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SFA: Alkohol an der Fasnacht - Närrisches Treiben ohne Risiken

Lausanne (ots)

Landauf, landab setzt das närrische
Fasnachtstreiben ein. Wer trotz Festlaune die Risiken kontrollieren 
und gleichzeitig die Fasnacht geniessen will, verzichtet auf einen 
übermässigen Alkoholkonsum. Die Schweizerische Fachstelle für 
Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA) gibt Ratschläge zum Umgang 
mit Alkohol und Präventionstipps für Festveranstaltende.
Die Fasnacht kennt keine Grenzen. Das ausgiebige Feiern hat eine 
lange Tradition. Opulente Fasnachtsessen in den Zunft- und 
Gesellschaftsstuben, exzessive "Fress- und Saufgelage" oder 
Plünderungen der Vorratskammern zeichneten im Mittelalter die 
Fasnacht aus. Im Fasnachtsfieber sind die Menschen heute noch 
ausgelassener und ungehemmter als sonst. Das närrische Treiben führt 
mitunter zu riskanten Alkoholexzessen. Alkoholvergiftungen, erhöhte 
Risikobereitschaft, Verkehrsunfälle oder Gewaltakte können die Folgen
sein. Wie lässt sich die Fasnacht ohne diese Risiken geniessen? Für 
die SFA stehen die folgenden Tipps im Zentrum:
* Sich nicht vom Trinktempo anderer anstecken lassen. Wer sich das
Glas erst nachfüllen lässt, wenn es leer ist, hat den Konsum besser 
im Griff.
* Den Durst löschen: Hier helfen alkoholfreie Getränke, zumal der 
Alkohol dem Körper Flüssigkeit entzieht.
* Bereits geringe Mengen an Alkohol sind im Strassenverkehr riskant. 
Grundsätzlich gilt: Wer Alkohol trinkt, fährt nicht und leistet sich 
ein Taxi oder nutzt den öffentlichen Verkehr. Festveranstaltende 
ermöglichen ihren Gästen eine sichere Heimkehr, indem sie einen 
Taxiservice oder Sammelbusse organisieren.
Sich nicht zum Narren machen lassen
Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Betrunkene ist in fast 
allen Kantonen gesetzlich verboten. "Auch der Jugendschutz ist an der
Fasnacht nicht ausser Kraft gesetzt", ruft Jacqueline Sidler, 
Präventionsfachfrau der SFA, in Erinnerung. So dürfen Bier und Wein 
grundsätzlich erst an Jugendliche ab 16 Jahren, Spirituosen, 
Aperitifs und Alcopops erst an über 18-Jährige abgegeben werden. Das 
Servicepersonal kann auf das obligatorische Schild zur Altersfreigabe
verweisen. Zur Kennzeichnung des Alters eignen sich 
Kontrollarmbänder, die von vielen kantonalen Präventionsfachstellen 
angeboten werden. Bewährt haben sich die Ampelfarben (rot für unter 
16-Jährige, gelb für 16- und 17-Jährige und grün für 18-Jährige und 
ältere). Festveranstaltende handeln konsequent, wenn sie ihr Personal
schulen und auf schwierige Verkaufssituationen vorbereiten und wenn 
sie auf Alkoholwerbung sowie -sponsoring verzichten. Alle wichtigen 
Informationen zu den Themen Alkoholkonsum und Jugendschutz finden 
sich auf der SFA-Website:
www.sfa-ispa.ch/index.php?IDtheme=190&IDcat17visible=1&langue=D
Die SFA in Kürze
Für die Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere 
Drogenprobleme (SFA) steht der Schutz der Gesundheit im Zentrum. Die 
SFA will Probleme verhüten oder vermindern, die aus dem Konsum von 
Alkohol und anderen psychoaktiven Substanzen hervorgehen. Die SFA 
konzipiert und realisiert Präventionsprojekte, engagiert sich in der 
Gesundheitspolitik und der psychosozialen Forschung. Die SFA ist eine
private, parteipolitisch unabhängige Organisation mit gemeinnützigem 
Zweck.
Diese Medienmitteilung finden Sie auch auf der Internetseite der 
SFA:
http://www.sfa-ispa.ch/index.php?IDtheme=64&IDcat24visible=1&langue=D

Kontakt:

Auskunft:
Monique Helfer
Medienverantwortliche SFA
mhelfer@sfa-ispa.ch
Tel.: 021 321 29 74

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