HEV Schweiz: Eigenmietwert: Handlungsbedarf erkannt
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Zürich (ots)
Das knappe Abstimmungsresultat zur Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" hat ein deutliches Zeichen gesetzt: Die heutige Besteuerung des sogenannten Eigenmietwertes stösst in weiten Kreisen auf Unverständnis. Heute wurde in Bern ein parlamen-tarischer Vorstoss für eine ausgewogene Lösung eingereicht. Der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) unterstützt den Vorschlag.
Ungeachtet des Auftrags zur Wohneigentumsförderung in Artikel 108 der Bundesverfassung ist bisher in Sachen Wohneigentumsförderung sehr wenig geschehen, obwohl diese einem wichtigen Bedürfnis in der Bevölkerung entspricht. Die heutige Besteuerung des fiktiven Eigenmietwertes als Einkommen wird weitherum als stossend empfunden. Das knappe Abstimmungsresultat der Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" hat dies eindrücklich belegt. Es hatten auch zehntausende von Mietern für die Volkinitiative und damit für die (Teilabschaffung) der Eigenmietwertbesteuerung gestimmt. Es besteht unzweifelhaft Handlungsbedarf.
Keine Ungleichbehandlung einzelner Gruppen
Parlamentarierinnen und Parlamentarier aus BDP, CVP, FDP, GLP und SVP haben daher gestern in Bern einen parlamentarischen Vorstoss für eine ausgewogene Lösung eingereicht. Die Motion fordert keinen generellen Systemwechsel, denn dadurch würden namentlich jene Haushalte bestraft, die sich eine vollständige oder weitgehende Rückzahlung ihrer Hypothek nicht leisten können. Dies läuft dem verfassungsrechtlichen Gebot der Wohneigentumsförderung sowie der Gleichbehandlung diametral zuwider. Zudem würden die Tourismuskantone unweigerlich Kompensationen für den Ausfall der Eigenmietwertbesteuerung von Zweitwohnungen fordern.
Schuldenfreiheit nicht länger bestrafen
Stattdessen nimmt die Motion die Idee eines Wahlrechts zur Eigenmietwertabschaffung gemäss der Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" wieder auf. Die Motion berücksichtigt jedoch die von Gegnern im Abstimmungskampf vorgebrachte Kritik. Um eine Bevorzugung einer bestimmten Eigentümergruppe zu vermeiden, wird das Wahlrecht nicht mehr auf Pensionäre beschränkt. Stattdessen sieht die Motion ein einmaliges Wahlrecht für alle Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer vor, die ihren Erstwohnsitz in den eigenen vier Wänden haben. Damit werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihr Eigentum als Hauptwohnsitz nutzen, gleich behandelt. Wird das Wahlrecht ausgeübt, so entfällt die Eigenmietwertbesteuerung, im Gegenzug werden die heutigen Abzüge aufgehoben bzw. beschränkt.
Wahlrechte verbreitet
Wahlrechte sind bereits im geltenden Steuerrecht verbreitet, so bei den direkten Steuern (z.B. Wahl der Abzüge mittels Pauschale oder effektivem Aufwand) oder beim Mehrwertsteuerrecht (Wahl der Saldobesteuerung etc.), ohne dass dies zu Schwierigkeiten führen oder als unzulässig erachtet würde.
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