HEV Schweiz: Keine Wohnungs-Bürokratie wegen Zuwanderung
Zürich (ots)
Heute hat der Bundesrat beschlossen, die Ventilklausel bei der Personenfreizügigkeit anzurufen. Der HEV Schweiz begrüsst den Entscheid und wehrt sich gegen flankierende Massnahmen im Wohnungswesen.
Nun ist es beschlossene Sache und der Bundesrat wird gegenüber der EU im Rahmen der Personenfreizügigkeit die Ventilklausel anrufen. SP und Grüne nehmen dies zum Anlass, unter anderem flankierende Massnahmen zu fordern, beispielsweise im Arbeits- und Wohnungsmarkt, im Bereich der Bildung und der Infrastruktur, im Bereich der Mindestlöhne, für den gemeinnützigen Wohnungsbau, für eine Kontrolle der Mieten sowie für einen Ausbau des Mieterschutzes. Ein Rundum-schlag als Lösung für ein Problem, für welche die Politik der SP sowie der Grünen zu einem grossen Teil verantwortlich ist. Das ist Anschauungsunterricht für die gängige Politik der Linken par excellence. Zunächst das Problem massgeblich verursachen, um anschliessend weitere Forderungen zu stellen.
Unnötige Massnahmen
Der HEV Schweiz lehnt die vorgeschlagen dirigistischen Eingriffe in den Wohnungsmarkt und die neue Steuer dezidiert ab. Neue Vorschriften im Bereich des genossenschaftlichen Wohnungsbaus sind unnötig. Mit dem Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz) ist diesem Anliegen bereits genügend Rechnung getragen. Auf Basis dieses Gesetzes bewilligte das Parlament im Januar 2011 einen Eventualkredit von 1400 Millionen Franken, mit denen der Bund Emissionen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger verbürgt. Die genannten Massnahmen würden die Schere zwischen Angebot und Nachfrage weiter öffnen. Dies zum Leidtragen der Wohnungssuchenden und zum Schaden der Wirtschaft.
Beschränkung der Vermieterrechte
Das Mietrecht ist zum Schutz der Mietenden bereits genügend stark reglementiert und sehr mieter-freundlich. So haben Mieter bereits heute die Möglichkeit, den Anfangsmietzins anzufechten (Prü-fung auf Missbräuchlichkeit). Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Auch Kündigungen können angefochten und auf Missbräuchlichkeit hin überprüft werden. Schlichtungsbehörden/Gerichte können sodann bei Kündigungen eine Erstreckung von bis zu 4 Jahren gewähren. Dabei wird ins-besondere ein regionaler Wohnraummangel mitberücksichtigt. Wohnungsknappheit ist ein lokales Phänomen, für das auch lokale Antworten gefunden werden sollen. Der Versuch, hier mit Bundes-gesetzen oder gar einem "Sachplan Wohnen" Abhilfe zu schaffen, führt in eine bürokratische Sackgasse. Eine staatliche Wohnraumplanung oder zusätzliche Vorschriften im Mietwohnungs- und Bodenmarkt sind die falsche Antwort auf die derzeit bestehenden Herausforderungen.
Zum Schutz der Mieter und Vermieter
Der HEV Schweiz unterstützt daher zum Schutz des Wohnungsmarkts und zum Vorteil der Mieter und Vermieter die Anrufung der Ventilklausel durch den Bundesrat als berechtigte Massnahme im Notstand.
Kontakt:
HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
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