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HEV Schweiz: Mehr Sorgfalt beim Grundbuch dringend notwendig

Zürich (ots)

Der Bundesrat lehnt die Motion von NR Hans Egloff "Gegen die schleichende Privatisierung des Grundbuchs" ab. Er folgt damit der Argumentation des Bundesamtes für Justiz, welches der SIX Group den Betrieb des nationalen Grundstück-Informationssystems (eGRIS) erlauben will. Der HEV Schweiz ist enttäuscht über diesen Entscheid. Auch von strengeren Zugriffsregeln zu eGRIS will der Bundesrat leider nichts wissen. Immerhin soll den Grundstückseigentümern auf Druck des HEV Schweiz hin, ein Auskunftsrecht über die via eGRIS getätigten Abfragen gewährt werden.

Der HEV Schweiz setzt sich für mehr Sorgfalt beim Umgang mit Grundbuchdaten ein. NR Hans Egloff, Präsident des HEV Schweiz, hat dazu in der Frühlingssession 2015 im Nationalrat drei Vorstösse eingereicht. Der Bundesrat beantwortet zwei Motionen nun abschlägig, eine befürwortet er.

Die Hauptforderung nach einer öffentlich-rechtlichen Trägerschaft für den Betrieb von eGRIS bleibt dabei weiter unerfüllt. Mit der Übergabe des Betriebs von eGRIS an die SIX Group, hat ein von Banken kontrolliertes Unternehmen die Möglichkeit erhalten, das Online-Portal Terravis federführend zu betreiben. Dies ist sowohl aufsichts- als auch datenschutzrechtlich problematisch. Die Banken sind nicht neutral im Immobilienhandel, sondern ein wichtiger Player und damit Partei im Markt. NR Hand Egloff fordert mit dem HEV Schweiz in seiner Haupt-Motion deshalb ein Stopp dieser Auslagerung.

Von einer weiteren Eingrenzung und schärferen Kontrolle der Zugriffsberechtigten ("Zugriffsverträge zu eGRIS strenger regeln") möchte der Bundesrat vorläufig ebenfalls nichts wissen. Dies ist inakzeptabel. Nach Ansicht des HEV Schweiz ist die Zahl der berechtigten Nutzer viel zu gross und heterogen, als das eine wirksame Kontrolle und Sanktion von Datenmissbräuchen möglich wäre.

Einzig im Teilbereich der Einsichtsrechte für Grundstückseigentümer werden die berechtigten Forderungen des HEV Schweiz erstmals anerkannt. Schon lange fordert der Verband, dass Grundeigentümer in Erfahrung bringen können, wer Abfragen zu Grundbucheinträgen, wie etwa den Pfandrechten ihres Grundstücks, getätigt hat. Der Bundesrat empfiehlt die Motion "Einsichtsrechte in Grundbuchabfragen via Terravis" zur Annahme. Folgt das Parlament diesem Entscheid, kann ein gewichtiger Vorteil der Digitalisierung, nämlich die automatische Protokollierung von Abfragen, endlich zum Schutz der Grundeigentümer vor Datenmissbrauch genutzt werden.

Mehr Sorgfalt im Umgang mit Grundbuchdaten ist dringend angezeigt. Der HEV Schweiz wird sich im Parlament mit den eGRIS-Vorstössen weiter für strengere aufsichts- und datenschutzrechtliche Regelungen einsetzen.

Kontakt:

HEV Schweiz
NR Hans Egloff, Präsident, Tel. 079 474 85 39, hans.egloff@parl.ch
Michael Landolt, Ressortleiter, Tel. 044 254 90 29,
michael.landolt@hev-schweiz.ch

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