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Bundesamt für Justiz

BJ: Marini an Italien ausgeliefert

(ots)

Bern, 29. Juli 2003. Die Schweiz hat heute Dienstag Igor Marini an Italien ausgeliefert. Er wurde am Vormittag in Gondo im Auftrag des Bundesamtes für Justiz (BJ) den italienischen Behörden übergeben. Gleichzeitig hat die Bundesanwaltschaft entschieden, das in der Schweiz gegen Marini laufende Strafverfahren wegen Geldwäscherei an Italien abzutreten.

Interpol Rom hat am 23. Juli 2003 beim BJ ein provisorisches 
Verhaftsersuchen gegen Igor Marini eingereicht. Am 28. Juli 2003 
wurde Marini befragt und erklärte sich mit der Auslieferung und mit 
der Stellung eines Strafübernahmebegehrens an Italien einverstanden. 
Der italienische Staatsangehörige Igor Marini befindet sich seit dem 
8. Mai in der Schweiz in Untersuchungshaft im Rahmen eines von der 
Bundesanwaltschaft gegen ihn geführten Ermittlungsverfahrens wegen 
des Verdachts der Geldwäscherei, des Betrugs und der 
Urkundenfälschung. Marini hatte sich am 8. Mai in Begleitung von 
fünf weiteren italienischen Staatsangehörigen in die Schweiz 
begeben, um beim Konkursamt in Lugano Dokumente einzusehen, die für 
eine in Italien geführte parlamentarische Untersuchung in 
Zusammenhang mit einer unter dem Stichwort "Telekom Serbia" 
bekannten mutmasslichen Korruptionsaffäre hätten von Belang sein 
sollen.
Marini beschuldigt mehrere Personen Die Tessiner Kantonspolizei und 
die Tessiner Staatsanwaltschaft schalteten die Bundesanwaltschaft 
ein, welche gegen die sechs Staatsangehörigen ein mittlerweile 
eingestelltes Verfahren wegen des Verdachts verbotener Handlungen 
für einen fremden Staat eröffnete. Bei der entsprechenden 
Einvernahme beschuldigte Marini verschiedene einflussreiche 
Personen, in die Korruptionsaffäre "Telekom Serbia" verwickelt zu 
sein, was sich aus ihm zustehenden, im Konkursamt befindlichen 
Dokumenten aus dem Nachlass eines Tessiner Anwalts beweisen lasse. 
Basierend auf den Erklärungen Marinis eröffnete die 
Bundesanwaltschaft daraufhin gegen ihn ein gerichtspolizeiliches 
Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Geldwäscherei nach 
Artikel 305bis StGB sowie wegen des Verdachts des Betrugs und der 
Urkundenfälschung. Marini wurde in Untersuchungshaft genommen und 
die besagten Unterlagen im Konkursamt Lugano wurden von der 
Bundesanwaltschaft beschlagnahmt.
In der Folge richtete die Turiner Staatsanwaltschaft 
Rechtshilfeersuchen an das BJ, das den Vollzug an die 
Bundesanwaltschaft delegiert hat. Auch die parlamentarische 
Untersuchungskommission hat per Rechtshilfe um die Befragung von 
Marini und die Übermittlung von Beweismitteln ersucht: Der Vollzug 
dieser Ersuchen ist zum grösseren Teil vollzogen.
Bundesanwaltschaft tritt Fall an Italien ab Aufgrund der im Rahmen 
des Schweizer Strafverfahrens geführten Ermittlungen gelangte die 
Bundesanwaltschaft zur Einschätzung, dass die gegen Igor Marini 
vorliegenden Verdachtsmomente der in der Schweiz begangenen 
Geldwäscherei im internationalen Kontext der Korruptionsaffäre 
"Telekom Serbia" nur eine untergeordnete Rolle spielen. Aus diesem 
Grund hat die Bundesanwaltschaft als verfahrensführende Behörde 
entschieden, die italienischen Justizbehörden um Übernahme des 
Schweizer Strafverfahrens zu ersuchen. Die im Rahmen des Schweizer 
Verfahrens beschlagnahmten Beweismittel werden deshalb im Rahmen 
dieses Ersuchens den italienischen Strafverfolgungsbehörden 
übermittelt werden.
Weitere Auskünfte:
Für die Auslieferung und Grundsätze des Strafübernahmebegehrens:
Sabine Zaugg, stv. Informationschefin BJ, Tel. 031 / 322 77 77
Für die Strafverfolgung: 
Hansjürg Mark Wiedmer, Informationschef BA, Tel. 031 / 324 324 0

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