HEV Schweiz: Bundesrat will Dumont-Praxis vollständig abschaffen
Zürich (ots)
Der Bundesrat hat sich heute dafür ausgesprochen, dass sowohl im Bund als auch in den Kantonen die Dumont-Praxis aufgehoben werden soll, die Neuerwerber von Liegenschaften steuerlich benachteiligt. Der Hauseigentümerverband Schweiz begrüsst den Entscheid des Bundesrates zur vollständigen Abschaffung der Dumont-Praxis.
Die Dumont-Praxis kommt heute sowohl auf Bundes- als auch Kantonsebene zur Anwendung. Die Dumont-Praxis besagt, dass Unterhaltsaufwendungen für Liegenschaften, welche in einem offensichtlich vernachlässigten Zustand übernommen worden sind und innerhalb von fünf Jahren nach der Übernahme renoviert werden, grundsätzlich nicht von den Steuern abgezogen werden können. Dabei werden die neuen Eigentümer gegenüber den bisherigen Eigentümern steuerlich benachteiligt, da die bisherigen Eigentümer die Aufwendungen für werterhaltende Unterhaltsarbeiten uneingeschränkt abziehen können. Der Hauseigentümerverband hat denn auch immer wieder nachdrücklich die vollständige Abschaffung der Dumont-Praxis verlangt.
Bereits die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) hat sich für die Abschaffung der Dumont-Praxis auf Bundesebene ausgesprochen, wollte aber den Kantonen die Abschaffung freistellen. Umso erfreulicher ist nun der klare Entscheid des Bundesrates, die Dumont-Praxis insgesamt abzuschaffen. Dabei war für den Bundesrat massgebend, dass nur die vollständige Abschaffung mit der Steuerharmonisierung konform ist. Bei seinem Entscheid bestärkt haben dürfte den Bundesrat das deutliche Resultat der vorgängig durchgeführten Vernehmlassung: Nicht nur eine starke Mehrheit der Verbände, sondern auch die Mehrzahl der Kantone sprach sich dabei für eine vollständige Abschaffung der Dumont-Praxis aus.
Der Hauseigentümerverband Schweiz teilt die Meinung des Bundesrates, dass von einer gänzlichen Aufhebung der Dumont-Praxis positive volkswirtschaftliche Impulse zu erwarten sind, da die steuerliche Benachteiligung der Neueigentümer wegfallen würde und Unterhaltsarbeiten daher nicht mehr aus steuerlichen Gründen aufgeschoben werden müssten.
Nach dem deutlichen Entscheid des Bundesrates ist zu hoffen, dass eine entsprechende Gesetzesänderung möglichst rasch in Kraft treten kann.
Der Hauseigentümerverband Schweiz (www.hev-schweiz.ch) ist die Dachorganisation der schweizerischen Wohneigentümer und Vermieter. Der Verband zählt über 282'000 Mitglieder und setzt sich auf allen Ebenen konsequent für die Förderung und Erhaltung des Wohn- und Grundeigentums in der Schweiz ein.
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