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Migros-Genossenschafts-Bund

Lohnerhöhungen auf den 1. Januar 2007 in der Migros-Gruppe

Zürich (ots)

Die Migros und ihre Sozial- und Vertragspartner
haben sich in den Lohnverhandlungen erneut auf eine substantielle 
Lohnanpassung verständigt. Für das Jahr 2007 wird die Migros-Gruppe 
für die Lohnerhöhungen 2.0 bis 2.5 Prozent ihrer Lohnsumme zur 
Verfügung stellen. Damit setzt sich eine langjährige Entwicklung mit 
einem stetigen Wachstum der Reallöhne fort. Bei nominellen 
Lohnanpassungen von 15.5 Prozent resultiert seit dem Jahre 2001 eine 
Reallohnerhöhung von 9.3 Prozent.
Die Lohnvereinbarung der Migros mit ihren Sozial- und 
Vertragspartnern wurde auf hohem Niveau getroffen. Die Gesamt- 
Lohnsumme der Migros-Gruppe wurde allein in den letzten 6 Jahren um 
rund 500 Mio. Franken erhöht. Mit der nun erzielten Vereinbarung 
wird das Reallohnwachstum zusätzlich um bis zu 1.7 Prozent steigen 
und die Gesamt-Lohnsumme der Migros-Gruppe auf über 4.6 Mia. Franken 
anwachsen. Die Lohnanpassungen erfolgen individuell nach Funktion 
und Leistung. Wie die langjährigen Erfahrungen zeigen, wird dadurch 
grundsätzlich bei allen Mitarbeitenden auch die Erhaltung der 
Kaufkraft gewährleistet. Ausnahmen im Einzelfall werden mit den 
betroffenen Mitarbeitenden besprochen und begründet.
Die Sozial- und Vertragspartner der Migros konnten sich 
überzeugen, dass in der Migros-Gruppe über modernste Instrumente und 
Methoden für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Nicht-
Diskriminierung bei Anstellung, Arbeitsbedingungen, Entlöhnung sowie 
bei der Förderung und Entwicklung der Mitarbeitenden gewährleistet 
ist. Der Mindestlohn wurde in der Migros bereits auf 1. Januar 2006 
regional auf bis zu Fr. 3'500.- angehoben. Da seine praktische 
Bedeutung für die einzelnen Mitarbeitenden aufgrund der Entwicklung 
der Effektivlöhne minimal ist, bestand unter den Partnern 
Übereinstimmung, dass er für die aktuellen Lohnverhandlungen kein 
Thema war.
Nachdem bereits mit dem neuen Landes-Gesamtarbeitsvertrag, der 
ebenfalls auf den 1. Januar 2007 in Kraft tritt, wichtige 
Meilensteine für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die 
Gleichstellung neuer Familien- und Lebensformen sowie einen 
ausgebauten Versicherungsschutz gesetzt wurden, wird mit den 
Lohnanpassungen für das Jahr 2007 zusätzlich ein wichtiger Beitrag 
für unverändert fortschrittliche, verantwortungsvolle und 
zukunftsgerichtete Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Migros 
erbracht.
Die Lohnvereinbarung der Migros-Gruppe, die unter ihrem Dach 
neben dem Detailhandel in den 10 regionalen Genossenschaften grosse 
Unternehmen der Nahrungsmittelindustrie, der Logistik, der Bank-, 
Reise- und Tourismusbranche sowie der Erwachsenenbildung vereinigt 
und die darüber hinaus auch in weiteren Branchen wie der Gastronomie 
oder den Sport- und Freizeit-Anlagen vertreten ist, gilt in der 
gesamten Schweiz für alle Unternehmen und Mitarbeitenden, die dem 
Landes-Gesamtarbeitsvertrag unterstellt sind.
Mit der erzielten Einigung sehen sich alle Beteiligten darin 
bestätigt, dass eine Sozial- und Vertragspartnerschaft wie in der 
Migros-Gruppe, die einer vertrauensvollen Zusammenarbeit und einer 
ausgewogenen Berücksichtigung aller Interessen verpflichtet ist, 
eine unverzichtbare Grundlage für jeden unternehmens- und 
personalpolitischen Fortschritt darstellt.
Zürich, 2. November 2006
Weitere Informationen:
Kaufmännischer Verband Schweiz (KV Schweiz) 	
Barbara Gisi, Tel. 044 283 45 76 od. 079 775 66 10 / 
Benedikt Gschwind, Tel. 044 810 13 26 od. 079 659 16 79
Landeskommission der Migros-Gruppe	
Harold Sacher, Tel. 079 315 41 60
Metzgereipersonal-Verband der Schweiz (MPV) 	
Arthur Rossetti, Tel. 01 311 64 06 od. Natel 079 623 01 44
Gewerkschaft Syna
Magdalena Bertone, Tel. 044 279 71 26 od. Natel 079 502 54 48
Migros-Genossenschafts-Bund
Monica Glisenti, Leiterin Corporate Communications MGB,
Tel. 01 277 20 64 od. 079 218 91 59
Migros-Genossenschafts-Bund
Corporate Communications
Limmatstrasse 152
Postfach 1766
CH-8031 Zürich
Zentrale  +41 (0)44 277 21 11
Fax	  +41 (0)44 277 23 33 
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www.migros.ch

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