Migros: Pyrrhus-Sieg der Unia gegen Migros
Zürich (ots)
Pyrrhus-Sieg der Unia gegen Migros
Die Kampagne der Gewerkschaft Unia gegen die Migros geht mit einem Pyrrhus-Sieg in die nächste Runde. Die Micarna SA muss ihre neue, vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) bewilligte und von den Sozialpartnern gutgeheissene, neue Arbeitszeitregelung bis auf weiteres rückgängig machen, ohne dass in der Sache schon entschieden worden wäre. (Siehe auch Medienmitteilung vom 19. März 2007.) Der Migros entstehen durch die nicht legitimierte Kampagne der Unia erhebliche Schäden. Obwohl 250'000 Angestellte (71%) im Detailhandel über gar keinen GAV verfügen, greift die Unia erstaunlicherweise seit Jahren immer nur die Migros an, die den besten Gesamtarbeitsvertrag (GAV) im Detailhandel hat.
Am 15. März 2007 reichte die Unia eine Beschwerde gegen Arbeitszeitbewilligungen ein, die der Micarna SA in Courtepin/FR durch das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) schon für den 1. Februar 2007 erteilt worden waren. Sie tat dies ohne Legitimation durch die Angestellten, die sie vorgibt, zu vertreten. Denn die Unia verfügt über keine nennenswerte Basis in der Fleischbranche. Die neue Arbeitszeitregelung wurde jedoch mit der dafür nach Arbeitsgesetz zuständigen Personalkommission unter Berücksichtigung der Wünsche der Belegschaft festgelegt. Obwohl in der Sache noch lange nicht entschieden wird, führt die Einsprache der Unia nun automatisch dazu, dass die neue Personalbedarfs- und die Personaleinsatzplanung bis auf weiteres nicht angewendet werden darf. Der Micarna entstehen durch die fragwürdige Beschwerde der Unia erhebliche Kosten und Wettbewerbsnachteile. Die Unia hat also einen Pyrrhus-Sieg errungen. Nicht nur haben 250'000 Angestellte (71%) im Detailhandel immer noch keinen GAV, sondern die Unia ist auch aus gutem Grund kein Sozialpartner in der Fleischbranche.
Die vorläufige Sistierung der Arbeitszeitbewilligungen ist weder ein definitiver noch ein inhaltlicher Entscheid. Das Verfahren vor Bundesverwaltungsgericht wird zeigen, was von der Beschwerde der Unia zu halten ist.
Zürich, 2. April 2007
Weitere Informationen: Urs Peter Naef, Mediensprecher Migros, Tel. 044 277 20 66 E-Mail: urs-peter.naef@mgb.ch