Alle Storys
Folgen
Keine Story von HEV Schweiz mehr verpassen.

HEV Schweiz

HEV Schweiz: Mietrechtlicher Referenzzinssatz gesunken

Zürich (ots)

Der für Mietzinsanpassungen massgebende
Referenzzinssatz ist um einen Viertelprozentpunkt gesunken und liegt 
neu bei 3%. Der Hauseigentümerverband Schweiz empfiehlt den 
Vermietern, ihre Mietzinsen aufgrund der neuen Situation zu 
überprüfen.
Die Reduktion des Referenzzinssatzes von 3,25% auf 3% entspricht 
einer Mietzinsreduktion von 2,91%. Gegen diesen Senkungsanspruch kann
der Vermieter 40% der Teuerung gemäss Landesindex der 
Konsumentenpreise sowie allgemeine Kostensteigerungen (je nach 
regionaler Praxis der Schlichtungsbehörden) aufrechnen. Dies gilt 
auch für die seit der letzten Mietzinsanpassung vorgenommenen 
wertvermehrenden Investitionen oder umfassenden Überholungen. Sodann 
können im Mietvertrag oder bei der letzten Mietzinserhöhung 
angebrachte Vorbehalte bezüglich einer Mietzinsreserve ausgeschöpft 
werden. Anzumerken bleibt, dass - unabhängig von einem Vorbehalt - 
ein Senkungsanspruch gemäss Gesetz nur besteht, wenn aufgrund von 
Kostensenkungen (z. B. Hypothekarzinsreduktion) mit dem bestehenden 
Mietzins ein übersetzter Ertrag erzielt wird.
Einzelfall prüfen
Die Kostensituation und damit der Anpassungsbedarf der Mieten hängt 
im einzelnen Mietverhältnis davon ab, wann die letzte 
Mietzinsanpassung vorgenommen wurde. Der Hauseigentümerverband 
Schweiz empfiehlt den Vermietern, die Mietzinsen ihrer 
Mietverhältnisse aufgrund der Referenzzinssenkung zu überprüfen. 
Ergibt sich gesamthaft ein Senkungsanspruch, so kann die 
Mietzinssenkung unter Einhaltung der Kündigungsfrist (im Normalfall 3
Monate) auf den nächsten Kündigungstermin hin vorvorgenommen werden. 
Die Mietzinsreduktion kann gemäss Mietrecht formlos erfolgen. Ergibt 
sich aus der Verrechnung jedoch eine Mietzinserhöhung, muss diese - 
wie jede einseitige Vertragsänderung zulasten des Mieters - mit dem 
kantonal genehmigten Formular mitgeteilt werden.
Nützliche Unterlagen und Hilfsmittel zum Thema 
Mietzinsanpassungen:
-	Mietzinstool: 
http://www.hev-schweiz.ch/vermieten-verwalten/mietzinsrechner/
-	www.hev-shop.ch
o	Mietverträge
o	HEV-Ratgeber: Der Mietzins
o	HEV-Broschüre: Zahlen & Fakten für die Mietrechtspraxis

Kontakt:

HEV Schweiz
Monika Sommer, stv Direktorin HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/515'65'53
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

Weitere Storys: HEV Schweiz
Weitere Storys: HEV Schweiz
  • 27.07.2009 – 08:59

    HEV Schweiz: 1. August ohne Nachbarschaftsstreit

    Zürich (ots) - Der 1. August ist - wie übrigens auch der Jahreswechsel - ein Sonderfall: An diesem Tag ist das Abrennen von lärmendem Feuerwerk teilweise auch während der gesetzlichen Ruhezeiten ohne spezielle Bewilligung gestattet. Lärmbeeinträchtigungen im Rahmen der Feierlichkeiten zum 1. August müssen somit toleriert werden, sofern sie das übliche Mass nicht überschreiten. Das Abbrennen lärmenden ...

  • 17.06.2009 – 16:15

    HEV Schweiz: Bedauern über die Ablehnung der Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter"

    Zürich (ots) - Der Bundesrat hat heute verlauten lassen, dass er sich gegen die Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" ausspricht, welche der Hauseigentümerverband Schweiz am 23. Januar 2009 bei der Bundeskanzlei eingereicht hat und die mit 111'861 gültigen Unterschriften zustande gekommen ist. Der Hauseigentümerverband Schweiz bedauert den Entscheid ...

  • 16.06.2009 – 11:41

    HEV Schweiz: Heizkosten - es ist mit Nachforderungen zu rechnen

    Zürich (ots) - In den kommenden Wochen erhalten viele Miethaushalte die Heizkostenabrechnung. Aufgrund der hohen Heizölpreise im Sommer 2008 - zu diesem Zeitpunkt wurde vielerorts Heizöl eingekauft - müssen die Mieter auch für diese Heizperiode mit teilweise hohen Nachzahlungen rechnen. Wie sieht die rechtliche Situation aus? Nach Mietrecht sind Nebenkosten ein Teil des Mietzinses. Zur Ausscheidung von ...