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HEV Schweiz

HEV Schweiz: Keine bodenrechtlichen Zwangsmassnahmen in der Raumplanung

Zürich (ots)

Der HEV Schweiz setzt sich für eine eigentümerfreundliche Raumplanung ein. Die für die Raumplanungsrevision zuständige Kommission des Nationalrats hat sich heute in verschiedenen Punkten für Massnahmen ausgesprochen, welche den Eigentumsrechten zuwiderlaufen. Dies geht aus einer entsprechenden Medienmitteilung der UREK-N hervor. Der HEV Schweiz hofft, dass diese Entscheide im Nationalrat noch korrigiert werden.

Unter dem Druck der Landschaftsinitiative hat der Bundesrat eine Teilrevision des Raumplanungsgesetzes ausarbeiten lassen. Dieser Gegenvorschlag kommt den Initianten weit entgegen und fokussiert einseitig auf den Bereich Siedlung. Statt den Siedlungsbereich isoliert zu betrachten, sollte die Siedlungsplanung nach Ansicht des HEV Schweiz zusammen mit weiteren Bereichen, wie dem Bauen ausserhalb der Bauzonen sowie der Verkehrs- und Energieplanung, abgestimmt und gemeinsam angegangen werden. Auf eine weitere Verlagerung von Kompetenzen in Richtung Bund ist dabei zu verzichten.

Die UREK-N hat sich mehrheitlich für die Pflicht zur Einführung einer Mehrwertabgabe inklusive Mindestabgabesatz ausgesprochen. Eine solche Verschärfung des geltenden Rechts lehnt der HEV Schweiz ab. Auch die geplante Verschärfung bei der Pflicht zur Rückzonung von zu gross geratenen Bauzonen wird vom HEV Schweiz abgelehnt. Beide Massnahmen würden den Bodenpreisen einen zusätzlichen Schub versetzen. Dies würde die Wohn- und Produktionskosten weiter verteuern.

Offensichtlich hat die UREK- N auch den bodenrechtliche Zwangsmassnahmen, "um Bauzonen ihrer Bestimmung zuzuführen", zugestimmt. Dieser für den HEV Schweiz eminent wichtige Punkt wird in der Medienmitteilung ausgelassen. Bauverpflichtungen unter Fristansetzung greifen massiv in die Eigentumsrechte der Grundeigentümer ein. Für den HEV Schweiz ist jedoch klar, dass es dem Eigentümer überlassen bleiben muss, wann er sein Grundstück überbaut. Er ist es, der das Risiko für die Bauinvestition trägt.

Der HEV Schweiz wird sich weiter für eigentümerfreundliche Lösungen in der Raumplanung einsetzen. Er hofft, dass der Nationalrat bei den Bestimmungen zur Mehrwertabgabe, bei der Pflicht zu Rückzonungen und insbesondere bei den Bauverpflichtungen noch Korrekturen vornehmen wird.

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

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