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SFA-Präventionstipp des Monats: Warnung vor dem Alkoholtintling!
Lausanne (ots)
Pilze besser nüchtern essen!
Es ist Pilzzeit, und viele Sammler und Sammlerinnen tragen reiche Beute heim. Die Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA) in Lausanne weist darauf hin, dass bestimmte Pilzsorten besser nicht zusammen mit alkoholischen Getränken konsumiert werden sollten. Wer es dennoch probiert, riskiert körperliche Reaktionen, die vom roten Kopf über Hitzewallungen bis zu Herz-Kreislaufproblemen reichen können.
Viele Pilzfreunde wissen, welche Funde als giftig auszusortieren sind. Weniger bekannt ist die Tatsache, dass einige Pilzarten zwar essbar sind, aber besser nicht mit Alkohol zusammen konsumiert werden sollten. Die Pilzkontrollstellen in Bern, Biel und Zürich nennen drei Pilzsorten, die man ohne Alkoholbegleitung verspeisen sollte: Faltentintling (Coprinus atramentarius), netzstieliger Hexenröhrling (Boletus luridus) und keulenförmiger Trichterling (Clitocybe clavipes).
Unerwartete Reaktionen
Beim Verzehr dieser Pilze kann es bei gleichzeitigem Alkoholkonsum noch nach drei Tagen zu rotem Kopf, Hitzewallungen, Kreislauf- und Herzproblemen kommen. Sie sind nach Auskunft der Pilzberatungen bis in den späten Herbst hinein auf Grünflächen und in den Wäldern der ganzen Schweiz zu finden. So werden die drei genannten Pilze - darunter der Faltentintling, im Volksmund auch Alkoholtintling genannt -, wegen der Alkoholreaktionen von vielen Pilzkontrollstellen nicht freigegeben. Über die durch die Medien weit verbreiteten und allemal berechtigten Warnungen hinsichtlich der Psycho-Pilze, deren Wirkstoff Psilocybin bei den Konsumenten Halluzinationen auslösen können, sollten die alkoholbedingten Antireaktionen einiger einheimischer Pilze nicht vergessen werden.
Quelle: Auskunft von den Pilzkontrollstellen in Biel, Bern und Zürich.
Kontakt:
Sekretariat Prävention und Information
Tel. +41 21 321 29 76