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SFA: Alkohol an der Fasnacht - Närrisches Treiben ohne Risiken
Lausanne (ots)
Landauf, landab setzt das närrische Fasnachtstreiben ein. Wer trotz Festlaune die Risiken kontrollieren und gleichzeitig die Fasnacht geniessen will, verzichtet auf einen übermässigen Alkoholkonsum. Die Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA) gibt Ratschläge zum Umgang mit Alkohol und Präventionstipps für Festveranstaltende.
Die Fasnacht kennt keine Grenzen. Das ausgiebige Feiern hat eine lange Tradition. Opulente Fasnachtsessen in den Zunft- und Gesellschaftsstuben, exzessive "Fress- und Saufgelage" oder Plünderungen der Vorratskammern zeichneten im Mittelalter die Fasnacht aus. Im Fasnachtsfieber sind die Menschen heute noch ausgelassener und ungehemmter als sonst. Das närrische Treiben führt mitunter zu riskanten Alkoholexzessen. Alkoholvergiftungen, erhöhte Risikobereitschaft, Verkehrsunfälle oder Gewaltakte können die Folgen sein. Wie lässt sich die Fasnacht ohne diese Risiken geniessen? Für die SFA stehen die folgenden Tipps im Zentrum:
* Sich nicht vom Trinktempo anderer anstecken lassen. Wer sich das Glas erst nachfüllen lässt, wenn es leer ist, hat den Konsum besser im Griff. * Den Durst löschen: Hier helfen alkoholfreie Getränke, zumal der Alkohol dem Körper Flüssigkeit entzieht. * Bereits geringe Mengen an Alkohol sind im Strassenverkehr riskant. Grundsätzlich gilt: Wer Alkohol trinkt, fährt nicht und leistet sich ein Taxi oder nutzt den öffentlichen Verkehr. Festveranstaltende ermöglichen ihren Gästen eine sichere Heimkehr, indem sie einen Taxiservice oder Sammelbusse organisieren.
Sich nicht zum Narren machen lassen Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Betrunkene ist in fast allen Kantonen gesetzlich verboten. "Auch der Jugendschutz ist an der Fasnacht nicht ausser Kraft gesetzt", ruft Jacqueline Sidler, Präventionsfachfrau der SFA, in Erinnerung. So dürfen Bier und Wein grundsätzlich erst an Jugendliche ab 16 Jahren, Spirituosen, Aperitifs und Alcopops erst an über 18-Jährige abgegeben werden. Das Servicepersonal kann auf das obligatorische Schild zur Altersfreigabe verweisen. Zur Kennzeichnung des Alters eignen sich Kontrollarmbänder, die von vielen kantonalen Präventionsfachstellen angeboten werden. Bewährt haben sich die Ampelfarben (rot für unter 16-Jährige, gelb für 16- und 17-Jährige und grün für 18-Jährige und ältere). Festveranstaltende handeln konsequent, wenn sie ihr Personal schulen und auf schwierige Verkaufssituationen vorbereiten und wenn sie auf Alkoholwerbung sowie -sponsoring verzichten. Alle wichtigen Informationen zu den Themen Alkoholkonsum und Jugendschutz finden sich auf der SFA-Website: www.sfa-ispa.ch/index.php?IDtheme=190&IDcat17visible=1&langue=D
Die SFA in Kürze Für die Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA) steht der Schutz der Gesundheit im Zentrum. Die SFA will Probleme verhüten oder vermindern, die aus dem Konsum von Alkohol und anderen psychoaktiven Substanzen hervorgehen. Die SFA konzipiert und realisiert Präventionsprojekte, engagiert sich in der Gesundheitspolitik und der psychosozialen Forschung. Die SFA ist eine private, parteipolitisch unabhängige Organisation mit gemeinnützigem Zweck.
Diese Medienmitteilung finden Sie auch auf der Internetseite der SFA: http://www.sfa-ispa.ch/index.php?IDtheme=64&IDcat24visible=1&langue=D
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