Disziplinarverfahren gegen BAP-Mitarbeiter beendet - Verweis wegen fahrlässiger Dienstpflichtverletzung
Bern (ots)
Der Mitarbeiter des Bundesamtes für Polizei (BAP), der im August von seinem Arbeitsplatz aus eine E-Mail mit beleidigendem Inhalt an ein deutsches Webportal versandt hatte, verletzte seine Dienstpflicht fahrlässig. Dies ergab die durch den Rechtsdienst des Amtes durchgeführte Disziplinaruntersuchung. Dem Mitarbeiter wurde ein Verweis erteilt. Für den Fall nochmaliger Verletzung der Dienstpflicht droht ihm die disziplinarische Entlassung.
Der geständige Mitarbeiter hatte im vergangenen August eine elektronische Mitteilung verschickt, in der er sich in beleidigender Weise über den italienischen Globalisierungsgegner äusserte, der während des G-8-Gipfels in Genua getötet worden war.
Die Untersuchung ergab, dass der Mitarbeiter bei der privaten Benutzung des E-Mail-Terminals an seinem Arbeitsplatz unsorgfältige Manipulationen vornahm, die zur Versendung der Mitteilung führten. Er wurde aufgefordert, im Umgang mit den Kommunikationseinrichtungen der Bundesverwaltung in Zukunft die nötige Sorgfalt walten zu lassen und Handlungen zu unterlassen, die zu einer Kränkung von Dritten oder einer Gefährdung oder Verletzung der Interessen und des Ansehens des Bundes führen könnten.
Entlastend wirkte sich bei der Festlegung der Disziplinarmassnahme aus, dass sich der Mitarbeiter bei der Familie des Getöteten schriftlich entschuldigt hat und dass er den Vorfall und die damit verbundenen Folgen aufrichtig bedauert. Die Gefahr, dass er die Dienstpflicht erneut verletzt, wird vom BAP als gering eingeschätzt. Die am 17. August verfügte provisorische Dienstenthebung wurde aufgehoben.
Bei dem betroffenen Mitarbeiter handelt es sich um einen Fachbeamten des BAP. Er hat weder operative noch analytische Aufgaben.
Kontakt:
Bundesamt für Polizei, Informationsdienst;
Adrian Lobsiger, Bundesamt für Polizei, Rechtsdienst,
Tel. +41 79 214 48 85.