Alle Storys
Folgen
Keine Story von HEV Schweiz mehr verpassen.

HEV Schweiz

HEV Schweiz: Bundesrat beschliesst einseitige Vorlage

Zürich (ots)

Der Bundesrat hat am 17. Dezember 2014 beschlossen, nur die Mietzinsmaxima an die Realitäten anzupassen, nicht aber die Beträge von Wohneigentümern in bescheidenen Verhältnissen. Damit ist die Vorlage einseitig und letztlich ungerecht.

Einseitige Anpassung

Es ist nichts dagegen einzuwenden, dass die Unterstützungsbeiträge für die Wohnkosten (Mietzinsmaxima) den aktuellen Preisentwicklungen angepasst werden. Beim vorliegenden Beschluss des Bundesrats ist jedoch stossend, dass nur die Mietzinsmaxima bei der Berechnung der anerkannten Ausgaben erhöht werden, nicht aber die Freibeträge für Liegenschaftseigentümer mit bescheidenem Einkommen im Rahmen der Berechnung der anrechenbaren Einnahmen. Die Kostensteigerungen im Immobiliensektor rechtfertigen auch eine Anpassung der Freibeträge. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Kostensteigerungen bei den Mietzinsmaxima, jedoch nicht bei den Freibeträgen für Eigentümer berücksichtigt werden. Der HEV Schweiz hat schon in der Vernehmlassung auf diese Ungerechtigkeit hingewiesen. Der Bundesrat schenkt aber offenbar dem Anliegen des HEV Schweiz kein Gehör, ohne diese ungerechte Haltung zu begründen.

Wohneigentümer in bescheidenen Verhältnissen

Ältere Ehepaare mit einer Eigentumswohnung auf dem Land kommen auch bei sehr bescheidenen Verhältnissen selten in den Genuss von Ergänzungsleistungen. Zunächst erhöht der Eigenmietwert das steuerbare Einkommen und damit die zwar rein fiktiven, aber dennoch anrechenbaren Einnahmen und im Weiteren wird bei gestiegenen Liegenschaftswerten auch der Vermögensverzehr als anrechenbare Einnahme höher. Wohneigentümer werden also gleich doppelt geprellt, ohne dass sie nur einen einzigen Franken mehr im Portemonnaie hätten. Hinzu kommt, dass ältere Wohneigentümer oft jahrelang gespart und ihre Schulden reduziert haben. Damit reduzieren sich auch die anerkannten Ausgaben. Mit der vorgeschlagenen einseitigen Änderung werden Sparer einmal mehr bestraft.

Der HEV Schweiz fordert daher, dass nicht nur die Mietzinsmaxima, sondern auch die Freibeträge bei den anrechenbaren Einnahmen entsprechend den Kostensteigerungen angepasst werden.

Kontakt:

HEV Schweiz
Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/642'28'82
E-Mail: info@hev-schweiz.ch

Weitere Storys: HEV Schweiz
Weitere Storys: HEV Schweiz
  • 09.12.2014 – 09:26

    HEV Schweiz: Nationalrat lehnt neue Erbschaftssteuer ab

    Zürich (ots) - Der HEV Schweiz begrüsst den Beschluss des Nationalrats vom 8. Dezember 2014, die Volksinitiative zur Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Dass der Vorlage kein Gegenvorschlag gegenübergestellt wird, da die heutige Rechtslage sachgerecht ist und kein Handlungsbedarf besteht wird befürwortet. Die Vorlage kommt voraussichtlich am 14. Juni 2015 zur ...

  • 05.12.2014 – 16:39

    HEV Schweiz: Raumplanung als Dauerbaustelle

    Zürich (ots) - Der Bund gibt nur ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des aktuellen Raumplanungsgesetzes (RPG), eine weitere RPG-Revision in die Vernehmlassung. Nach Ansicht des HEV Schweiz ist die neue Vorlage unausgereift und inhaltlich überladen. Die vorgeschlagene Revision würde den Wohn- und Grundeigentümern zahlreiche neue Auflagen bringen und das Bauland weiter verteuern. Die zweite Revisionsetappe zum ...

  • 01.12.2014 – 08:51

    HEV Schweiz: Tiefer Referenzzinssatz hält Bestandsmieten stabil

    Zürich (ots) - Der am 1. Dezember 2014 publizierte mietrechtliche Referenzzinssatz bleibt erwartungsgemäss unverändert bei 2%. Damit ergibt sich zurzeit kein neuer Anpassungsbedarf bei den Mieten. Der HEV Schweiz hält ein weiteres Absinken 2015 für möglich. Der Referenzzinssatz basiert auf der vierteljährlichen Erhebung des durchschnittlichen ...