BJ: Vermittlungen bei Kindesentführungen werden schwieriger Statistik 2003 der schweizerischen Zentralbehörde
(ots)Bern, 30.03.2004. Die Zentralbehörde zur Behandlung internationaler Kindesentführungen im Bundesamt für Justiz (BJ) hat im Jahr 2003 160 Fälle behandelt. Von den insgesamt 71 neuen Anträgen betrafen 47 Gesuche die Rückführung von Kindern, die übrigen 24 die Verletzung eines Besuchsrechts.
Vom Ausland wurden im vergangenen Jahr 24 Gesuche an die Schweiz gerichtet, 47 Anträge gingen an das Ausland. Die Anzahl der hängigen Dossiers hat gegenüber dem Vorjahr von 89 auf 77 leicht abgenommen.
Bei einem Teil der Eltern ist eine radikalere und kompromisslosere Haltung gegenüber Vermittlungsbemühungen zu beobachten. So kommt es häufiger vor, dass sich ein Elternteil weigert, ein rechtskräftiges Gerichtsurteil zu akzeptieren. Dennoch gelang es in einem Drittel der Fälle, rasch eine gütliche Einigung herbeizuführen. In einem weiteren Drittel konnte eine gute Lösung erst nach längeren Interventionen, zum Teil Gerichtsverfahren, erzielt werden. In den restlichen Fällen war das Verhältnis unter den Eltern derart nachhaltig gestört, dass sich das Rückführungsverfahren über mehrere Gerichtsinstanzen hinzog und sogar der Zwangsvollzug eingeleitet werden musste.
Nationalität bei der Beurteilung des Kindeswohls nicht entscheidend
Entführender Elternteil war häufiger die Mutter - nämlich in 59 % der Fälle. Gar in 85 % der Fälle verhinderten die Mütter die Ausübung des Besuchsrechts des Vaters. Entführungen werden oft von Müttern vorgenommen, die es nach gescheiterter Beziehung oder Ehe zurück in ihre Heimat zieht.
Die Nationalität von Eltern und Kindern ist bei der Beurteilung des Kindeswohls nicht entscheidend. Die schweizerischen Gerichte haben deshalb auch regelmässig die Rückführung von Schweizer Kindern angeordnet, sofern eine schwere Gefahr für sie ausgeschlossen werden konnte. Die Zentralbehörde kann den Eltern neben ihrer Beratungs- und Vermittlungstätigkeit - in Zusammenarbeit mit ihren Partnerbehörden im Ausland - helfen, die Rückreise der Kinder zu organisieren (vgl. auch www.bj.admin.ch, unter Dienste/Kindesschutz).
Mit 71 Staaten vertraglich verbunden
Die Schweiz ist im Rahmen des Haager Kindesentführungs- übereinkommens und/oder des Europäischen Sorgerechts-übereinkommens zurzeit mit 71 Staaten vertraglich verbunden. Neu hinzu gekommen sind 2003 Brasilien, Bulgarien, Estland, Fidschi Inseln, Georgien, Guatemala, Lettland, Paraguay, Peru, Sri Lanka und Thailand. Im letzten Jahr übermittelte die Zentralbehörde neue Anträge vor allem in folgende Länder: Italien (8), Frankreich (8), Portugal (4), Serbien (4), Deutschland (3), USA (3). Neue Gesuche aus dem Ausland an die Schweiz kamen hauptsächlich aus Frankreich (6), Neuseeland (3) und Italien (2).
Weitere Auskünfte: David Urwyler, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 323 88 64