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Migros: Das letzte Wort hat das Bundesgericht

Zürich (ots)

Das letzte Wort hat das Bundesgericht
Beim Fleischverarbeiter Micarna in Courtepin/FR ist laut dem 
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28 März 2008 - entgegen 
einzelner Medienberichte - dauernde oder regelmässig wiederkehrende 
Nacht-, Sonntags- (ab 17.00 Uhr) und Feiertagsarbeit zulässig. Auch 
die Verlängerung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit ist nach dem 
Verdikt des Bundesverwaltungsgerichts zu Recht bewilligt worden. Nur 
Dauernachtarbeit (Nachtarbeit ohne Schichtenwechsel) soll nach dem 
Bundesverwaltungsgericht in der Micarna Courtepin nicht zulässig 
sein. Selbst dauernde oder regelmässige Sonntagsarbeit vor 17.00 Uhr 
ist nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in der Micarna 
nicht ausgeschlossen. Es hat in diesem Punkt lediglich dafür 
gehalten, dass die Voraussetzungen dafür noch nicht rechtsgenüglich 
nachgewiesen seien.
Die Micarna hat trotzdem gute Gründe, das Urteil beim 
Bundesgericht anzufechten. Denn in der Schweizer Fleischbranche wird 
fast überall rund um die Uhr gearbeitet weil täglich frische, 
qualitativ hochwertige Fleischprodukte in der notwendigen Menge für 
die Konsumenten überall in der Schweiz bereit gestellt werden müssen:
77 Prozent der Bevölkerung essen regelmässig Fleisch und 95 Prozent 
der Fleischprodukte stammen aus Schweizer Produktion.
Darüber hinaus widerspricht die Begründung, mit der das 
Bundesverwaltungsgericht die Dauernachtarbeit in der Micarna 
Courtepin abgelehnt hat, fundamental dem Entscheid der Eidgenössische
Arbeitskommission vom Juni 2005. Sie widerspricht auch der Haltung, 
die der Bundesrat im Parlament im November 2005 zur Dauernachtarbeit 
vertreten hat. Danach soll Dauernachtarbeit nicht nur dort möglich 
sein, wo keine Gegenschichten existieren, sondern auch dort, wo es 
den Mitarbeitenden aus familiären oder sozialen Gründen nicht möglich
und nicht zumutbar ist, in einem Wechselschichtsystem zu arbeiten. 
Die Politik hat sich also dafür entschieden, dass es endlich auch auf
die Interessen und Bedürfnisse der Mitarbeitenden und ihrer Familien 
ankommen soll.
Die überwiegende Zahl der in Micarna tätigen Mitarbeitenden ist 
verheiratet. Die rund 1'000 Mitarbeitenden haben insgesamt 645 
Kinder. Dauernachtarbeit ermöglicht ihnen, ein einigermassen 
geordnetes und berechenbares Familienleben zu führen, bei dem sie 
nicht dem Diktat eines ständigen Schichtenwechsels von Früh- zu Spät-
zu Nachtschicht unterworfen sind. Deshalb haben die betrieblichen 
Sozialpartner und die grosse Mehrheit der Mitarbeitenden für 
Dauernachtarbeit votiert.
Zürich, 11. April 2008
Migros-Genossenschafts-Bund
Corporate Communications
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Postfach 1766
CH-8031 Zürich
Zentrale	+41 (0)44 277 21 11
Fax	+41 (0)44 277 23 33 
media@migros.ch
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Kontakt:

Urs Peter Naef, Mediensprecher MGB, Tel. 044 277 20 66
urs-peter.naef@mgb.ch, www.migros.ch

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