APA-OTS Originaltext-Service GmbH
EuGH-Entscheidung zugunsten von Bund und APA
Wien (ots)
EuGH-Urteil sieht keine Ausschreibungspflicht des Bundes bei der Vergabe von Informations-Dienstleistungen an die APA
Am 19. Juni 2008 erging das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im seit Juli 2006 geführten Rechtstreit um die Ausschreibungspflicht von Informations-Dienstleistungen durch die Republik Österreich. Nach der im Juli 2006 durch pressetext austria (pte) eingebrachten Beschwerde beim Bundesvergabeamt und dem darauf folgenden Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH ergibt sich aus dem heutigen EuGH-Urteil, dass die Vorgänge auf Basis der vertraglichen Beziehungen zwischen Bund und APA - Austria Presse Agentur keiner Ausschreibungspflicht unterlagen. In Folge wird nun das Bundesvergabeamt das Verfahren wieder aufnehmen und an Hand des konkreten Sachverhalts und den Antworten des EuGH eine Entscheidung treffen.
pte hat bereits im Juli 2006 eine Beschwerde beim Bundesvergabeamt eingebracht, die sich gegen die Republik Österreich und die APA bzw. APA-OTS richtet. Darin wird behauptet, dass die Republik für die Beauftragung von verschiedenen Dienstleistungen einer Nachrichtenagentur vorab eine Ausschreibung durchführen hätte müssen.
Konkret ging es um die umfassende internationale Nachrichtenbereitstellung an sämtliche Dienststellen des Bundes sowie ein Archiv für rückwirkende Recherchen. Darüber hinaus benötigte der Bund einen Dienstleister, der die Aufnahme und umfassende Verbreitung von Presseaussendungen an alle für den Bund relevanten Empfänger gewährleistete. Beide Dienstleistungen werden durch die APA-Gruppe für den Bund erbracht; der aktuelle Vertrag dazu stammt aus dem Jahr 1994.
Das Bundesvergabeamt setzte nach mehreren Verhandlungen schließlich das Verfahren aus und stellte im November 2006 ein Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof. Das Bundesvergabeamt übermittelte im Rahmen dieses Ersuchens einen umfassenden Fragenkatalog an den EuGH. Dieser kam nun zu dem Schluss, dass weder die Ausgliederung von Dienstleistungen in ein 100%iges Tochterunternehmen (im gegenständlichen Fall APA-OTS Originaltext-Service) während eines aufrechten Vertrages noch verschiedene durchgeführte Vertragsänderungen zwischen Bund und APA seit Bestehen des Vertrages wesentliche Vertragsänderungen darstellen, die ein Ausschreibungsverfahren notwendig gemacht hätten.
Vorbehaltlich der konkreten Sachverhaltswürdigung durch das Bundesvergabeamt sprach sich der EuGH insgesamt in allen relevanten Fragen gegen eine Pflicht zur Ausschreibung aus und sah weder beim Bund noch bei der APA eine Verletzung entsprechender Rechtsvorschriften. In Folge wird nun das Bundesvergabeamt das Verfahren wieder aufnehmen und an Hand des konkreten Sachverhalts und den Antworten des EuGH eine Entscheidung treffen.
Rückfragehinweis:
APA - Austria Presse Agentur
Peter Kropsch
Geschäftsführer
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