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HEV Schweiz: Bundesrat will Dumont-Praxis vollständig abschaffen

Zürich (ots)

Der Bundesrat hat sich heute dafür ausgesprochen,
dass sowohl im Bund als auch in den Kantonen die Dumont-Praxis
aufgehoben werden soll, die Neuerwerber von Liegenschaften steuerlich
benachteiligt. Der Hauseigentümerverband Schweiz begrüsst den
Entscheid des Bundesrates zur vollständigen Abschaffung der
Dumont-Praxis.
Die Dumont-Praxis kommt heute sowohl auf Bundes- als auch
Kantonsebene zur Anwendung. Die Dumont-Praxis besagt, dass
Unterhaltsaufwendungen für Liegenschaften, welche in einem
offensichtlich vernachlässigten Zustand übernommen worden sind und
innerhalb von fünf Jahren nach der Übernahme renoviert werden,
grundsätzlich nicht von den Steuern abgezogen werden können. Dabei
werden die neuen Eigentümer gegenüber den bisherigen Eigentümern
steuerlich benachteiligt, da die bisherigen Eigentümer die
Aufwendungen für werterhaltende Unterhaltsarbeiten uneingeschränkt
abziehen können. Der Hauseigentümerverband hat denn auch immer wieder
nachdrücklich die vollständige Abschaffung der Dumont-Praxis
verlangt.
Bereits die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des
Nationalrates (WAK-N) hat sich für die Abschaffung der Dumont-Praxis
auf Bundesebene ausgesprochen, wollte aber den Kantonen die
Abschaffung freistellen. Umso erfreulicher ist nun der klare
Entscheid des Bundesrates, die Dumont-Praxis insgesamt abzuschaffen.
Dabei war für den Bundesrat massgebend, dass nur die vollständige
Abschaffung mit der Steuerharmonisierung konform ist. Bei seinem
Entscheid bestärkt haben dürfte den Bundesrat das deutliche Resultat
der vorgängig durchgeführten Vernehmlassung: Nicht nur eine starke
Mehrheit der Verbände, sondern auch die Mehrzahl der Kantone sprach
sich dabei für eine vollständige Abschaffung der Dumont-Praxis aus.
Der Hauseigentümerverband Schweiz teilt die Meinung des
Bundesrates, dass von einer gänzlichen Aufhebung der Dumont-Praxis
positive volkswirtschaftliche Impulse zu erwarten sind, da die
steuerliche Benachteiligung der Neueigentümer wegfallen würde und
Unterhaltsarbeiten daher nicht mehr aus steuerlichen Gründen
aufgeschoben werden müssten.
Nach dem deutlichen Entscheid des Bundesrates ist zu hoffen, dass
eine entsprechende Gesetzesänderung möglichst rasch in Kraft treten
kann.
Der Hauseigentümerverband Schweiz (www.hev-schweiz.ch) ist die
Dachorganisation der schweizerischen Wohneigentümer und Vermieter.
Der Verband zählt über 282'000 Mitglieder und setzt sich auf allen
Ebenen konsequent für die Förderung und Erhaltung des Wohn- und
Grundeigentums in der Schweiz ein.

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Patrick Zadrazil, Rechtskonsulent HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

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