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HEV Schweiz

HEV Schweiz: Unverständliche Ablehnung des Bausparens durch den Bundesrat

Zürich (ots)

Der Bundesrat hat heute entschieden, dem Parlament
zu empfehlen, die Bausparinitiative des HEV Schweiz ohne 
Gegenvorschlag abzulehnen.
Die Bundeskanzlei hatte vor wenigen Tagen mitgeteilt, dass die 
"Zwillingsinitiative" des Hauseigentümerverbandes Schweiz, welche aus
zwei voneinander unabhängigen eidgenössischen Volksinitiativen in den
Bereichen Eigenmietwertbesteuerung und Bausparen besteht, gültig 
zustande gekommen ist: Die Eigenmietwert-Initiative "Sicheres Wohnen 
im Alter" mit 111'861 gültigen Unterschriften, die Bauspar-Initiative
"Eigene vier Wände dank Bausparen" mit 120'460 gültigen 
Unterschriften.
Der Bundesrat hat heute beschlossen, dem Parlament zu beantragen, 
die Bausparinitiative "Eigene vier Wände dank Bausparen" des HEV 
Schweiz ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Dies insbesondere mit der 
Begründung, dass das Wohneigentum bereits ausreichend gefördert 
werde. Der Hauseigentümerverband Schweiz ist über die rasche und 
deutliche Ablehnung überrascht und enttäuscht.
Bei der Einführung des Bausparens handelt sich um ein echtes 
Bedürfnis der Bevölkerung. Innert kürzester Frist sind zum Bausparen 
zwei voneinander unabhängige Volksinitiativen gültig zustande 
gekommen: Neben der Volksinitiative des Hauseigentümerverbandes 
Schweiz hat auch die "Schweizerische Gesellschaft zur Förderung des 
Bausparens" eine Volksinitiative eingereicht, welche die Möglichkeit 
zur Einführung des steuerlich geförderten Bausparens verlangt. Zudem 
sind auf parlamentarischer Ebene im Moment mehrere Vorstösse zum 
Bausparen hängig.
Wieso der Bundesrat unter diesen Bedingungen nicht vertieft prüft,
den beiden Volksinitiativen zumindest einen Gegenvorschlag 
gegenüberzustellen, ist nicht verständlich.
Zum Inhalt der Volksinitiative "Eigene vier Wände dank Bausparen"
- Schweizweites Bausparen: Zwingende Einführung in Bund und Kantonen.
- Für den erstmaligen Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum.
- Befreiung der Bauspargelder von der Einkommens- und 
Vermögenssteuer.
- Abzug maximal 10'000 Franken jährlich pro Steuerpflichtigen
(für Ehepaare: 20'000 Franken jährlich).
- Abzug während einer maximalen Dauer von 10 Jahren.
- Sparziel: bis 100'000 Franken pro Person.
- Aufschub der Besteuerung am Ende der Bausparperiode insoweit, als 
selbst genutztes Wohneigentum erworben wird.

Kontakt:

HEV Schweiz
Dr. Rudolf Steiner, Präsident HEV Schweiz
Tel.: +41/62'212'13'60
Monika Sommer, Stv. Direktorin HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
E-Mail: info@hev-schweiz.ch
www.hev-schweiz.ch, www.zwillingsinitiative.ch

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