staat eröffnete. Bei der entsprechenden Einvernahme beschuldigte Marini verschiedene einflussreiche Personen, in die Korruptionsaffäre "Telekom Serbia" verwickelt zu sein, was sich aus ihm zustehenden, im Konkursamt befindlichen Dokumenten aus dem Nachlass eines Tessiner Anwalts beweisen lasse. Basierend auf den Erklärungen Marinis eröffnete die Bundesanwaltschaft daraufhin gegen ihn ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Geldwäscherei nach Artikel 305bis StGB sowie wegen des Verdachts des Betrugs und der Urkundenfälschung. Marini wurde in Untersuchungshaft genommen und die besagten Unterlagen im Konkursamt Lugano wurden von der Bundesanwaltschaft beschlagnahmt.
In der Folge richtete die Turiner Staatsanwaltschaft Rechtshilfeersuchen an das BJ, das den Vollzug an die Bundesanwaltschaft delegiert hat. Auch die parlamentarische Untersuchungskommission hat per Rechtshilfe um die Befragung von Marini und die Übermittlung von Beweismitteln ersucht: Der Vollzug dieser Ersuchen ist zum grösseren Teil vollzogen.
Bundesanwaltschaft tritt Fall an Italien ab Aufgrund der im Rahmen des Schweizer Strafverfahrens geführten Ermittlungen gelangte die Bundesanwaltschaft zur Einschätzung, dass die gegen Igor Marini vorliegenden Verdachtsmomente der in der Schweiz begangenen Geldwäscherei im internationalen Kontext der Korruptionsaffäre "Telekom Serbia" nur eine untergeordnete Rolle spielen. Aus diesem Grund hat die Bundesanwaltschaft als verfahrensführende Behörde entschieden, die italienischen Justizbehörden um Übernahme des Schweizer Strafverfahrens zu ersuchen. Die im Rahmen des Schweizer Verfahrens beschlagnahmten Beweismittel werden deshalb im Rahmen dieses Ersuchens den italienischen Strafverfolgungsbehörden übermittelt werden.
Weitere Auskünfte: Für die Auslieferung und Grundsätze des Strafübernahmebegehrens: Sabine Zaugg, stv. Informationschefin BJ, Tel. 031 / 322 77 77
Für die Strafverfolgung: Hansjürg Mark Wiedmer, Informationschef BA, Tel. 031 / 324 324 0