HEV Schweiz: Kommission des Ständerates für zusätzliche Belastung der Wohneigentümer
Zürich (ots)
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-SR) hat an seiner letzten Sitzung die Volksinitiative für ein gesundes Klima sowie die Revision des CO2-Gesetzes diskutiert. Es ist unbestritten, dass der Gebäudebereich eines der grossen Potentiale zur CO2-Reduktion bietet. Im Gegensatz zum Verkehr liegt der Gebäudepark jedoch auf Zielkurs, was die Verminderung des CO2-Ausstosses betrifft. Es ist demnach nicht nachvollziehbar, weshalb die UREK-SR die CO2-Abgabe auf Treibstoffe nicht vorsieht. Sie will dem Bundesrat demnach nicht erlauben, bei Bedarf eine solche einzuführen.
Die Höhe der CO2-Abgabe auf Brennstoffe in Abhängigkeit zum Verlauf der Energiereduktion festzulegen, entbehrt jeglicher Grundlage, denn im Gebäudebereich, insbesondere bei den Haushalten und Mietwohnungen geht mit der Erhöhung der Abgabe praktisch nur eine unerwünschte Umverteilung ohne Reduktionswirkung einher. Zudem steigen mit einer Erhöhung des Abgabesatzes die Begehrlichkeiten, die Einnahmen zweckgebunden einzusetzen und damit neue Steuern zu schaffen.
Da die Erdölpreise kräftig am Steigen sind, ist der sog. Lenkungseffekt sowieso marginal. Die Wohneigentümer haben in den letzten Jahren bewiesen, dass sie den CO2-Ausstoss als Problem anerkannt haben und investieren massiv in alternative Heizsysteme. Tatsache ist jedoch, dass jedes Jahr ca. 42'000 Wohnungen neu gebaut werden und diese brauchen auch heute noch Energie. Die Einsparung von Treibhausgasemissionen soll primär in der Schweiz stattfinden. Um die hoch gesteckten Ziele jedoch erreichen zu können, ist eine zusätzliche Kompensation im Ausland unabdingbar.
Im Gebäudebereich sind die Kantone für die Einführung von Massnahmen zur Verminderung der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Mit den MuKEn 2008 und dem nationalen Gebäudesanierungsprogramm laufen zwei wirksame Massnahmen in diesem Bereich. Insofern ist es sinnvoll, dass die UREK-SR das Gebäudeprogramm mit 300 Mio. Franken fördern will. Diese sog. Teilzweckbindung wurde seinerzeit vom HEV Schweiz im Alleingang eingebracht und der HEV Schweiz steht zu dieser Teilzweckbindung und somit auch zu dieser Erhöhung. Es wäre ein Bedürfnis, dass die Rückerstattungen aus dieser Bindung zukünftig so effizient und einfach wie möglich durchgeführt werden. Es ist ein administrativer Unsinn, wenn zu tausenden Rückerstattungen zwischen vier und zehn Franken stattfinden.
Der Verband hofft, dass das Parlament die notwendigen Korrekturen zum Wohle des Klimas vornimmt.
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