Lichtblick in der Wohneigentumsbesteuerung
Zürich (ots)
Der Beschluss der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N), das geltende System der Eigenmietwertbesteuerung mit punktuellen Verbesserungen einem unzureichenden Systemwechsel vorzuziehen, wird vom Hauseigentümerverband Schweiz grundsätzlich begrüsst.
Der Hauseigentümerverband hat immer wieder betont, dass ein Systemwechsel nur mit ausreichenden flankierenden Massnahmen im Frage käme. Dass der Vorschlag des Bundesrates von Ende Februar 2001 dieses Kriterium nicht erfüllte und einen Systemwechsel mit ungenügenden, teils geradezu kleinlichen flankierenden Massnahmen vorlegte (z.B. Bausparen), hat der Hauseigentümerverband wiederholt moniert. In der Tat wäre die Wohneigentumsbesteuerung nach dem Modell Bundesrat nicht einfacher, sondern komplizierter und für zahlreiche Wohneigentümer im Endeffekt teurer geworden. Der jetzige Beschluss der WAK-N, das geltende System beizubehalten, es aber zu verbessern und die Möglichkeit des Bausparens einzuführen, ist für die Wohneigentümer eindeutig besser als ein halbherziger Systemwechsel, welcher zu einer Umverteilung der steuerlichen Belastung auf junge Wohneigentümer und Familien mit hoher Fremdverschuldung führen würde.
Ein für die Wohneigentümer erfreulicher Entscheid der WAK-N ist die geplante Festsetzung des Eigenmietwertes auf eidgenössischer und kantonaler Ebene auf massvolle 60% des Marktmietwertes. Der Hauseigentümerverband begrüsst auch die mit der Besteuerung des Eigenmietwertes verbundene Beibehaltung des vollen Schuldzinsabzuges sowie des Abzuges der effektiven Unterhaltskosten oder alternativ der Unterhaltspauschale. Diese zwei wichtigen Säulen des geltenden Systems tragen dazu bei, überhaupt Wohneigentum erwerben zu können und dieses über längere Zeit in gutem Zustand zu erhalten. Der Hauseigentümerverband erkennt auch in der Möglichkeit der Herabsetzung des Eigenmietwertes bei Härtefällen und in der Erleichterung für Ersterwerber positive Signale für das Wohnen in den eigenen vier Wänden. Durch die Reduktion des Eigenmietwertes auf 60%, verbunden mit einer Härtefallregelung, kann namentlich auch den Bedürfnissen der einkommensschwachen Wohneigentümern Rechnung getragen werden. Günstige "Begleiterscheinungen" der Beibehaltung des geltenden Systems sind weiter die Nichteinführung der fragwürdigen Zweitwohnungsbesteuerung und die geplante Umsetzung der vorgeschlagenen Verbesserungen auf 1.1.2005. Schliesslich nimmt der Hauseigentümerverband Schweiz mit grosser Freude zur Kenntnis, dass sich die WAK-N für die Einführung eines Bausparmodells nach dem Vorzeigemodell Baselland entschieden hat. Das Bausparen ist ein unabdingbares Instrument zur Wohneigentumsförderung, was der Erfolg in Baselland eindrücklich gezeigt hat. Mit Genugtuung stellt der Hauseigentümerverband Schweiz zudem fest, dass eine Beibehaltung des geltenden Systems für Bund und Kantone zu weniger Ertragsausfällen führt als der von der Kommissionsminderheit vorgeschlagene Systemwechsel.
Insgesamt stellen die Beschlüsse der WAK-N einen Lichtblick in der Wohneigentumsbesteuerung dar. Die Mehrheit der WAK-N hat erkannt, dass die Wohneigentumsquote in der Schweiz nur durch echte steuerliche Entlastung sowie ein wirksames Bausparmodell gesteigert werden kann. Ein Schritt in die richtige Richtung ist getan. Die Details sind noch zu hinterfragen. Der Hauseigentümerverband Schweiz wird die weitere Entwicklung abwarten und je nach Ausgang der parlamentarischen Beratung über seine bereits eingeleiteten Bemühungen zur Lancierung einer Volksinitiative befinden.
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