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HEV Schweiz: Keine Vermietungszwänge für Zweitwohnungen

Zürich (ots)

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats fordert Massnahmen zur besseren Auslastung von Zweitwohnungen. Der HEV Schweiz befürwortet eine Liberalisierung der Vermietungsvorschriften, beispielsweise bei der Lex Koller. Neue Steuern und Bewirtschaftungszwänge im Zweitwohnungsbereich lehnt der Verband jedoch ab.

"Wärmere Betten" lassen sich ohne staatlichen Zwang und ohne neue Abgaben im Zweitwohnungsbereich erreichen. Hierfür müssen die Rahmenbedingungen für die Vermietung von solchem Wohnraum verbessert werden. Nach geltendem Recht ist eine langfristige Vermietung von Zweitwohnungen verboten, wenn es sich beim Eigentümer um eine Person im Ausland im Sinne der Lex Koller handelt. Das Interesse an einer besseren Auslastung dieser Zweitwohnungen ist gegeben. Solche Vermietungen sind deshalb zu erlauben. Nach der Annahme der Volksinitiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen" und der Einführung einer 20%-Grenze im Zweitwohnungsbau, hat die Lex Koller im Alpenraum einen grossen Teil ihrer Berechtigung verloren. In Fällen, in denen es Eigentümern nicht möglich ist, ihre Zweitwohnung das Jahr hindurch selber zu nutzen, kann die Auslastung dieser Immobilien durch eine freiwillige Vermietung an Dritte erhöht werden.

Nachträgliche Bewirtschaftungszwänge und neue Steuern und Abgaben für Zweitwohnungsbesitzer sind hingegen unfair. Über Eigenmietwert und Vermögenssteuer für die Zweitwohnung, Kurtaxen, Infrastrukturabgaben, etc. beteiligen sich die Zweitwohnungsbesitzer bereits am Haushalt der Tourismusgemeinden. Der Bogen droht hier nun überspannt zu werden. Die Zweitwohnungsbesitzer fühlen sich zu Recht zunehmend gegängelt und geschröpft, können sich jedoch gegen solche Massnahmen kaum wehren, da sie in der jeweiligen Gemeinde nicht stimmberechtigt sind. Sie sind durch ihr Wohneigentum an die Tourismusgemeinde gebunden und fühlen sich ihr auch verbunden. Diese Verbundenheit wird durch Bewirtschaftungszwänge und Lenkungsabgaben im Zweitwohnungsbereich jedoch strapaziert. Dass sich nun auch noch der Bund in diese Frage einmischen will, widerspricht der Aufgabenteilung gleich in zweifacher Hinsicht: Liegenschaftsbezogene Steuern und die Frage der "kalten Betten" gehören in die Regelungshoheit der Kantone und Gemeinden.

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz Mobile: +41/79/642'28'82
Michael Landolt, Volkswirtschafter
Tel.: +41/44/254'90'20
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

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