BJ: Anschlag auf das AMIA-Zentrum: keine Konten in Genf gefunden Rechtshilfeakten der Argentinischen Botschaft übergeben
(ots)Bern, 13.07.2004. Im Fall Menem sind in Genf keine Konten gefunden worden, die im Zusammenhang mit dem Bombenanschlag auf das jüdische AMIA-Zentrum in Buenos Aires stehen. Dies geht aus den Rechshilfeakten hervor, die heute der Argentinischen Botschaft in Bern übergeben worden sind.
Bei ihren Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Bombenanschlag von 1994 auf das jüdische AMIA-Zentrum in Buenos Aires, das 86 Tote und Hunderte von Verletzten forderte, gehen die argentinischen Behörden verschiedenen Hypothesen nach. Gemäss einer Hypothese hätten Vertreter des Irans Carlos Menem 10 Mio. USD auf ein Bankkonto in Genf überwiesen. Als Gegenleistung hätte der damalige Staatspräsident erklärt, es gebe keine Beweise, dass der Iran für diesen Anschlag verantwortlich sei. Die argentinischen Behörden ersuchten deshalb die Schweiz um Abklärungen, ob bei der von einem Zeugen genannten Bank in Genf Konten Menems und von Vertretern der Islamischen Republik Iran existieren oder existiert haben sowie um die Herausgabe allfälliger Bankunterlagen.
Bank lokalisiert, aber keine Konten gefunden
Die mit dem Vollzug der argentinischen Rechtshilfeersuchen beauftragte Genfer Untersuchungsrichterin lud den Zeugen dreimal vergeblich nach Genf vor. Der Zeuge wurde aber auf dem Rechtshilfeweg in Deutschland einvernommen, und aufgrund seiner Aussagen wurde eine Bank in Genf lokalisiert. Weder die Untersuchungen bei dieser Bank noch weitere Abklärungen ermöglichten es jedoch, Konten Menems und anderer, in den Rechtshilfeersuchen genannten Personen ausfindig zu machen. Die zuständigen Schweizer Behörden sind jederzeit bereit, die Untersuchungen weiter zu führen, wenn sie neue Hinweise erhalten.
Dokumentenübergabe auch im Fall illegaler Waffenexport
Auch im Rechtshilfeverfahren betreffend die illegalen Waffenexporte an Ecuador und Kroatien konnten Fortschritte erzielt werden. Dank der Klarstellungen beim Treffen mit den argentinischen Richtern in der Schweiz und ergänzenden Informationen aus Argentinien konnten Mitte Mai der Argentinischen Botschaft in Bern weitere Rechtshilfeakten übergeben werden.
Weitere Auskünfte: Untersuchungsrichterin Christine Junod, Pouvoir judiciaire du Canton de Genève, Tel. 022 / 327 26 11