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HEV Schweiz

HEV Schweiz: Kommission des Ständerates für zusätzliche Belastung der Wohneigentümer

Zürich (ots)

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie
des Ständerates (UREK-SR) hat an seiner letzten Sitzung die 
Volksinitiative für ein gesundes Klima sowie die Revision des 
CO2-Gesetzes diskutiert. Es ist unbestritten, dass der Gebäudebereich
eines der grossen Potentiale zur CO2-Reduktion bietet. Im Gegensatz 
zum Verkehr liegt der Gebäudepark jedoch auf Zielkurs, was die 
Verminderung des CO2-Ausstosses betrifft. Es ist demnach nicht 
nachvollziehbar, weshalb die UREK-SR die CO2-Abgabe auf Treibstoffe 
nicht vorsieht. Sie will dem Bundesrat demnach nicht erlauben, bei 
Bedarf eine solche einzuführen.
Die Höhe der CO2-Abgabe auf Brennstoffe in Abhängigkeit zum 
Verlauf der Energiereduktion festzulegen, entbehrt jeglicher 
Grundlage, denn im Gebäudebereich, insbesondere bei den Haushalten 
und Mietwohnungen geht mit der Erhöhung der Abgabe praktisch nur eine
unerwünschte Umverteilung ohne Reduktionswirkung einher. Zudem 
steigen mit einer Erhöhung des Abgabesatzes die Begehrlichkeiten, die
Einnahmen zweckgebunden einzusetzen und damit neue Steuern zu 
schaffen.
Da die Erdölpreise kräftig am Steigen sind, ist der sog. 
Lenkungseffekt sowieso marginal. Die Wohneigentümer haben in den 
letzten Jahren bewiesen, dass sie den CO2-Ausstoss als Problem 
anerkannt haben und investieren massiv in alternative Heizsysteme. 
Tatsache ist jedoch, dass jedes Jahr ca. 42'000 Wohnungen neu gebaut 
werden und diese brauchen auch heute noch Energie. Die Einsparung von
Treibhausgasemissionen soll primär in der Schweiz stattfinden. Um die
hoch gesteckten Ziele jedoch erreichen zu können, ist eine 
zusätzliche Kompensation im Ausland unabdingbar.
Im Gebäudebereich sind die Kantone für die Einführung von 
Massnahmen zur Verminderung der Treibhausgasemissionen 
verantwortlich. Mit den MuKEn 2008 und dem nationalen 
Gebäudesanierungsprogramm laufen zwei wirksame Massnahmen in diesem 
Bereich. Insofern ist es sinnvoll, dass die UREK-SR das 
Gebäudeprogramm mit 300 Mio. Franken fördern will. Diese sog. 
Teilzweckbindung  wurde seinerzeit vom HEV Schweiz im Alleingang 
eingebracht und der HEV Schweiz steht zu dieser Teilzweckbindung und 
somit auch zu dieser Erhöhung. Es wäre ein Bedürfnis, dass die 
Rückerstattungen aus dieser Bindung zukünftig so effizient und 
einfach wie möglich durchgeführt werden. Es ist ein administrativer 
Unsinn, wenn zu tausenden Rückerstattungen zwischen vier und zehn 
Franken stattfinden.
Der Verband hofft, dass das Parlament  die notwendigen Korrekturen
zum Wohle des Klimas vornimmt.

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

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