HEV Schweiz: Energiewende nach wie vor auf dem Buckel des Gebäudeparks
Zürich (ots)
Mit der bundesrätlichen Energiestrategie sollen sämtliche Lenkungsabgaben massiv erhöht werden. Durch die Befreiung von Industrie und Dienstleitung wird die Zeche einmal mehr von den Mietern und Eigentümern zu bezahlen sein.
Heute hat der Bundesrat die Botschaft zur Energiestrategie 2050 vorgestellt. Nach den Diskussionen und den Vorstössen zu anderen Gesetzen in den vergangenen Monaten verwundert es nicht, dass auch in der aktuell vorliegenden Botschaft der Gebäudebereich nach wie vor die Hauptlast der Energiewende tragen soll. Dabei sind die Haushalte lediglich für einen Viertel des Gesamtenergieverbrauchs verantwortlich.
In der ersten Phase bis 2020 sollen, so die bundesrätliche Strategie, Anreizsysteme zur weiteren Beschleunigung der Erneuerungsrate angekurbelt werden. Einige Ansätze haben sich im Gegensatz zur Vernehmlassungsvorlage zu Ungunsten der Eigentümer verlagert:
- Der HEV Schweiz begrüsst die geplante Verstärkung des Gebäudeprogramms von heute 300 Mio Franken auf 525 Mio Franken. Allerdings soll zu deren Deckung die CO2-Abgabe auf Fr. 84.- je Tonne CO2 erhöht werden. Dies anstelle die Teilzweckbindung zu erhöhen und von den bisherigen Abgaben zu profitieren. Eine weitere Erhöhung der Abgabe obwohl der Zielwert 2012 gemäss CO2-Gesetz nur sehr knapp verfehlt wurde.
- Mit der Auslagerung des Gebäudeprogramms an die Kantone wird die Chance eines national einheitlichen Förderprogramms vertan. Je nach kantonalem Subventionsbudget wird das Gebäudeprogramm in unterschiedlichen Regionen auch unterschiedliche Laufzeiten aufweisen. Dadurch ist trotz eidgenössischer Lenkungsabgabe kein einheitlicher Zugang zu diesen Fördergeldern sichergestellt. Das Gebäudeprogramm, gespiesen aus Abgaben an den Bund, muss auch durch denselben betrieben werden!
- Nebst der Erhöhung der CO2-Abgabe soll auch der Netzzuschlag bis zu 2.3 Rp/kWh erhöht werden können. Gleichzeitig werden jedoch Industrie und Dienstleitung von der CO2-Abgabe und vom Netzzuschlag befreit. Der HEV Schweiz wehrt sich entschieden dagegen, dass die ganze Zeche von den Mietern und Eigentümern zu bezahlen ist.
- Keine Rede mehr ist hingegen vom Vorschlag, energetische Gesamtsanierungen über drei Steuerperioden vom Einkommen abziehen zu können. Eigentümer sollen möglichst Gesamtsanierungen durchführen, steuerlich entlasten will man sie jedoch nicht.
Die Kosten und Volkswirtschaftlichen Auswirkungen der geplanten Energiewende werden nach wie vor ausgeklammert. Sollen die ehrgeizigen Ziele alleine über den Gebäudebereich erreicht werden, hätte dies massiv höhere Wohnkosten für alle zur Folge.
Der Gebäudepark wird zweifelsohne seinen Beitrag zur Energiewende leisten. Hierzu sind jedoch wirkliche Anreize aus finanzieller und noch mehr aus Sicht der Bewilligungsverfahren notwendig. Eigentümer benötigen fachmännische Unterstützung, nicht nur im Energiebereich sondern auch in rechtlichen und marktwirtschaftlichen Belangen.
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