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HEV Schweiz

HEV Schweiz lanciert eidgenössische "Zwillingsinitiative"

Zürich (ots)

Der HEV Schweiz hat heute zusammen mit den
befreundeten Verbänden CATEF (Camera Ticinese dell'Economia
Fondiaria), FRI (Fédération Romande Immobilière) und USPI (Union
Suisse des Professionnels de l'Immobilier) in Bern die
"Zwillingsinitiative" lanciert, welche aus zwei zeitgleichen
eidgenössischen Volksinitiativen zum Bausparen ("Eigene vier Wände
dank Bausparen") und zur Eigenmietwertbesteuerung ("Sicheres Wohnen
im Alter") besteht.
Dem Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung wird heute in
der Schweiz nicht nachgekommen. Dies widerspiegelt sich direkt in der
tiefen Wohneigentümerquote von lediglich 35%. Die Mehrheit von 76%
der Stimmberechtigten hat den Traum, eines Tages in den eigenen vier
Wänden zu wohnen. Dieser Wunsch scheitert aber bei vielen an den
finanziellen Mitteln (gemäss gfs.bern). Es ist deshalb dringender
Handlungsbedarf geboten. Mit der Einführung des steuerlich
begünstigten Bausparmodells des HEV Schweiz kommt man nicht nur in
idealer Weise dem Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung nach.
Die Kantone und Gemeinden erhalten durch die durch das Bausparen
ausgelösten wirtschaftlichen Aktivitäten im Wohnungsbau ein
Mehrfaches an eingesetzten Steuern und Abgaben zurück, womit das
Bausparen insgesamt eine positive Nettowirkung hat.
Die heutige Eigenmietwertbesteuerung ist ungerecht. Sie
benachteiligt besonders stark verantwortungsbewusste Wohneigentümer
im Rentenalter, welche ihre Hypotheken zurückbezahlt haben und nun
mit einem gegenüber der Zeit ihrer Erwerbstätigkeit bescheideneren
Einkommen auskommen müssen. Der Verfassungsauftrag der
Wohneigentumsförderung beinhaltet auch die Idee der Altersvorsorge:
Im Rentenalter soll ein möglichst kostengünstiges Wohnen ermöglicht
werden, wofür grundsätzlich schuldenfreies Wohneigentum anzustreben
ist. Schuldenfreies Wohneigentum ist die beste Altersvorsorge! Diese
sinnvolle Form der Altersvorsorge sollte gefördert und nicht durch
die Aufrechnung des Eigenmietwertes als fiktives Einkommen steuerlich
bestraft werden. Die vorgeschlagene Wahlmöglichkeit soll deshalb das
schuldenfreie Wohneigentum nachhaltig fördern. Dem Wegfall des
Eigenmietwertes entspricht der Wegfall des Schuldzinsabzuges.
Die Zwillingsinitiative des HEV Schweiz setzt eine wichtige
Wegmarke für die Zukunft der Wohneigentumsbesteuerung. Die Verbände,
die die Zwillingsinitiative mittragen, sind der Ansicht, dass die
beiden Volksinitiativen "Eigene vier Wände dank Bausparen" und
"Sicheres Wohnen im Alter" das Wünschbare und das politisch Machbare
optimal miteinander verbinden: Der Erwerb von Wohneigentum soll für
viele möglich werden und attraktiv bleiben.
Der Hauseigentümerverband Schweiz (www.hev-schweiz.ch) ist die
Dachorganisation der schweizerischen Wohneigentümer und Vermieter.
Der Verband zählt über 282'000 Mitglieder und setzt sich auf allen
Ebenen konsequent für die Förderung und Erhaltung des Wohn- und
Grundeigentums in der Schweiz ein.
Beilage: Eckpunkte "Zwillingsinitiative" Hauseigentümerverband
Schweiz
Eckpunkte Eidgenössische Volksinitiative "Eigene vier Wände dank
   Bausparen"
  • Schweizweites Bausparen: Zwingende Einführung in Bund und Kantonen.
  • Für den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum.
  • Befreiung der Bauspargelder von der Einkommens- und Vermögenssteuer.
  • Abzug maximal 10'000 Franken jährlich pro Steuerpflichtigen (für Ehepaare: 20'000 Franken jährlich).
  • Abzug während einer maximalen Dauer von 10 Jahren.
  • Sparziel: bis 100'000 Franken pro Person.
  • Aufschub der Besteuerung am Ende der Bausparperiode insoweit, als selbstgenutztes Wohneigentum erworben wird.
Eckpunkte Eidgenössische Volksinitiative "Sicheres Wohnen im    
   Alter"
  • Ab Erreichen des AHV-Alters: einmaliges Wahlrecht, sich dafür zu entscheiden, dass der Eigenmietwert für das am Wohnsitz dauernd selbst genutzte Wohneigentum entfällt.
  • Bei Ausübung des Wahlrechts: Eigenmietwert fällt weg. Gleichzeitig können die Schuldzinsen sowie die Versicherungsprämien und die Kosten der Verwaltung durch Dritte nicht mehr abgezogen werden.
  • Unterhaltskosten können bis maximal 4'000 Franken jährlich abgezogen werden.
  • Die Kosten für Massnahmen, welche dem Energiesparen, dem Umweltschutz oder der Denkmalpflege dienen, können vollumfänglich
vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
  • Die Ausübung des Wahlrechtes ist jederzeit nach Erreichen des AHV-Alters möglich.
  • Die abgegebene Wahlerklärung ist für die Zukunft bindend.

Kontakt:

HEV Schweiz
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

NR Dr. Rudolf Steiner
Präsident HEV Schweiz
Tel.: +41/62/298'14'54

Patrick Zadrazil, Rechtskonsulent HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobil: +41/79/642'28'82

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