usic - Schweizerische Vereinigung Beratender Ingenieurunternehmungen
Neues Haftpflichtrecht - Gefahr der Amerikanisierung"
Bern (ots)
Der Entwurf des neuen Haftpflichtgesetzes wird von der Schweizerischen Vereinigung beratender Ingenieure (usic) im Grundsatz gutgeheissen. Hingegen öffnen manche Bestimmungen den Weg hin zu einer Amerikanisierung" des Haftpflichtrechts mit überzogenen Ansprüchen der Kläger. Eine solche Entwicklung hätte aber insbesondere für die Bauwirtschaft fatale Konsequenzen, schreibt die usic in ihrer Vernehmlassungsantwort.
Die derzeit in Vernehmlassung stehende Totalrevision und Vereinheitlichung des Haftpflichtrechtes ist von grundlegender Bedeutung für die wirtschaftlichen Akteure. Die usic, der grösste Arbeitgeberverband der Planerbranche, vertritt dabei eine Branche (Bau und Planung), welche in besonderem Mass von Haftpflichtansprüchen berührt wird. Sie hat deshalb eine ausführliche Vernehmlassungsantwort erstellt.
Die usic begrüsst die angestrebte Vereinheitlichung des Haftpflichtrechtes und damit die grundsätzliche Tendenz der Revisionsvorlage. Manche Bestimmungen sind aber abzulehnen, da sie in elementarer Weise mit dem Prinzip der Eigenverantwortung und dem Grundsatz des Schadensrechts kollidieren. Insbesondere die Generalklausel für eine allgemeine Gefährdungshaftung (Art. 50 VE) sowie der Wahrscheinlichkeitsbeweis (Art. 56d Abs. 2 VE) sind deshalb abzulehnen. Die Generalklausel verkennt die Tatsache, dass menschliches Handeln immer mit Risiken behaftet ist. Gefährdungshaftungen sollten deshalb nur in speziellen Fällen aufgrund konkreter Normen für das jeweils betroffene, beschränkte Gebiet erlassen werden. Könnten zudem Haftpflichtansprüche aufgrund bloss glaubhafter" Vermutungen zugesprochen werden, erhielten die Gerichte einen zu grossen Ermessensspielraum, was zu einer willkürlichen Ausdehnung der Haftung führen würde.
Tendenziell schimmert deshalb im Revisionsentwurf eine Amerikanisierung" der Prozessführung durch. Das Geltendmachen übersetzter Ansprüche ist mit dem Schweizerischen Rechtssystem nicht vereinbar, führt zu sozialen und wirtschaftlichen Schäden und ist deshalb in jedem Fall zu vermeiden. Die usic würde es deshalb begrüssen, wenn sie bei der Weiterbearbeitung der Vorlage in der zuständigen Fachkommission mitwirken könnte.
Kontakt:
Geschäftsstelle usic
Markus Kamber, Werner Gartenmann
Postfach 6922
3001 Bern
Tel. +41 31 382 23 22
Fax +41 31 382 26 70
E-Mail: usic@usic-engineers.ch