HEV Schweiz: Nein zur nationalen Erbschaftssteuer
Zürich (ots)
Gemäss der eidgenössischen Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)» müssen Bürger mehrere Milliarden Franken Mehreinnahmen bezahlen. Das Vermögen wird mehrfach besteuert, obwohl die Kantone diese Steuer mit gutem Grund reduziert haben. Der Mittelstand wird bluten müssen.
Mittelstand zur Kasse bitteschön
Der Steuerfreibetrag wurde viel zu tief angesetzt. Dieser wurde ohne Einbezug der Vorsorgegelder festgelegt. Die Vorlage besteuert aber auch das (bezogene) Vorsorgevermögen und stellt dabei auf den Verkehrswert ab. Damit werden etliche mittelständische Haushalte z.B. Handwerker, Gewerbetreibende und andere, die im eigenen Haus leben und sich die Vorsorge ein Leben lang erspart haben, massiv besteuert und benachteiligt. Liegenschaften werden heute schon stark belastet. Nach der Einkommenssteuer und der Vermögenssteuer besteht in bestimmten Kantonen auch noch die Liegenschaftssteuer. Hinzu kommen die stetig steigenden Gebühren. Wird die Liegenschaft verkauft, sahnt der Fiskus mit der Grundstückgewinnsteuer gleich nochmals ab. Dabei wird stets dasselbe Steuersubstrat besteuert. Der Schweizer Mittelstand zahlt einmal mehr die Zeche.
Kantonale Autonomie untergraben
Heute liegt die Kompetenz zur Erhebung von Erbschafts- und Schenkungssteuern bei den Kantonen. Diese erheben meistens eine Erbanfallsteuer bei den Erben und besteuern nicht den Nachlass. In den letzten Jahren haben zahlreiche Kantone diese Steuer für Ehegatten und direkte Nachkommen, teils aufgrund von Volksabstimmungen, zu Recht abgeschafft. Denn Liegenschaften oder andere nicht liquide Vermögenswerte müssen oftmals verkauft werden, damit die Abgaben bezahlt werden können. Mit der neuen Steuer wird die Finanzautonomie der Kantone und Gemeinden, obwohl in der Schweizerischen Bundesverfassung verankert, unnötig eingeschränkt.
Rechtsstaatlich problematische Rückwirkung
Die Vorlage sieht eine bedenkliche Rückwirkung der Schenkungssteuer auf den 1. Januar 2012 vor. Für den Zeitraum der Rückwirkung wird sowohl die kantonale als auch die nationale Schenkungssteuer erhoben. Das Volk kann frühestens im Jahr 2014 über die Initiative abstimmen - stimmen Sie Nein.
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