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HEV Schweiz: Wertverluste bei Immobilien durch Verkehrslärm

Zürich (ots)

Der HEV Schweiz begrüsst den Entscheid des Bundesrates, in der Frage der Lärmentschädigungen endlich vorwärts zu machen. Es ist zu hoffen, dass Eigentümer von Immobilien in Zukunft einfacher zu ihrem Recht kommen. Wertverluste von Immobilien durch Verkehrslärm müssen endlich konsequenter als bisher entschädigt werden.

Der Hauseigentümerverband Schweiz fordert seit langem eine Verbesserung der komplizierten und langwierigen Verfahren zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen. So hatte der damalige HEV-Vorstand alt Nationalrat Rolf Hegetschweiler bereits 2002 eine parlamentarische Initiative eingereicht mit dem Ziel, die Rechtslage bei Entschädigungen infolge von Verkehrslärm zu verbessern.

Besonders stossend ist die unklare Verfahrensregelung bei der Änderung von Betriebsreglementen im Flugverkehr. Hier gilt es, endlich Rechtssicherheit für fluglärmbetroffene Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Ein konkreter Gesetzesentwurf des Nationalrates scheiterte damals am Widerstand des Ständerates. Die Problematik ist noch immer ungelöst. Es ist eines Rechtsstaates unwürdig, dass Bürger über ihre (Entschädigungs-)Ansprüche so lange im Unklaren gelassen werden. Es ist zu hoffen, dass der Vorstoss des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr und Energie und Kommunikation (UVEK) eine Verbesserung der Situation bringt.

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

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